Karlsruhe-Neureut ka-news.de-Leser entdeckt Corona-Flyer im Briefkasten: Das können Betroffene dagegen tun
Ominöse Flyer im Briefkasten, die sich gegen die Corona-Maßnahmen und das Verständnis der aktuellen Pandemie richten - immer wieder machen solche Meldungen in den vergangenen Wochen und Monaten deutschlandweit die Runde. Nun sind die Corona-Flyer auch in Karlsruhe angekommen, das musste ein empörter ka-news.de-Leser in Neureut feststellen. Doch was tun, wenn ein solches Flugblatt im eigenen Briefkasten landet?
Ende der vergangenen Woche musste ka-news.de-Leser Marcel eine für ihn unliebsame Entdeckung in seinem Briefkasten machen: Trotz eines deutlichen Aufklebers "Bitte keine Werbung" fand er neben seiner Post auch Werbeflyer mit brisantem Inhalt darin.

"Es handelt sich um sich um Flyer der 'Stiftung Ärzte für Aufklärung', in denen unter anderem Herr Bhakdi mit seinen doch sehr umstrittenen Ansichten zitiert wird", berichtet der ka-Reporter in einer E-Mail an die Redaktion.
Sucharit Bhakdi ist Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, der mit umstrittenen Aussagen zur Corona-Pandemie in der Vergangenheit für Aufsehen gesorgt hat. Insgesamt drei dieser Flyer mit bedruckter Vorder- und Rückseite hätten den Weg in seinen Briefkasten gefunden. "Sie wurden auch in unserem gesamten Mietshaus verteilt", so Marcel.
"Corona-Leugnungen und Falschinformationen!"
Neben der Tatsache, dass der oder die unbekannten "Zusteller" die Flyer entgegen seines Wunsches in den Briefkasten warfen, echauffiert sich der 28-Jährige aber vor allem über den Inhalt der Wurfsendung: "Es handelt sich um Corona-Leugnungen und absolute Falschinformationen!"

So wird auf den Flyern unter anderem eine "echte Pandemie" mit einer "Fake-Pandemie" verglichen, das Tragen von Masken als "sinnlos und Willkür" bezeichnet und die Wirksamkeit der Corona-Schutzimpfung infrage gestellt. "Ich finde, das ist ein absolutes Unding und muss dringend unterbunden werden", empört sich der ka-news.de-Leser.
Hierfür habe er sich bereits an die Stadt Karlsruhe gewandt, allerdings bisher noch keine Rückmeldung erhalten. Doch was kann tatsächlich unternommen werden, wenn solch unerwünschte und vor allem kontroverse "Post" im Briefkasten landet?
Rat gibt es bei der Verbraucherzentrale
"Es handelt sich hier um keine Straftat, höchstens um eine Ordnungswidrigkeit", erklärt die Polizei Karlsruhe auf Nachfrage von ka-news.de. "Damit ist es zivilrechtlich verfolgbar." Betroffene sollen sich daher an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wenden.
Die bestätigt auf Nachfrage von ka-news.de die Aussagen der Polizei und erklärt: "Eine Straftat wäre es erst, wenn der Inhalt der Flyer gewaltverherrlichend oder volksverhetzend ist. In diesem konkreten Fall - auch wenn der Inhalt natürlich kontrovers zu sehen ist - ist das nicht der Fall", so die Verbraucherzentrale im Gespräch mit ka-news.de.

Gegen das unrechtmäßige Einwerfen allerdings können Geschädigte zivilrechtlich vorgehen. Denn: Ist ein "Bitte keine Werbung"-Aufkleber vorhanden, sei der Einwurf illegal - dann bestehe ein Unterlassungsanspruch. "Der Inhalt der Flyer ist dafür zunächst irrelevant", so die Verbraucherzentrale weiter.
Betroffene können sich in diesem Fall an einen Anwalt oder ebenfalls an die Verbraucherzentrale wenden. "Die Verursacher werden dann abgemahnt und bei einem erneuten Verstoß auch mit hohen Geldstrafen belegt, die höher ausfällt, je öfter gegen die Aufforderung verstoßen wird", erklärt ein Sprecher gegenüber ka-news.de.

Eine Anfrage der Redaktion bei der "Stiftung Ärzte für Aufklärung" für eine Stellungnahme blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Die Stadtverwaltung indes möchte diesen konkreten Sachverhalt nicht kommentieren, teilt aber der Redaktion mit: "Die Stadt Karlsruhe appelliert weiterhin an alle Bürger, sich an die geltenden Corona-Regeln zu halten."
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28.01.2021 19:46 Uhr
finden wir den Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich und auch das Urteil mitsamt der Begründung.
"Tenor : Der Betroffene wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen hat die Staatskasse zu tragen."
Gründe : von 1 bis 81.
hier II. 7. "Das Gericht hatte selbst über die Verfassungsmäßigkeit der Normen zu entscheiden, weil die Vorlagepflicht gem. Art. 100 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfasungsgerichts
( grundlegend BVerfGE 1, 184 (195ff)) nur für förmliche Gesetze des Bundes und der Länder,
nicht aber für nur materielle Gesetze wie Rechtsverordnungen gilt.
Über deren Vereinbarkeit mit der Verfassung hat jedes Gericht selbst zu entscheiden.
27.01.2021 14:09 Uhr
mal ernsthafte Gedanken machen sollte.
Professor Dr.Rainer Mausfeld Angst und Macht: Herrschaftstechniken der Angsterzeugung in kapitalistischen Demokratien | Vortrag in der SWR Teleakademie
https://www.youtube.com/watch?v=-S5WhBxQUHg
Journalist Paul Schreyer: Pandemie-Planspiele – Vorbereitung einer neuen Ära?
https://www.youtube.com/watch?v=SSnJhHOU_28
"Niemand hat vor eine Mauer zu bauen" und "Wir wussten von nichts"
Alles gute und viel Spaß mit der Virusfreien Zukunft.....
27.01.2021 11:41 Uhr
26.01.2021 20:14 Uhr
In Weimar hat ein Amtsrichter sein Urteil verkündet : Az.: 6 OWi - 523 js 202518/20.
Nun scheint er medial hingerichtet zu werden von BILD & Co.
Haben wir hierzulande etwa gleichgeschaltete Medien ?
26.01.2021 13:46 Uhr
Dort werden auch die Inhalte der sog. Flyer behandelt.
https://openjur.de/u/2316798.html
26.01.2021 13:05 Uhr
26.01.2021 13:37 Uhr
26.01.2021 14:30 Uhr
Der Arztberuf wird mit soviel Respekt begleitet, dass auch bei groben Behandlungsfehlern kaum etwas als Konsequenz folgt. Man warnt jetzt vor diesen Ärzten, wie originell.
"Auf der Homepage der Organisation ist von 2000 Unterstützern die Rede. Unter den aufgelisteten Unterstützern finden sich viele Ärzte aus Hamburg, aber auch Namen und Berufsgruppen außerhalb Deutschlands." siehe https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/SARS-CoV-2-Kammer-distanziert-sich-von-Aerzten-fuer-Aufklaerung-414254.html
26.01.2021 12:59 Uhr
26.01.2021 15:54 Uhr