Karlsruhe Corona-Mundschutz: Warum es so wichtig ist, die Maske richtig zu tragen
Mittlerweile ist der Mund-Nasen-Schutz nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. In vielen Teilen des öffentlichen Lebens ist er verpflichtend, trotzdem kommt es regelmäßig zu Verstößen gegen die Maskenpflicht. Über das korrekte Tragen einer Maske, über den Nutzen und die Vorteile, die unsere Gesellschaft dadurch bekommt. ka-news.de gibt einen Überblick.
Warum ist es wichtig, eine Maske zu tragen?
Zurzeit gilt im öffentlichen Leben vor allem eines: Abstand halten. Es gibt jedoch Situationen, in denen das schwierig oder unmöglich ist. Hinzu kommen Orte, an denen das Tragen verpflichtend ist.
Hier ist es wichtig darauf zu achten, dass wir uns und unsere Mitmenschen - gerade ältere und chronisch kranke - vor Ansteckung und Verbreitung des Virus schützen. In diesen Situationen sind Masken hilfreich, wichtig - und daher vorgeschrieben.

Klar ist, dass einfache Papiermasken oder selbst genähte Masken Aerosole nicht komplett ausfiltern können, jedoch schützen sie unsere Schleimhäute vor einer Virenlast - natürlich nur, wenn die Maske regelmäßig bei mindestens 60 Grad gewaschen wird.
Wo ist es verpflichtend, eine Maske zu tragen?
Grundsätzlich gilt eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund und Nase bedeckenden Maske in den meisten Bereichen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens. Laut dem Landratsamt Karlsruhe sind das folgende Orte:
- Alle Bereiche des ÖPNV (Stadtbahn, Fernverkehr, Seilbahnen, Schiffe und Flugzeuge sowie dessen Warte - und Haltebereiche)
- Friseursalons, Körperpflege - und Wellness-Einrichtungen (Massage -, Kosmetik-, Tattoo Studios), sowie medizinische und nicht medizinische Fußpflege-Einrichtungen.
- (Zahn-)Arztpraxen, Praxen humanmedizinischer Heilberufe sowie des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Einkaufszentren sowie Ladengeschäfte oder Märkte, in geschlossenen Räumen
- Beschäftigte eines Beherbergungsbetriebes bei direkten Kundenkontakt
- Bildungseinrichtungen (Schüler, Lehrer und sonstige sich dort aufhaltenden Personen)
- Gaststättengewerbe von Beschäftigten im Kundenkontakt und von Kunden beim Gang zum Platz oder der Toilette
- In Freizeitparks und Vergnügungsstätten von Beschäftigten im Kundenkontakt, sowie alle Personen, welche sich in geschlossenen Räumen aufhalten
- Beim praktischen Fahr -, Flug-, und Bootsunterricht sowie deren praktischen Prüfungen

Wie trage ich die Maske richtig?
Vor dem Auf- und Absetzen der Maske ist es wichtig sich die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Beim Aufsetzen sollte die Maske nur an den Bändern gehalten werden. Die Maske muss Mund und Nase vollkommen bedecken - nur den Mund zu bedecken schützt nicht hinreichend vor einer Corona-Ansteckung.
Wenn ein Bereich mit Maskenpflicht verlassen wird, ist es zudem nicht hilfreich, die Maske unterhalb des Mundes zu ziehen. Dies führt zu Kontamination der Maske und der Umgebung. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, die Maske nicht zu lange zu tragen.

Der Grund: Wird die Maske feucht, wird sie durchlässiger für Viren. Die Maske in einem Beutel oder Taschen aufzubewahren ist weniger sinnvoll. Besser ist es, die Maske an der frischen Luft trocknen zu lassen.
Ein Gesichtsschild - also ein Schutzschild aus hochtransparentem Polyester mit Bügel - gilt nicht als Mund-Nase-Bedeckung im Sinne der Corona-Verordnung. Es soll lediglich als "Spuckschutz" oder Schutzbrille verstanden werden.
Maske selbst machen - bringt das etwas?
Zu beachten ist, dass Masken aus eigener Herstellung meist einen schlechteren Schutz bieten als medizinische Einwegmasken. Dennoch schützen diese vor der Verbreitung eigener Viren. Möglichst dichter Baumwollstoff ist hierbei zu empfehlen.

Laut des Robert-Koch-Instituts (RKI) wird durch Baumwollmasken aber kein "medizinischer Standard" erreicht. Das bedeutet: Um sich und andere ausreichend zu schützen, sollte man auf die medizinischen Masken zurückgreifen.
Was droht bei Missachtung der Maskenpflicht?
Hält man sich nicht an die Maskenpflicht, kann es schnell teuer werden. Die Bußgelder belaufen sich aktuell auf 100 bis 250 Euro. Ob und wann ein Bußgeld droht, hängt unter anderem von der Situation der betroffenen Person ab.

Es können jedoch auch Teilnahmeverbote und/oder der Ausschluss von Veranstaltungen folgen, auch der temporäre Ausschluss aus dem ÖPNV kann eine Folge sein. Hier greift das Hausrecht des Verkehrsunternehmens.
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05.10.2020 07:15 Uhr
Interessanterweise berichtet Ka-News darüber hier nicht.
05.10.2020 11:58 Uhr
05.10.2020 09:21 Uhr
05.10.2020 09:02 Uhr
05.10.2020 09:46 Uhr
05.10.2020 09:51 Uhr
04.10.2020 19:45 Uhr
Ich schreibe nachher die Landesregierung an und bitte um gesetzliche Maskenpflicht 24/7 überall.
04.10.2020 19:37 Uhr
Fernverkehr und (meistens) Flugzeuge gehören nicht zum ÖPNV.
04.10.2020 21:01 Uhr
05.10.2020 06:56 Uhr