(ps/lan)

Seit 1993 ist die innerdeutsche Gruppierung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vom Bundesverwaltungsgericht verboten, da sie als gewalttätige Organisation einzustufen sei. Personen, die sich öffentlich zu der als linksextrem geltenden Vereinigung solidarisieren, machten sich demnach strafbar.

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Genau dies sei allerdings beim ehemaligen Bundestagsabgeordneten der Linken aus Karlsruhe, Michel Brandt, der Fall gewesen, wie aus einer Pressemitteilung der Linken hervorgeht. Er habe 2019 bei einer Demonstration in Straßburg einige Fotos in den sozialen Medien hochgeladen. Diese zeigten Flaggen mit Symbolen der PKK, was seit dem Verbot der Organisation ebenfalls mit dem Gesetz in Konflikt stehe.

Wahlkampfauftakt - Die Linke
Michel Brandt, ehemaliger Abgeordneter und Bundestagskandidat für die Linke Karlsruhe. | Bild: Hammer Photographie

Aus diesem Grund sei an diesem Montag vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt worden. Die Linke selbst dementiert dabei die Verhältnismäßigkeit dieses Urteils des Amtsgerichtes. "Michel Brandt hat gegen den Angriffskrieg der Türkei und für Frieden in Rojava und dem Nahen Osten Stellung genommen. Das kann und darf nicht strafbar sein. Für uns ist das ein politisch motiviertes Urteil", heißt es in der weiteren Nachricht.