Karlsruhe Steuerliche Entlastungen für Impfzentren-Helfer beschlossen
Freiwilligen Helfern der Impfzentren sollen aufgrund ihres Engagements steuerliche Erleichterungen zugutekommen. Das gab das Land Baden-Württemberg nun in einer Pressemitteilung bekannt. Demnach können die freiwilligen Helfer nun von der sogenannten Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind.
"Die Corona-Impfung ist eine Mammutaufgabe. Jede Unterstützung ist herzlich willkommen – und verdient unseren größten Respekt. Die steuerliche Entlastung ist ein Zeichen der Wertschätzung für alle, die freiwillig in Impfzentren oder mobilen Impfteams aushelfen“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann am Montag, den 15. Februar.

"Die engagierten Helfer leisten einen wichtigen Beitrag für den Gesundheitsschutz und zur Bekämpfung der Pandemie." Gesundheitsminister Manne Lucha erklärte: "Zur Bekämpfung der Pandemie brauchen wir alle Kräfte in der Gesellschaft. Gerade in schweren Zeiten zeigt sich die Stärke einer Zivilgesellschaft. Die vielen freiwilligen Helfer leisten einen unglaublich wichtigen Beitrag zur Bewältigung dieser globalen Aufgabe. Den Kampf gegen die Corona-Pandemie schaffen wir nur gemeinsam."
Pauschalen gelten nur bei nebenberuflichen Tätigkeiten
Nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern gilt für all diejenigen, die direkt an der Impfung beteiligt sind – also in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen selbst – die Übungsleiterpauschale. Diese Regelung gilt für Einkünfte in den Jahren 2020 und 2021.

Die Übungsleiterpauschale lag 2020 bei 2.400 Euro, 2021 wurde sie auf 3.000 Euro jährlich erhöht. Bis zu dieser Höhe bleiben Einkünfte für eine freiwillige Tätigkeit steuerfrei. Wer sich wiederum in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren engagiert, kann die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Für das Jahr 2020 betrug sie bis zu 720 Euro, seit 2021 sind bis zu 840 Euro steuerfrei.

Baden-Württemberg hatte sich für die Anhebung der Pauschalen eingesetzt, die mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt wurden. Sowohl Übungsleiter- als auch Ehrenamtspauschale greifen nur bei Vergütungen aus nebenberuflichen Tätigkeiten.
Dies ist der Fall, wenn sie im Jahr nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitstelle in Anspruch nehmen. Dabei können auch solche Helfer nebenberuflich tätig sein, die keinen Hauptberuf ausüben, etwa Studenten oder Rentner.

Zudem muss es sich beim Arbeitgeber oder Auftraggeber entweder um eine gemeinnützige Einrichtung oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts wie beispielsweise Bund, Länder, oder Gemeinden handeln.
Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale sind Jahresbeträge, die einmal pro Kalenderjahr gewährt werden. Bei verschiedenen begünstigten Tätigkeiten werden die Einnahmen zusammengerechnet.
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16.02.2021 19:53 Uhr
Bekommen die ganzen Helfer überhaupt Geld?
17.02.2021 08:27 Uhr
Und natürlich werden alle in den Impfzentren bezahlt, die Ärzte da bekommen bis zu 130 €/h.
17.02.2021 10:36 Uhr
Es geht aber um die ganzen ehrenamtlich tätigen; die wie z.B. bei Blutspenden das einfach so nebenbei machen, nicht als "Beruf"
17.02.2021 10:34 Uhr
Zitat vom Bundesfinanzministerium:
Zum 1. Januar 2021 steigt der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.
16.02.2021 16:00 Uhr
noch düsterer aus,nur 27% der Hilfen wurden bewilligt.
Ihr seid doch unglaubwürdig geworden.
16.02.2021 07:39 Uhr
Wichtig hier an der Meldung ist doch nur die Eingruppierung der direkt an der Impfung beteiligten als "Übungsleiter", was noch ein wenig mehr ist.
Viele Grüße von der Feuerwehr, an vielen Orten tatsächlich immer noch unentgeltlich im Einsatz (ohne beides).