Tiana Zoric

Bei der Verhandlung um den Diesel-Skandal könnte es zu einer Wendung kommen. Denn am 8. Mai werden in Karlsruhe drei Klagen verhandelt. Deren Urteile könnten dann darüber entscheiden, ob mehr Diesel-Kläger künftig einen Schadensersatzanspruch haben werden.

Diesel-Skandal: Was wird verhandelt?

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) werden drei verschiedene Fälle verhandelt. Laut der Deutschen Presseagentur (dpa) handelt es sich bei einem Fall um einen Mann, der einen Volkswagen Passat mit einem EA288-Dieselmotor besitzt und nun auf Schadensersatz klagt. Zwar war dieser nicht vom offiziellen Rückruf betroffen, unabhängige Abgastests zeigten jedoch, dass auch dieser Motor zu viele Schadstoffe ausstößt. Zudem werden zwei weitere Verfahren an diesem Tag verhandelt. Dabei geht es um einen Audi-Besitzer, der seinen Wagen kaufte, als die Abgas-Manipulation bereits bekannt war, und den Besitzer einer Mercedes-Benz C-Klasse. Laut der dpa wollen alle drei Kläger ihre Kauf- und Finanzierungsverträge rückabwickeln. Außerdem sollen sich in allen drei FahrzeugenAbschalteinrichtungen befinden, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als illegal eingestuft wurden.

Dieselskandal: Wer hat bislang Anspruch auf Schadensersatz?

Durch die Urteile des BGH haben laut dpaHunderttausende Anspruch auf Schadensersatz. Dabei gilt jedoch, dass nur diejenigen Ansprüche haben, die durch die Autobauer "sittenwidrig getäuscht" wurden. Das war unter anderem beim bekanntesten Motor, dem EA189 von VW, der Fall. Denn dort wurde eine Software programmiert, die bei Abgastests in einen anderen Modus wechselten, und dort weniger Schadstoffe ausstießen als tatsächlich im Straßenverkehr.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das jedoch etwas anders ausgelegt und damit den Weg für weitere Diesel-Kläger geebnet. Bei dem verhandelten Fall ging es um einen Mercedes. Die Richter urteilten, dass die Besitzer der Autos bereits Ansprüche auf Schadensersatz haben, wenn es sich um eine "einfache Fahrlässigkeit" handelt. Nach Auffassung der Richter sicherten die Autobauer den Kunden beim Kauf zu, dass die Autos den EU-Vorgaben entsprächen. Wenn nun eine Abschalteinrichtung verbaut wurde, entspräche das nicht den EU-Vorgaben.

BGH: Haben Diesel-Fahrer nun Anspruch auf Schadensersatz?

Die Vorgaben des EuGH müssen auch in Deutschland umgesetzt werden. Dadurch seien laut dpa zumindest die Chancen auf Schadensersatzansprüche gestiegen, wenn in den Fahrzeugen tatsächlich Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Doch der BGH hat bei der Umsetzung einen Spielraum. Ob die Richter in Karlsruhe nun den Weg öffnen, für mehr Klagen, bleibt abzuwarten.