Karlsruhe Nachgefragt: Woher haben die Parteien meine Adresse?
Viele Haushalte in Baden-Württemberg erhalten in den letzten Wochen Wahlwerbung - entweder anonym, oder aber persönlich adressiert. ka-news hat beim Einwohnermeldeamt Karlsruhe nachgefragt, wie Parteien unter Umständen an die Adressen ihrer potenziellen Wähler gelangen können.
Das Prozedere ist bekannt: Nach einem Umzug muss man innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt vorstellig werden. Dort werden dann Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit aufgenommen und gespeichert. "Im Jahr 2009 waren in Karlsruhe rund 302.001 Personen gemeldet", berichtet Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts.
Die aufgenommen Daten werden hauptsächlich für staatliche Belange wie die Lohnsteuerkarte und die städtische Registrierung der Person verwendet. In manchen Fällen kann aber auch Auskunft erteilt werden, wenn Einwohner von Dritten gesucht werden. Dies alles ist im Meldegesetzt von Baden-Württemberg streng geregelt: "Ein Verwandtschaftsverhältnis ist bei einer ersuchten Auskunft weder erforderlich noch hilfreich", erklärt Weiße. So bekämen Privatpersonen lediglich dann Informationen, wenn sie beispielsweise eine alte Adresse der gesuchten Person haben.
Das Einwohnermeldeamt gibt dann Vor-, Nachnamen und Anschrift weiter. "Für eine erweiterte Auskunft ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen", führt Weiße aus. Interessierte fragen beispielsweise wegen eines Klassentreffens oder eines Rechtsstreits an. Aber auch Firmen versuchen, Forderungen geltend zu machen, Versicherungen suchen verzogene Mitglieder.
"Auch von Parteien wird die Auskunft genutzt"
Außerdem nutzen Parteien die Auskunft für Wahlwerbezwecke. Hier sei die Rechtsgrundlage jedoch eine andere, erklärt der Amtsleiter: Hierfür greift der Artikel 34 des Meldegesetztes, wonach Parteien in den sechs Monaten vor der Wahl eine Auskunft über Wahlberechtigte anfordern können. Sie erhalten dann nur die Adressen der Wahlberechtigten, aber nicht das Geburtsdatum. Es werde jedoch genau geprüft, ob es sich bei der anfragenden Person um ein Parteimitglied handle, versichert Björn Weiße. Im Zweifelsfall werde vor der Datenfreigabe die Wahlwerbung der Partei angefordert.
Die Piratenpartei hat in Karlsruhe bei Ihrer Umfrage zur Handhabung der Auskunftsersuchenden eben diese Erfahrung gemacht. "Das Amt hat sich ausdrücklich um den zutreffenden Ansprechpartner bei der Piratenpatei bemüht und sich nicht mit der Pseudonymität einer E-Mail-Adresse begnügt", berichtet Martin Bartsch, Landtagskandidat in Karlsruhe Ost, in einer Pressemitteilung. Jedoch könnten auch andere Erfahrungen aufgewiesen werden. "Wir sind bei unserer Untersuchung auch auf Gemeinden gestoßen, die Daten ausgegegeben haben, ohne den Parteistatus zu prüfen", schildert André Martens, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Baden-Württemberg.
"Die Auskunft ist kostenpflichtig"
"Die Anfragen nach Gruppenauskünften für Wahlen sind sehr selten", erklärt Björn Weiße hierzu. Offensichtlich hätten sich die meisten Parteien für andere Werbemöglichkeiten entschieden.
Insgesamt seien 2009 etwa 155.000 Auskünfte aus dem Melderegister erteilt worden. Für Privatpersonen kostet die Auskunft zehn Euro, bei Gruppenauskünften werden 25 Euro Grundgebühr plus zehn Cent pro Datensatz verlangt, so der Amtsleiter. Das Meldegesetz räume ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe der Daten zur Veröffentlichung von Ehe- und Altersjubilaren in der Presse oder zur Veröffentlichung in Adressbuchverlagen ein. Ebenso könne gegen die automatische Melderegisterauskunft widersprochen werden. Die Stadt weise darauf jährlich durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt hin.
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26.03.2011 01:41 Uhr
Heute kann von jedem Bürger ein fast lückenloses Bewegungsprofil erstellt werden. Dazu brauchts ja nichtmal Überwachung. Dank facebook weiss die Welt ja von einigen ob sie grade Brechdurchfall haben. Detaillierte Telefonrechnungen, Kreditkartenabrechnungen, wer hat wann wo getankt, wer hat Kondome im dm gekauft, wer war wann wo essen und was?
Bleibt jedem selbst überlassen ob er das annimmt oder bleiben lässt.
Die Generation die damit aufwächst geniesst das. Und beschwert sich gleichzeitig darüber.
25.03.2011 23:00 Uhr
Der dabei aufgekommene Skandal ist, dass einige Meldeämter (anders als in Karlsruhe!) auf eine E-Mail von mit einer Antwortmail reagiert haben, die sich nicht nach dem Absender erkundigte sondern ohne Federlesens die kompletten Datensätze beinhaltete! Zum Teil mit Kostennote, zum Teil gar mit der Nachfrage, welche Adressen man denn sonst noch bräuchte!
Erstwähler erfahren von der Möglichkeit gemäß Meldegesetz der Datenweitergabe zu widersprechen in der Praxis erst beim ersten Umzug. Wer nicht gerade am 18. Geburtstag daheim auszieht, dessen Daten sind für die Ämter wohlfeiles Material mit Adressverwertern gute Geschäfte zu machen. "Opt-Out" heißt das auf neudeutsch und das sollte man jedem zur Volljährigkeit anbieten, statt auf das jährliche Amtsblatt zu verweisen..
25.03.2011 22:30 Uhr
26.03.2011 04:29 Uhr
Passt die da überhaupt rein oder hingen die Beine noch raus?
26.03.2011 05:41 Uhr
Ich gehe dann nicht davon aus, dass das die Verteilerpersonen der diversen Parteien falsch machen. Es gibt offene Mülltonnen für Papier aus denen sich Scherzkekse bedienen können und das Werbepapier dann ganz gezielt in Briefkästen mit "Bitte keine Werbung" einwerfen.
29.03.2011 09:16 Uhr
25.03.2011 20:19 Uhr
25.03.2011 19:58 Uhr
25.03.2011 20:02 Uhr
25.03.2011 20:15 Uhr