Karlsruhe Erhöhte Corona-Kontrollen an Silvester: Diese Karlsruher Plätze nimmt die Polizei in den Fokus
Der Jahreswechsel und damit der Beginn von 2021 steht kurz bevor. Doch auf eine rauschende Silvestersause müssen die Bürger auch in Karlsruhe dieses Jahr verzichten - ebenso auf Raketen, Böller und Co. Der Grund: Wegen Corona dürfen sich Menschen weder im öffentlichen Raum versammeln noch dort Böller zünden. Damit das auch eingehalten wird, plant die Karlsruher Polizei am Silvesterabend zusätzliche Überwachungsmaßnahmen.
Kein öffentliches Feuerwerk, keine Silvesterparty. Seit dem zweiten Lockdown ist der Alltag geprägt von Ausgangsbeschränkungen und anderen Corona-Maßnahmen, da macht Silvester keine Ausnahme.
Öffentliche Plätze verstärkt im Fokus
Zwar halten sich die meisten Menschen an die vorgegebenen Regeln, dennoch verzeichnet die Polizei Karlsruhe auch Verstöße, die sich tagtäglich wiederholen. Aus diesem Grund hat die Polizei nun entschieden, am Silvesterabend zusätzliche Einsatzkräfte für Kontrollen einzusetzen.

Besonders öffentliche Plätze, an denen Menschenansammlungen meist schon vorprogrammiert sind, würden dabei verstärkt von den Beamten in den Fokus genommen werden, heißt es auf Nachfrage von ka-news.de. Dazu zählen beispielsweise Aussichtspunkte wie der Durlacher Turmberg oder Plätze in der Innenstadt, wie das Karlsruher Schloss.
> keine Ausnahmen von den gültigen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen
> Übernachten bei Privatpersonen ist erlaubt
> Verkauf von Pyrotechnik ist verboten
> Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist verboten, gleiches gilt für Menschenansammlungen
> Zünden von Pyrotechnik aus den Vorjahren im privaten Raum (etwa auf dem eigenen Grundstück) ist erlaubt, allerdings raten Landesregierung und Polizei davon ab, da diese durch falsche Lagerung beschädigt sein könnten und das Verletzungsrisiko somit steigt
Verstöße werden teuer: 50 bis mehrere tausend Euro
Wer sich nicht an die Verbote hält, der könnte mit teils empfindlichen Strafen konfrontiert werden. Zwar werde die Polizei nach eigenen Angaben wie bisher auch "mit Augenmaß" bei Verstößen vorgehen, je nach deren Ausmaß könnten aber statt mündliche Verwarnungen auch Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten drohen - samt Platzverweisen oder gar Festnahmen.

Auch Beschlagnahmungen werden laut Polizei durchgeführt, zum Beispiel wenn Feuerwerkskörper unberechtigt auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gezündet werden.
"In der Regel handelt es sich bei den Verstößen um Ordnungswidrigkeiten und keine Straftaten. Die Polizei legt dann in Form einer Anzeige die Ermittlungen der zuständigen Kommune vor. Diese bewertet den Verstoß und verfügt gegebenenfalls ein Bußgeld. Diese liegen in der Regel zwischen 50 und mehreren tausend Euro", erklärt die Polizei auf Anfrage von ka-news.de.

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