Karlsruhe Regierungspräsidentin Felder appelliert an Bürger "nicht ohne triftigen Grund ins Elsass zu reisen"
Seit dem vergangenen Mittwoch gilt auch in Baden-Württemberg der Lockdown. Im benachbarten Elsass sind die Regelungen aktuell nicht so streng, aber: "Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht das Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund vor. Dies gilt auch für Fahrten in das benachbarte Elsass“, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.
Sie rufe deshalb die Bevölkerung in den Grenzregionen auf, während des seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Lockdowns auf unnötige Fahrten ins Elsass zu verzichten. "Trotz der Möglichkeit das benachbarte Elsass innerhalb von 24 Stunden ohne anschließende Quarantäneverpflichtung bereisen zu können, bitte ich alle Bürger eindringlich, diese Möglichkeit nicht ohne triftigen Grund zu nutzen. Nur so können wir der Ausbreitung des Virus entgegensteuern, ohne die Grenzen schließen zu müssen", sagte Felder.
Anpassung der Regelung wird geprüft
Jeder Einzelne könne dazu beitragen eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern, indem er die Wohnung nur aus triftigen Gründen verlasse. Das Land Baden-Württemberg bewertet kontinuierlich die Infektionslage, um die Vorschriften dem aktuellen Infektionsgeschehen anzupassen. Aktuell wird eine Anpassung der Regelungen vor dem Hintergrund des Ski- und Einkaufstourismus geprüft.
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18.12.2020 10:29 Uhr
18.12.2020 11:57 Uhr
Jetzt mal im ernst: Statistisch ist dein Elsässer Arbeitskollege (im moment) weniger gefährlich für dich wie dein Schwäbischer Chef!
19.12.2020 08:58 Uhr
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