Verschreibungspflichtige Medikamente, Physiotherapie oder auch ein Krankenhausaufenthalt - überall müssen sogenannte Zuzahlungen geleistet werden. Das kann gerne mal ins Geld gehen. Doch was die wenigsten wissen: Die Zuzahlungen für Medikamente und Co. sind gedeckelt. Und das auch bei Bürgergeld-Empfangenden. Was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie in diesem Artikel.
Übrigens: Bürgergeld-Beziehende bekommen einige Dinge kostenlos.
Bürgergeld: Werden Medikamente vom Jobcenter übernommen?
Medikamente und andere medizinische Leistungen werden in fast allen Fällen nicht vom Jobcenter übernommen. Dafür sind die Krankenkassen zuständig. Denn auch Bürgergeld-Empfangende sind in der Regel gesetzlich krankenversichert.
Sind Bürgergeld-Empfänger von der Medikamentenzuzahlung befreit?
Bürgergeld-Empfangende sind nicht automatisch von der Zuzahlung für Medikamente befreit. Denn es gibt eine sogenannte Belastungsgrenze, die Bürgergeld-Beziehende selbst übernehmen müssen.
Bei schwer chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1 Prozent des Einkommens. Das entspricht beim Bürgergeld 2023 genau 60,24 Euro. Bei allen anderen Personen liegt die Grenze bei 2 Prozent des Einkommens. Das bedeutet, dass Bürgergeld-Beziehende bis zu 120,48 Euro an Zuzahlungen für medizinische Leistungen selbst leisten müssen.
Bürgergeld: Welche Zuzahlungen müssen geleistet werden?
Die Zuzahlungen, die gesetzlich Versicherte bezahlen müssen, sind festgelegt. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sowie Hilfs- und Verbandmittel liegt die Zuzahlung bei 10 Prozent - mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Wenn das Produkt weniger als 5 Euro kostet, müssen die gesamten Kosten selbst getragen werden. Bei Hilfsmitteln, die für den Verbrauch gedacht sind, gelten ebenfalls 10 Prozent. Im Monat jedoch maximal 10 Euro. Wenn ein Medikament besonders günstig ist, und mindestens 30 Prozent unter dem von der Krankenkasse bestimmten Festbetrag liegt, ersetzt die Kasse die Kosten, schreibt die AOK. Medikamente, die nicht ärztlich verordnet sind, müssen selbst getragen werden.
Neben Medikamenten und Hilfs- sowie Verbandsmitteln zählen jedoch auch noch andere Dinge zu den zuzahlungspflichtigen medizinischen Leistungen:
- Vollstationäre Behandlung im Krankenhaus: 10 Euro pro Tag, jedoch maximal 28 Tage im Jahr. Stationäre Entbindungen sind zuzahlungsfrei.
- Häusliche Krankenpflege: Zehn Prozent aller Kosten für die ersten 28 Tage eines Kalenderjahres sowie 10 Euro pro Verordnung.
- Haushaltshilfe: Zehn Prozent aller Kosten pro Tag. Mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro am Tag. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.
- Soziotherapie: Zehn Prozent aller Kosten, mindestens jedoch 5 und maximal 10 Euro pro Tag.
- Heilmittel (bspw. Physiotherapie): Zehn Prozent aller Kosten sowie 10 Euro pro Verordnung.
- Reha: 10 Euro pro Tag, maximal jedoch 28 Tage im Jahr. Tage des vorherigen Krankenhausaufenthalts zählen dazu.
- Mutter-/Vater-Kind-Kur: 10 Euro pro Tag.
- Kur: Zehn Prozent aller Kosten für Heilmittel sowie 10 Euro pro Verordnung bei ambulanter Kur. Stationäre Vorsorge- sowie Rehabilitationskur: 10 Euro pro Tag.
Bürgergeld: Wann wird man von der Medikamentenzuzahlung befreit?
Wenn die Belastungsgrenze durch die Zuzahlungen bereits erreicht ist, können die Bürgergeld-Empfangenen eine Befreiung beantragen. Diese gilt dann für den Rest des Kalenderjahres und erlischt mit dem Jahreswechsel. Wird dem Antrag stattgegeben, bekommen die Personen einen Befreiungsausweis. Auch dieser ist nur bis Ende des laufenden Kalenderjahres gültig.
Wie die AOK auf ihrer Website schreibt, werden für den Antrag auf die Befreiung der Zuzahlung folgende Unterlagen benötigt:
- Alle Belege über die bereits bezahlten Zuzahlungen. Wichtig: Hierauf müssen die persönlichen Daten vermerkt sein. Außerdem bemerkt die AOK, dass bei Rechnungen wie beispielsweise für Krankenhauszuzahlungen auch ein Zahlungsnachweis erforderlich ist. Dafür kann beispielsweise ein Kontoauszug genutzt werden.
- Kopien der Einnahmenachweise: Hierzu zählen unter anderem ein aktueller Rentenbescheid oder der Bürgergeld- beziehungsweise Grundsicherungsbescheid.
- Wer eine chronische Erkrankung hat, braucht eine Bestätigung des behandelnden Arztes.
Übrigens: Ab 1. Juli gibt es einige Änderungen beim Bürgergeld. Und dann gibt es auch neue Regeln zum Hinzuverdienst beim Bürgergeld. Außerdem soll bereits im kommenden Jahr das Bürgergeld erhöht werden. Auch Studenten können Anspruch auf Bürgergeld haben.
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