Nach Ansicht der Mannheimer Richter könnte die Infektionsgefahr in Bordellen zwar noch größer sein als bei anderen körpernahen Dienstleistungen; aber Maßnahmen unterhalb eines Totalverbotes wie Hygienekonzepte und deren Kontrolle könnten für mehr Schutz sorgen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Das Land hatte ein erhöhtes Infektionsrisiko für das Verbot ins Feld geführt. Zudem hatte es angekündigt, vorbehaltlich der Ansteckungslage in einer Überarbeitung der Coronaverordnung bis spätestens 28. Juni die Bordelle in einem weiteren Öffnungsschritt zu berücksichtigen.
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