10. März: Der Tag der Geiselnahme

Am Freitagabend, 10. März, überschlagen sich die Ereignisse. Gegen 17.50 sind in der Karlsruher Innenstadt zahlreiche Einsatzkräfte der Polizei und Co. unterwegs - dann wird kurz darauf die Ursache bekannt: "Es handelt sich um eine Geiselnahme", erklärt Kai Lampe, Pressesprecher der Polizei. 

Polizeifahrzeuge stehen auf einer Straße in Karlsruhe.
Die Polizei Karlsruhe: "Ab 16.23 Uhr gingen Notrufe zu einer laufenden Geiselnahme in einer Apotheke in der Ettlinger Straße in Karlsruhe ein. Bereits um 16.25 Uhr erscheinen die ersten Einsatzkräfte am Tatort." | Bild: Thomas Riedel/dpa

Bereits gegen 16.30 Uhr eilen die Polizeikräfte zum Einsatzort an einer Apotheke in der Ettlinger Straße. Genaue Angaben zur Anzahl der Geiseln, Täter oder Forderungen können zunächst keine gemacht werden, meinen die Beamten.

Das könnte Sie auch interessieren

Das umfangreiche Polizeiaufgebot und die Straßensperrung haben zur Folge, dass sämtliche Veranstaltungen im Konzerthaus und der Schwarzwaldhalle abgesagt werden müssen - eine Gefahr für die Bevölkerung bestehe jedoch nicht, so die Polizei.

Polizeieinheiten stehen an einer Polizeiabsperrung nachdem es in einer Apotheke zu einer mutmaßlichen Geiselnahme gekommen war.
Polizeieinheiten stehen an einer Polizeiabsperrung nachdem es in einer Apotheke zu einer mutmaßlichen Geiselnahme gekommen war. | Bild: Christoph Schmidt/dpa

Nach einer großräumigen Sicherung des Areals und der Kontaktaufnahme zum Geiselnehmer stürmt eine Spezialeinheit der Polizei gegen 21.10 Uhr das Gebäude - und nimmt einen männlichen Tatverdächtigen in Gewahrsam. Alle Geiseln scheinen wohlauf zu sein, erklären die Einsatzkräfte vor Ort.

Die Tage danach: Dem Haftrichter vorgeführt

Am Samstag, 11. März, kommen weitere Informationen zu den Hintergründen der Tat ans Licht: "Der Beschuldigte soll drei Personen unter Vorhalt einer geladenen Schreckschusswaffe aus dem Verkaufsraum in einen Nebenraum der Apotheke beordert und dort festgehalten haben. Weitere acht Personen befanden sich im hinteren Bereich der Apotheke", so die Polizei in einer Mitteilung.

In Paragraf 19 StGB ist geregelt, dass schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
§239b StGB: (1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung (§ 226) des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung von über einer Woche Dauer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Nötigung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. | Bild: picture alliance / dpa

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird der 20-jährige Tatverdächtige, der am Freitagabend festgenommen wurde, dem Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht vorgeführt. Laut Angaben der Beamten wird ein Haftbefehl wegen des Vorwurfs der Geiselnahme erlassen - final könnte der Straftatbestand mit über fünf Jahren Freiheitsstrafe gesühnt werden.

Das könnte Sie auch interessieren

In der Apotheke kehrt am Montag, 13. März, bereits der gewohnte Alltag ein. Über das Erlebnis vom Freitag, 10. März, wollen weder Mitarbeiter noch Inhaber mit ka-news.de sprechen - auch die Polizei hält sich über Reaktionen zur Tat bedeckt.

Ermittlungen laufen weiter

Auch wenn der Tatverdächtige bereits festgenommen und sein Motiv - nämlich 7 Millionen Euro zu erpressen - bekannt geworden ist, so stehen für die Ermittler noch einige Fragen offen. Das zuständige Ermittlerteam wird auf 18 Personen erweitert und der Pflichtverteidiger befragt.

Das könnte Sie auch interessieren

In einem Bericht der Badische Neuste Nachrichten (BNN) erklärt der Anwalt des Geiselnehmers: "Das Ding war von Anfang bis Ende Quatsch" und die Tat an vielen Stellen "wenig überlegt" gewesen. Nach Angaben des Anwalts habe der 20-Jährige von Beginn an gewusst, dass seine Tat keine Aussicht auf Erfolg habe. Allerdings gehe der Rechtsexperte davon aus, dass sein Mandant nicht psychisch krank sei. 

Das könnte Sie auch interessieren