Karlsruhe Balkon-Grillen: Ist das heimische Würstchen-Brutzeln erlaubt?
Sommerzeit ist Grillzeit! Doch was tun, wenn kein eigener Garten zur Verfügung steht und der nächste Grillplatz zu weit von der heimischen Küche entfernt ist? Für grillende Wohnungsbesitzer ist die Antwort klar: Kugel-Grill geholt und ab damit auf den Balkon. Doch ist das eigentlich erlaubt? Und wie viel Würtschen-Duft und Grillrauch kann ich meinen Nachbarn zumuten?
Grillen auf dem Balkon ist nicht verboten - es ist aber auch nicht erlaubt. Streng genommen gibt es keine Gesetze, die das Würtschen-Brutzeln regeln. "Juhu", wird sich manch ein Grillfan nun denken - an die Zangen fertig, los? Nicht so schnell! "Wenn Sie mit Holzkohle auf dem Balkon grillen, können Sie ganz schnell Ärger bekommen", warnt Karl Winckelmann, Geschäftsführer beim Mieterverein Karlsruhe, "besonders wenn sich ein fremdes Schlafzimmerfenster über dem Balkon befindet."
Streitpunkt: Rauch und Lärm
Auch wenn es keine konkreten Gesetze gibt, wurden bundesweit schon zahlreiche Urteile im Fall "Balkongrillen" gefällt. "Das sind allerdings alles Einzelfälle", so Winckelmann. Rechtliche Grundlage ist oftmals das Landesemissionsschutzgesetz. Auch wenn es leidenschaftliche Griller nicht gerne hören: Grillrauch ist umwelt- und gesundheitsschädigend und wird wie jede andere Emission betrachtet.
Wer dennoch beherzt zur Grillzange greifen möchte, sollte sich einen Gas- oder Elektrogrill schnappen. "Dann riecht es im Zweifelsfall nur nach Fleisch und nicht nach Kohle", äußert sich Winckelmann. Für die feinen Nasen von Vegetarier und Veganer allerdings auch kein Vergnügen. Wird der Grill also doch vom Balkon verbannt?
"Wenn Mitbewohner nicht gestört werden, ist Grillen auf dem Balkon generell kein Problem", so Winckelmann. Ursache für Streit mit den Nachbarn sei auch viel weniger der Grillgeruch oder der Rauch als die einhergehende Lärmbelästigung. Denn oftmals wird nicht alleine gegrillt - bei Grillpartys am Abend sollten sich die Veranstalter die örtliche Lärmschutzverordnung durchlesen. Tagsüber darf in angemessener Lautstärke gegessen und gefeiert werden.
Mietvertrag kann Grillen verbieten
Wichtig ist auch ein Blick in den eigenen Mietvertrag: "Bei bestehenden Verträgen kann kein Grillverbot aufgenommen werden", so Winckelmann. Das kann zu der absurden Situation führen, dass der eine Nachbar auf seinem Balkon grillen darf, während es einem anderen aufgrund seines neueren Mietvertrags untersagt ist.
Will man seinen Grill ohne Ärger auf dem Balkon anheizen, hilft schlussendlich nur eins: Am besten einen Elektrogrill wählen und die Nachbarn informieren. So haben diese die Möglichkeit die Fenster rechtzeitig zu schließen, sollte sie der Grillgeruch belästigen. Bei unkooperativen Nachbarn bleibt als letzte Möglichkeit sonst doch nur das Ausweichen auf die öffentlichen Grillzonen in Grünanlagen.

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09.08.2014 20:33 Uhr
Ich würde mir mal Gedanken um den Brandschutz machen, wenn Hinz & Kunz auf dem Balkon mit Feuer hantieren. Ruck zuck fliegen ein paar Funken in die Wohnzimmergardienen oder der Grill fällt um und steckt irgendetwas in Brand.
10.08.2014 00:00 Uhr
Zweitens kenne ich niemanden, der so dämlich gewesen wäre, einen Grill umzuwerfen.
09.08.2014 14:21 Uhr
'aber warum sollte man nicht auch auf dem balkon grillen können, so es im rahmen bleibt. muss ja net jeden tag sein.
gibt doch da den spruch: es kann der frömmste nicht in frieden leben wenn ...............
oder udo hat auch mal vom ehrenwerten haus gesungen.
sind wir doch mal ehrlich, mit etwas mehr rüksichtnahme wären so manche probleme (nicht nur beim grillen) doch viel kleiner.
09.08.2014 12:48 Uhr
09.08.2014 21:18 Uhr
09.08.2014 14:47 Uhr
09.08.2014 12:08 Uhr
mein lieber Scholli, da kommen dann schon die schlimmsten Befürchtungen auf, was die da grillen. Aber zumindest die Grillpartei sieht man am nächsten Tag wieder recht lebendig. Also haben sie es überlebt.
09.08.2014 21:56 Uhr
Es müssen also nicht zwangsläufig die Kellerleichen auf dem Grill gelandet sein.
09.08.2014 22:12 Uhr
Es wurden doch schon die wildesten Vermutungen angestellt.
09.08.2014 15:25 Uhr