Karlsruhe Keine Maske, kein Einlass? So wird in Karlsruhe die Corona-Verordnung kontrolliert
Seit Montag, 27. April, gilt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht: Wer einkaufen oder mit Bus und Bahn fahren will, muss dann zum Schutz gegen das Corona-Virus Mund und Nase bedecken. Doch wie wird die neue Verordnung in den einzelnen Bereichen konkret umgesetzt und kontrolliert? Und was passiert, wenn man sich nicht an die Maskenpflicht hält?
Am vergangenen Dienstag hat es Ministerpräsident Winfried Kretschmann angekündigt, seit Donnerstag regelt es die Corona-Verordnung offiziell: Bürger des Landes müssen in einigen öffentlichen Bereichen einen Mundschutz tragen. Konkret gilt die Regel für alle Personen, die älter sind als sechs Jahre, für
- den ÖPNV, beispielsweise in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen,
- Fahrten im Gelegenheitsverkehr, etwa Taxifahrten oder privat organisierten Fahrgemeinschaften, zum Beispiel zwischen Wohn- und Arbeitsstätte,
- Läden und Einkaufszentren.

Nur wenn Mund und Nase aufgrund medizinischer oder anderer zwingender Gründe - etwa einer Behinderung - nicht bedeckt werden können oder wenn andere Schutzmaßnahmen wie Plexiglasscheiben vorhanden sind, muss keine Maske getragen werden. Aber wie soll das kontrolliert werden?
Keine Maske, kein Einlass - "da bleiben wir knallhart"
Keine Ausnahmen gibt es bei Uwe Wagner. Er ist Türsteher vor einem Supermarkt in Karlsruhe Knielingen und passt auf, dass alle Kunden sich an die Corona-Regeln halten. "Ab Montag kommt man bei uns nur noch mit Maske oder allerhöchstens einem Schal um dem Kopf in den Laden", erklärt er auf Nachfrage von ka-news.de.

Genau kontrollieren, ob jeder auch während des Einkaufs im Laden die Maske aufbehält, können er und seine Kollegen allerdings nicht. "Wir laufen zwar auch jetzt immer mal wieder unsere Runden durch den Markt, aber alles sehen auch wir leider nicht", sagt Wagner.
Hier seien die Mitarbeiter des Supermarktes gefragt. "Die weisen den- oder diejenigen dann darauf hin, die Maske bitte aufzubehalten." Wer sich daran immer noch nicht hält, fliegt hinaus. "Da bleiben wir knallhart", so der Türsteher.
Bahnfahren auch ohne Maske möglich - vorerst
Weniger knallhart wird der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) die Mundschutz-Anordnung überwachen. "Wir werden die Verordnung nicht kontrollieren, dazu haben wir einfach keine Kapazitäten", so ein Sprecher des Verkehrsverbundes auf Nachfrage von ka-news.de.

Grundsätzlich gelte immer noch ein Beförderungsrecht für alle Bürger - heißt also: Wer keine Maske trägt, darf trotzdem erst einmal weiter mit der Bahn fahren. "Wir finden die Maskenpflicht dennoch natürlich sinnvoll und unternehmen mit Durchsagen in Bus und Bahn, Aushängen an den Bahnsteigen und Informationen in den sozialen Medien und unserer Internetseite alles, um die Menschen darüber zu informieren", so der KVV-Sprecher.
"Unsere Kontrollen zielen auf die Aufklärung der Bürger ab"
Präsent sein wollen ab Montag die Mitarbeiter des Karlsruher Ordnungsamtes umso mehr. Sie wollen die Einhaltung der Maskenpflicht vor allem an Bahnsteigen und Haltestellen, aber ebenso an Einkaufszentren und größeren Geschäften kontrollieren, erklärt Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramtes (OA), im Gespräch mit ka-news.de.

Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer Mund und Nase nicht bedeckt und erwischt wird, aber noch nicht: "In einer einwöchigen Übergangsphase sind keine Strafen vorgesehen, damit sich alle auf die neue Praxis einstellen können", schreibt das Land Baden-Württemberg in seinen häufigsten Fragen zur Maskenpflicht auf seiner Internetseite.
Ein Bußgeld wird damit erst ab Montag, 4. Mai, fällig - 15 bis 30 Euro soll der Verstoß dann kosten. Für das Ordnungsamt Karlsruhe steht das Verhängen von Bußgeldern nach Aussage Björn Weißes aber nicht im Vordergrund: "Unsere Kontrollen zielen auf die Aufklärung der Bürger ab, nicht auf deren Bestrafung", sagt der OA-Leiter gegenüber ka-news.de.

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28.04.2020 18:06 Uhr
28.04.2020 18:52 Uhr
https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf?fbclid=IwAR2j3-mT8THSaXi375us3Lu33ZsbHC9ytaTMErunstqYwGv0KGKZTLLISP8
Es ist also eine Frage der Verhältnismäßigkeit, welche hier definitiv nicht erfüllt ist. Außerdem gibt es einen Grund, warum in der professionellen Pflege auf geeignete Schutzmaterialien zurückgegriffen wird, welche nach Anwendung in den Müll entsorgt werden müssen. Eine Schutzfunktion von einem Schall vor dem Mund oder etwas ähnlichen, hat keine erwiesene Schutzfunktion. Die Politik blamiert sich hier auf ganzer Ebene.
28.04.2020 19:09 Uhr
durch eine „falsche“ Anwendung der Mund-Nasen-Bedeckung entstehen, die Eignung der
Maßnahme vollständig aufheben. Zahlreiche Institutionen bieten Anleitungen zur Nutzung
an.
....
Ablauf des Geltungszeitraums herausstellen, dass durch die Masken gar kein oder ein negativer Effekt erzielt worden ist, ist auf eine derart konkretisierte Tatsachengrundlage selbstverständlich zu reagieren.
Letztlich alles nur auf eine Meinung des RKI gestützt:
Da dürfte noch mehr kommen..
28.04.2020 18:47 Uhr
Aber davon abgesehen steht die Beschwerde zur nächsten Instanz und im Zweifel zum Verfassungsgericht offen. Letzteres wäre halt schon interessant.
28.04.2020 13:07 Uhr
Hätte man aber auch um eine Abwägung erweitern sollen zu Nutzen und Risiken.
In der Maske mögen Corona-Viren von innen oder außen hängen bleiben.
Allerdings wird eine solche Maske im Laufe der Zeit feucht und halten so nicht nur die Coronaviren, die ansonsten ohne Feuchtigkeit schnell hopps gehen, über längere Zeit aktiv, sondern auch alle anderen möglichen Viren, Bakterien, Pilze, ...
In das korrekte Tragen eingewiesene Personen, ob medizinisches Personal oder Risikogruppen etc., ist hoffentlich in den korrekten Umgang eingewiesen und bekommt ausreichend Masken zum regelmäßigen Wechsel mit Tragezeiten je nach Zertifizierung dieser Masken, aber bei den selbstgestrickten ohne Zertifizierung, ab wann die zu feucht sind, ohne Einweisung, ohne ausreichende Anzahl und bei nicht korrektem Gebrauch etc. wird der dünne Vorteil (bisher sieht es danach aus, dass man nur bei längeren engen Kontakt angesteckt wird, beim Einkauf kaum der Fall) eher ins Negative umgekehrt ...
27.04.2020 21:33 Uhr
27.04.2020 21:41 Uhr
27.04.2020 19:16 Uhr
https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf?fbclid=IwAR2j3-mT8THSaXi375us3Lu33ZsbHC9ytaTMErunstqYwGv0KGKZTLLISP8
Aber halb so wild, es darf ja auch ein Schall sein. Hauptsache man demonstriert sichtbar Gehorsamkeit!
27.04.2020 18:36 Uhr
28.04.2020 14:52 Uhr
Aber lieber den Sozialkontrolleur raus hängen.