Karlsruhe Nach Urteil in Hessen nur noch städtische Blitzer gültig: Wie handhabt das Karlsruhe?
Das Oberlandesgericht (OLG) in Hessen hat entschieden: Wenn ein Blitzer nicht von der Stadt selbst betrieben wird, ist das Knöllchen ungültig. Denn Verkehrsüberwachung ist eine sogenannte hoheitliche Aufgabe und darf nicht privaten Firmen übertragen werden. Ist das Urteil auch in Karlsruhe von Bedeutung?
Nur etwas zu schnell gefahren - und schon ist das Foto im Kasten: An vielen Stellen in der Stadt Karlsruhe wird die Geschwindigkeit kontrolliert. In Hessen hat nun ein Autofahrer gegen einen Bußgeldbescheid geklagt und vom Oberlandesgericht recht bekommen. Der Grund: Der Blitzer wurde von einem externen Dienstleister betrieben.

"Die so durchgeführte Verkehrsüberwachung ist gesetzeswidrig", urteilte das hessische OLG in der vergangenen Woche. Vorerst hat das Gerichtsurteil nur in Hessen selbst Wirkung - dort können Raser nun prüfen lassen, ob ihr Knöllchen ebenfalls gegenstandslos ist.
Im Jahr 2018 rund 227.000 Blitzer-Fotos in Karlsruhe
Dennoch hat die Rechtssprechung mitsamt ihrer Begründung auch über die Landesgrenze Hessens hinaus eine gewisse Signalwirkung. Werden in Karlsruhe die Blitzer ebenfalls von privaten Firmen betrieben, sodass die ungültigen Blitzer-Fotos auch hier in der Stadt in Zukunft zum Thema werden könnten?

"Die mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessungen innerhalb des Stadtgebiets werden ausschließlich von Mitarbeitern des Ordnungs- und Bürgeramtes durchgeführt", sagt Mathias Tröndle, Sprecher der Stadt Karlsruhe, auf Nachfrage von ka-news.de. "Eine Übertragung dieser Aufgabe an externe Firmen gibt es in Karlsruhe nicht."
Insgesamt lösen die Blitzer, mobil wie festinstallierte, in der Fächerstadt im Jahr über 200.000 Mal aus. Im Jahr 2018 waren es - genauer gesagt - 227. 885 Fotos, die die Radarfallen im Stadtgebiet geschossen haben. Am häufigsten hat es auf der Südtangente geblitzt: Hier sind in Karlsruhe die meisten Autofahrer zu schnell unterwegs.
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21.11.2019 09:36 Uhr
Bei knapp 228.000 Bildern sind das mal eben -wenn man pro Bild 15 Euro zugrundelegt- nahezu 3.5 Millionen. Äußerst einträgliche "Verkehrsüberwachung"
20.11.2019 16:11 Uhr
Wie kann der geliehen gewesen sein und Eigentum der Stadt?
20.11.2019 17:11 Uhr
20.11.2019 17:44 Uhr
21.11.2019 17:50 Uhr
20.11.2019 16:07 Uhr
20.11.2019 13:50 Uhr