Die Arbeit und Wirkung des Landtags in Baden-Württemberg spiegelt sich in vier zentralen Handlungsfeldern wieder. Prinzipiell lässt sich sagen, dass die Aufgaben des Landtags denen des Bundestags ähneln - diese jedoch nur auf die Interessen des jeweiligen Landes abzielen.
Gesetzesgebung
Das aktuelle baden-württembergische Parlament besteht aus 138 Abgeordneten: Davon kommen 60 Abgeordnete von der CDU, 36 von Bündnis 90/Die Grünen, 35 Mandate von der SPD und 7 von FDP/DVP. Eine ihrer Hauptaufgaben im Landtag ist die Gesetzgebung. So hat der Landtag unter anderem das Recht, neue Gesetze vorzuschlagen, über neue Gesetze für das Land abzustimmen und diese zu erlassen.
Diese Macht betrifft vor allem die Bereiche Bildung, Landesbauordnung, Polizeirecht, Naturschutz und Gemeindeordnung - diese sind Ländersache. Grundsätzlich gilt: Egal ob der Gesetzesentwurf von der Regierung oder aus der Mitte des Parlaments stammmt, muss das Parlament darüber abstimmen. Damit daraus ein gültiges Gesetz wird, muss der Landtag dem Entwurf mehrheitlich zustimmen.
Kontrolle der Landesregierung
Der Hintergrund einer parlamentarischen Demokratie ist die Gewaltenteilung. Demnach unterliegt auch in Baden-Württemberg die Regierung dem Parlament. Das heißt, dass es Aufgabe des Landtags als Volksvertretung ist, die Regierung zu kontrollieren sowie den Ministerpräsidenten zu wählen.
Als schärfste Waffe der parlamentarischen Kontrolle, gilt das Recht,e inen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der Landtag kann damit die Vorgänge im Verantwortungsbereich der Regierung genau beleuchten und etwaiges Fehlverhalten aufzudecken. Damit einher gehen gerichtsähnliche Aufklärungsbefugnisse, beispielsweise das Recht, bei Behörden vollumfängliche Akteneinsicht anzufordern.
Kontrolle des Haushalts
Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld des Landtags ist es, die Finanzen des Landes zu kontrollieren, den Haushalt zu bestimmen und über die Verwendung von öffentlichen Geldern zu entscheiden. Hier ist auch vom "Königsrecht" die Rede. So entscheidet das Parlament beispielsweise, in wie weit Kommunen finanzielle Zuschüsse für Projekte und Bauvorhaben bekommen. Ein Beispiel: Die Karlsruher Kombilösung wird derzeit zu 20 Prozent vom Land Baden-Württemberg mitfinanziert.
Mitsprache und Volksvertretung
Nicht nur im Land selbst haben Landtagsabgeordnete die Möglichkeit sich einzubringen. Auch über Baden-Württembergs Grenzen hinaus, ist das Land als solches präsent und in politischen Beschlüssen sowohl auf Bundes- als auch auf europäischer Ebene involviert. So hat Baden-Württemberg beispielsweise sechs von 69 Stimmen im Bundesrat und damit die Möglichkeit, in Belangen des Bundestags mitzureden.
Um kommunale Interessen zu vertreten und örtliche Belange in die landesweite Diskussion zu bringen, treten kommunale Abgeordnete in 70 Wahlkreisen zur baden-württembergischen Landtagswahl an. Karlsruhe gliedert sich hierbei in zwei Wahlkreise, Ost und West. Im 15. Landtag von Baden-Württemberg sind mit Bettina Meier-Augenstein (CDU), Dr. Gisela Splett (Grüne) und Johannes Stober (SPD) drei Abgeordnete des Wahlkreises 27 und mit Katrin Schütz (CDU) und Alexander Salomon (GRÜNE) zwei Abgeordnete des Wahlkreises 28 vertreten.
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