Das Europäische Parlament - auch EU-Parlament - sitzt im nicht weit entfernten Straßburg. Als Parlament der Europäischen Union wird es alle fünf Jahre von allen Europäischen Bürgern direkt gewählt. In diesem Jahr findet die Europawahl zum insgesamt achten Mal statt, zwischen dem 22. und dem 25. Mai sind alle Wahlberechtigten mit Wohnsitz in Europa aufgerufen ihr Kreuzchen zu machen - zu vergeben hat jeder übrigens nur eins.
96 Sitze stehen für Deutschland zur Verfügung
Mit 96 Sitzen stellt Deutschland die größte Anzahl an Abgeordneten für das EU-Parlament. Nachdem nun durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
die Drei-Prozent-Hürde abgeschafft wurde, konkurrieren schließlich alle Parteien um die begehrten Plätze. Auch kleinere Parteien, wie die Tierschutzpartei oder Ähnliche, haben eine Chance.Bei der letzten Wahl im Jahr 2009 waren 31 Parteien zugelassen - ohne Sperrklausel könnten es in diesem Jahr ein paar mehr sein. Ob die allgemeine Befürchtung, das Parlament werde dadurch von kleinen Parteien überflutet, eintreten wird, ist weiterhin offen. Denn mehr als 96 Sitze hat Deutschland nicht, auf diese müssen die Wahlergebnisse letztlich verteilt werden (sodass letzten Endes eine inoffizielle Hürde existieren könnte).
Ein Kreuz muss jeder Wähler auf dem Wahlzettel machen, der im letzten Jahr hatte Ausmaße von 210 mal 890 Millimetern. Im Jahr 2009, bei der letzten Europwahl, gaben 44,8 Prozent aller Karlsruher Wahlberechtigten ihre Stimme für Europa ab. Damit lag die Beteiligung knapp über der letzten Gemeinderatswahl (42,7 Prozent). Die abgegebenen Stimmen werden dann ebenfalls am Wahlsonntag ab 18 Uhr offiziell ausgewertet.
Vorrangige Aufgabe: Gesetzesgebung
Danach entscheidet sich, welche Parteien wie viele Sitze zugeordnet bekommen. Organisiert ist das Parlament dabei letztlich nicht nach Nationalitäten. Im Parlament bilden sich Fraktionen, die sich gemäß ihren Ansichten und Programmen zusammenschließen, um etwas zu erreichen. Die Sitzverteilung erfolgt dies über das sogenannte Sainte-Laguë-Verfahren. Hier wird die Stimmenanzahl für die einzelnen Parteien durch bestimmte Faktoren dividiert.
Nachdem man für jede Partei die verschiedenen Ergebnisse errechnet hat, werden diese dann parteiübergreifend nach der Höchstzahl sortiert. Liegt beispielsweise Partei X nach diesem Höchstwahlverfahren auf den Plätzen 2, 3 und 5, so erhält sie die Sitze 2,3 und 5 - also insgesamt 3 Sitze. Außer Deutschland wenden nur Lettland und Schweden dieses Verfahren an.
Sind die Sitze verteilt, kann das neue EU-Parlament zusammentreten. Vorrangige Aufgabe des Parlements ist die Gesetzgebung. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union ist das Parlament dafür zuständig, Richtlinien oder Verordnungen festzulegen (bekannt wurden zuletzt vor allem Staubsaugerregelungen, Bananen-Krümmung und Co.). Außerdem übt es aber auch Kontrolle über eben jenen Rat sowie die Europäische Kommission aus. Für letztere wählt das Parlament zusätzlich den Präsidenten.
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