Der Stadtteil Durlach kommt nicht zur Ruhe. Erst im vergangenen Jahr sorgte der Plan um ein mögliches Großbordell in der Ottostraße für Aufregung. Doch im Bereich der Killisfeldstraße, Ottostraße und Fiduciastraße löst auch die Straßenprostitution immer wieder Frust bei den Bürgern aus.
Anwohner und Firmen beschwerten sich bereits mehrfach darüber, dass Dreck liegengelassen wird oder Frauen von Freiern belästigt werden.
SPD möchte Sperrbezirk ausweiten
"Es liegen immer wieder Meldungen vor, dass Frauen in Durlach im Bereich der Killisfeldstraße von Autofahrern eindeutig angesprochen werden. Solche Vorkommnisse könnten durch die Ausweitung des Sperrbezirks in Karlsruhe auf weitere Wohngebiete unterbunden werden", schreibt die SPD bereits im Januar in einem Antrag an die Stadtverwaltung.

Der Vorschlag: eine Ausweitung des Sperrbezirks, um die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern, ergänzend zu den bereits bestehenden Ausstiegs- und Hilfsangeboten.
Wo gilt aktuell der Karlsruher Sperrbezirk?
Die aktuell geltende Rechtsverordnung über das Verbot der Prostitution (Sperrbezirksverordnung) im Stadtkreis Karlsruhe stammt aus dem Jahr 2014. Darin wird zwischen dem Sperrbezirk für Straßenprostitution und dem Sperrbezirk für Straßen- und Wohnungsprostitution unterschieden.
Wie die Grafik zeigt, liegt der Stadtteil Durlach außerhalb des Sperrbezirks. Straßenprostitution ist dort von 22 Uhr bis 6 Uhr erlaubt. Laut Medienberichten ist der Straßenstrich das ganze Jahr über von Freiern gut besucht, die sogar aus dem Elsass anreisen.
Wie wahrscheinlich ist eine Ausweitung?
Ob und inwiefern der Sperrbezirk weiter ausgeweitet wird, entscheidet schlussendlich nicht die Stadt, sondern das Regierungspräsidium Karlsruhe. Auf Nachfrage der Redaktion bestätigt eine Sprecherin, dass Prostitution gemäß Art. 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) in bestimmten Gebieten verboten werden kann. Das hänge jedoch auch von der Einwohnerzahl des Gebietes ab.
"Bei der Festlegung eines Sperrbezirks sind die Belange, die den Erlass eines Sperrbezirks rechtfertigen, mit den Belangen der Prostituierten abzuwägen. Weil die Betätigungsmöglichkeiten der Prostituierten durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt sind, muss die Festlegung dem Übermaßverbot, das heißt den Maßstäben der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit genügen", heißt es gegenüber ka-news.de in einer E-Mail im Januar.

Nach derzeitigen Erkenntnissen des Regierungspräsidiums liege jedoch kein "Überangebot" in Karlsruhe vor. "Nach aktueller Erkenntnislage ist seit 2014 eine Ausweitung des Straßenstrichs nicht feststellbar, wobei derzeit noch Abstimmungen mit der Stadtverwaltung Karlsruhe und dem Polizeipräsidium Karlsruhe erfolgen", so das Regierungspräsidium abschließend. Darüber hinaus müssten konkret Kinder/ Jugendliche oder der "öffentliche Anstand" gefährdet sein.
Ein erstes Treffen mit der Stadt habe bereits am 11. Januar stattgefunden, um über die Lage in Durlach zu sprechen.
Aktualisierung, 4. März: CDU unterstützt SPD mit Ergänzungsantrag
Im Hauptausschuss soll am Dienstag das Thema nun weiter diskutiert werden. In einem Ergänzungsantrag erhält die SPD inzwischen Unterstützung vonseiten der CDU.

"Da Prostitution in Deutschland grundsätzlich nicht verboten ist und daher in irgendeiner Form stattfinden darf, ist ihre Einschränkung mit großen Hürden verbunden. Aber allein schon die Tatsache, dass sich zwei Interessensgemeinschaften gegen Straßenprostitution gebildet haben, ist für uns ein hinreichender Beleg dafür, dass sowohl der soziale Frieden als auch der 'öffentliche Anstand' in Durlach-Aue gefährdet sind", so die CDU. Damit sei die Bürgerinitiative "Durlach gegen Prostitution" als auch eine Interessensgemeinschaft ansässiger Firmen gemeint.
Doch dass der Sperrbezirk weiter ausgeweitet wird, ist aufgrund der Ansicht des Regierungspräsidiums wohl eher unwahrscheinlich. Die Stadtverwaltung teilt diese Meinung und verweist auf die Kontrollen von Ordnungsamt und Polizei. Sie empfiehlt deshalb, den Antrag als erledigt zu betrachten.
Die Diskussion aus dem Hauptausschuss könnt ihr in diesem Artikel nachlesen.