Karlsruhe Neubau der Ditib-Moschee: Bauantrag muss nicht erneut diskutiert werden
Die Karlsruher Ditib-Gemeinde hegt schon seit Langem den Wunsch, ein neues Gemeindezentrum zu bauen. Im Januar wurde dann der Bauantrag bei der Stadt eingereicht. Doch wenn am Dienstag der Gemeinderat tagt, steht das Thema erneut auf der Agenda.
Die beiden Stadträte Jürgen Wenzel (Freie Wähler) und Stefan Schmitt (parteilos) haben eine gemeinsame Anfrage an die Stadt Karlsruhe gestellt. Darin wollen sie wissen, warum der Neubau der Ditib-Mosche in der Oststadt nicht zu einer "wichtigen Gemeinderatsangelegenheit" erklärt wird. "Es ist an der Zeit, solche Projekte zu wichtigen Gemeinderatsangelegenheiten zu erklären, um diese mit den Bürgern zu diskutieren", schreibt Stadtrat Wenzel in einer Erklärung zur Anfrage.
In einer Stellungnahme schreibt die Stadt, dass solche Angelegenheiten in einer Einwohnerversammlung erörtert werden sollen. "Für die Wichtigkeit einer Angelegenheit sind ihr Einfluss auf das Gemeinschaftsleben und ihre Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt maßgeblich", so die Stadt weiter. Die Stadtverwaltung sieht allerdings keine Veranlassung, dem Gemeinderat die Durchführung einer Einwohnerversammlung zum Neubau der Moschee vorzuschlagen. Schon im Januar ging der Bauantrag bei der Stadt ein und wird derzeit geprüft.
Bauvorhaben wurde bereits in Öffentlichkeit diskutiert
"Das Bauvorhaben ist ist derzeit Gegenstand eines förmlichen Genehmigungsverfahrens. Wenn dem genehmigungspflichtigen Vorhaben keine von der Baurechtsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, eignet sich die Frage der baurechtlichen Zulässigkeit grundsätzlich nicht für eine Erörterung mit den Einwohnern", führt die Stadt in ihrer Stellungnahme weiter aus.
Weiter verweist die Stadt Karlsruhe auf die Infoveranstaltung Mitte Januar, bei der die Pläne für den Neubau öffentlich vorgestellt wurden. "Da unter diesen Umständen anzunehmen ist, dass bereits eine ausreichende und erschöpfende Diskussion in der Gemeinde stattfindet, erscheint es aus Sicht der Verwaltung nicht ermessensfehlerhaft, von der Durchführung einer gesonderten Einwohnerversammlung nach § 20a GemO abzusehen", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme abschließend. Damit ist das Thema vom Tisch, den Neubau der Ditib-Moschee öffentlich zu diskutieren und eine Bürgerversammlung abzuhalten.




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17.03.2018 20:46 Uhr
Danke, dass Sie sich regelmässig als so ein (schlechtes) Beispiel hier präsentieren, damit sind Ihre Beiträge wenigstens zu etwas gut!
17.03.2018 23:16 Uhr
18.03.2018 09:11 Uhr
18.03.2018 11:22 Uhr
Wer Deutscher ist definiert das Grungesetz (Artikel 116). Wer also am Grundgesetz sägt, der sägt an Deutschland. Von extremen Linken bekomme ich nichts mit. Aber von extremen rechten Parteien, einschließlich der AfD, bekomme ich viel mit und die sind daran am Grundgesetz zu sägen.
18.03.2018 11:45 Uhr
17.03.2018 11:54 Uhr
16.03.2018 12:18 Uhr
16.03.2018 18:57 Uhr
16.03.2018 19:42 Uhr
16.03.2018 20:17 Uhr