Karlsruhe Lockerungen für Kongresse und Co.: Messe Karlsruhe plant "Veranstaltungsherbst"
Messeliebhaber können sich freuen: Ab dem 1. August dürfen bereits wieder kleinere Messen, Ausstellungen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden. Das haben Wirtschafts- und Sozialministerium beschlossen.
18:32Messe-Chefin will Veranstaltungsherbst planen
"Wir lesen die vorliegende Corona-Verordnung Messen so, dass die Landesregierung hiermit eine Orientierungshilfe in Form von konkreten Handlungsanweisungen gibt. Wir dürfen davon ausgehen, dass die formulierten Auflagen nur in begründeten Fällen verschärft werden.
Wir gehen nun mit unseren Sicherheits- und Hygienekonzepten auf die zuständigen Ordnungsämter zu und sind so in der Lage, unseren Veranstaltungsherbst planerisch voranzubringen", sagt Britta Wirtz, Chefin der Messe Karlsruhe, in einer Pressemeldung.
09:44Diese Corona-Regeln gelten für Messen
Zu diesem Schritt habe man sich "nach intensiven Gesprächen mit Vertretern baden-württembergischer Messegesellschaften" entschlossen, so das Wirtschaftsministerium in einer Pressemeldung. Ab dem 1. September dürfen Messen, Ausstellungen und Kongresse dann sogar mit mehr als 500 Personen durchgeführt werden.
Das ist auf Messen zu beachten
"Zudem wurden die Regelungen zur Mindestquadratmeterzahl pro Person und zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Vergleich zur bisher vorgesehenen Regelung geändert", heißt es weiter. Pro Messebesucher darf so eine Mindestfläche von sieben Quadratmetern nicht unterschritten werden, zuvor lag die Zahl noch bei zehn Quadratmetern.
Die Maskenpflicht gilt während des Messebesuchs grundsätzlich, außer:
- für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist
- an einzelnen Ständen auf Messen, Ausstellungen sowie in Ausstellungsbereichen von Kongressen, sofern durch den Veranstalter oder Aussteller sichergestellt ist, dass dort der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann
- auf Sitzplätzen, sofern durch den Veranstalter sichergestellt ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann
- für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort kein Besucher aufhalten
- bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienstleistungen
- wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist
"Messen dürfen nicht zum Treiber des Infektionsgeschehens werden"
"Es liegt in der Verantwortung der Aussteller und Besucher, dass Messen nicht zum Treiber des Infektionsgeschehens werden. Die Notwendigkeit, weitreichende Beschränkungsmaßnahmen wieder einführen zu müssen, müssen wir nach Möglichkeit vermeiden", sagt Gesundheitsminister Manne Lucha.

"Ohne die weiteren Lockerungen droht nicht nur ein irreparabler Schaden für die Messebranche in Baden-Württemberg, sondern auch ein erschwerter Wiederanlauf der Wirtschaft des Landes insgesamt. Denn unsere Wirtschaft ist auf die Messen als Schaufenster für ihre Produkte angewiesen", sagt Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

"Die Messe- und Kongressstandorte ermöglichen ein hohes Maß an Kontrollierbarkeit. Sei es durch Zutrittskontrollen mit namentlicher Registrierung, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Steuerung der Besucherströme im Verhältnis zur Raumgröße oder auch Lüftungskonzepte für Innenräume. Deshalb sind die weiteren Erleichterungen das richtige Signal." Seit Mitte März 2020 wurden in Baden-Württemberg keine Messen, Ausstellungen und Kongresse mehr durchgeführt.
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16.07.2020 14:57 Uhr
16.07.2020 15:51 Uhr
Es geht auch nicht darum, Einnahmen für die Messe zu bekommen, sondern in erster Linie darum, den Ausstellern auf der Messe eine Plattform zu geben, auf der sie ihre Produkte einer grösseren Öffentlichkeit vorstellen können.
15.07.2020 12:01 Uhr
Von daher dürfte sich der Ansturm in Grenzen halten und es kein Problem sein, die geforderten Bedingungen einzuhalten.
15.07.2020 13:27 Uhr
16.07.2020 08:22 Uhr
16.07.2020 08:00 Uhr