Ann-Katrin Hahner

Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat Folgen für Hausbesitzer und solche, die es in den nächsten Jahren noch werden wollen. Während ab 2024 neue Heizungen nur noch "auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien" eingebaut werden dürfen, müssen bereits bestehende Öl- und Gasheizungen spätestens nach 30 Jahren weichen.

Das Aus für Öl- und Gasheizungen scheint besiegelt und lässt so manchen Verbraucher jetzt schon überlegen, ob die Heizung bereits jetzt ausgetauscht werden soll, oder ob man noch wartet. Hausbesitzern, die den Austausch umgehen wollen, könnten deftige Strafen drohen, wie jüngst bekannt wurde.

Austauschpflicht von Öl- und Gasheizung nicht eingehalten: Diese Strafe droht

Wie aus dem Referentenentwurf aus dem Ministerium von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hervorgeht, drohen Hausbesitzern hohe Geldstrafen, sollten sie die neuen Regelungen ignorieren. Laut der Bild, der dieser Entwurf zuerst vorlag, kann es Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro hageln, sollte ein notwendiger Austausch nicht stattfinden.

Zweimal innerhalb von sieben Jahren müsse der Schornsteinfeger bei der sogenannten „Feuerstättenschau“ alle Heiz-Anlagen im Haus kontrollieren. Im Anschluss soll offenbar ein Bescheid folgen, welche gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten bis wann erledigt werden müssen.

„Wenn dabei festgestellt wird, dass eine Heizung nicht mehr betrieben werden darf, sind die Schornsteinfeger verpflichtet, dass der zuständigen Behörde zu melden“, sagte Dr. Julian Schwark, Ressortleiter Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks gegenüber Bild. Da in jedem Bundesland unterschiedliche Behörden für die Kontrolle zuständig sind, könne es auch sein, dass zunächst nur eine Verwarnung ausgesprochen wird.

Heizung umrüsten - So viel Zeit bleibt noch

Dass in den kommenden Jahren eine Bußgeld-Flut droht, bezweifelt Vebraucherschutz-Experte Patrick Biegon gegenüber Bild allerdings. Verbraucher hätten noch genügend Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten und Maßnahmen zu treffen. "Niemand muss Sorge haben, gleich morgen von der Regelung betroffen zu sein."

Und in der Tat ist es eher unwahrscheinlich, dass Hausbesitzer von einem solchen Bußgeld betroffen sein werden. Weiterhin gilt die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen nur für den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Heizungen können laut des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) noch weiter betrieben und auch repariert weden. Wenn Ihre Heizung derzeit nicht funktioniert, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Und selbst wenn eine Heizung nicht mehr repariert werden kann, sieht die Änderung des GEG vor, dass eine mehrjährige Übergangsfrist greifen soll, damit der Umstieg nicht ad hoc erfolgen muss. Robert Habeck selbst hat für diesen Fall bereits unterschiedliche Fördermöglichkeiten ins Spiel gebracht. Dass alte Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden müssen gilt im Übrigen nicht erst seit der jüngsten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, sondern bereits seit 2020. Für Ölheizungen gibt es allerdings einige Alternativen.

So viele Haushalte heizen noch mit Öl- und Gas

Aber wie viele Gebäude werden überhaupt mit fossilen Energieträgern - also Öl und Gas - beheizt? Laut Zahlen des BMWK werden mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage in Deutschland derzeit noch durch Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt. Dabei dominiert das Erdgas im Gebäudewärmebereich. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent.

Übrigens: Wenn Sie beim Heizen sparen möchten, könnte es helfen, Ihre Heizung zu putzen.