Genau zwei Jahre nachdem das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung unzureichendes Handeln in der Klimakrise attestiert hat, fordern Unterstützer der Letzten Generation die Einberufung eines Gesellschaftsrates, wie die Klimaaktivisten in einer Pressemeldung mitteilen. Im Zuge einer erneuten Protestaktion blockieren seit am 24. März seit 15.22 Uhr, drei Mitglieder den Kreuzungsbereich Kriegsstraße/Ettlinger Straße.

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Nach Angaben der Polizei haben sich zwei Personen auf der Fahrbahn festgeklebt. Die Beamten bitten darum, den Bereich durch die Nebenstraßen - im besten Fall bereits großräumig - zu umfahren. Gegen 15.24 Uhr seien bereits Streifenwagen zum Einsatzort gesandt, wie die Polizei Karlsruhe in einem Telefonat mitteilt.

Derzeit sei der Verkehr auf der Ettlinger Straße in Fahrtrichtung Süden in besagtem Kreuzungsbereich gesperrt und werde umgeleitet. Die Kriegsstraße sei von Osten nach Westen ebenfalls nicht befahrbar, so die Beamten. 

Aktualisierung vom 25. März

Zwei männliche Personen haben sich am Freitagnachmittag gegen 15:20 Uhr im Kreuzungsbereich der Kriegsstraße zur Karl-Friedrich-Straße auf der Fahrbahn festgeklebt, so eine Pressemeldung der Polizei. Ziel der Aktion war es augenscheinlich, klimapolitischen Protest zum Ausdruck zu bringen. In der Konsequenz ergaben sich vornehmlich auf der Kriegsstraße zeitweilige Verkehrsbeeinträchtigungen.

Die Polizei musste Teile des Kreuzungsbereichs aus Verkehrssicherungsgründen sperren. Mehrere Angebote eines alternativen Kundgebungsorts lehnten die Protestierenden unter Inkaufnahme anhaltender Verkehrsbehinderungen ab.

Um 18.45 Uhr lösten Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Karlsruhe die angeklebten Personen von der Fahrbahn ab. Nach Begutachtung durch das Tiefbauamt musste der betroffene Fahrbahnabschnitt im Anschluss von einer Fachfirma gereinigt werden. Die Polizei konnte den gesperrten Straßenabschnitt um 20.45 Uhr wieder für den Straßenverkehr freigeben.

Die beiden Männer müssen nun mit Anzeigen wegen versammlungsrechtlicher Verstöße rechnen. Zudem prüft das Polizeipräsidium Karlsruhe, inwieweit den beiden Gebühren für die aufwendigen Einsatzmaßnahmen in Rechnung gestellt werden müssen.