Karlsruhe Kombilösung: KASIG nimmt zu Kritik Stellung
Die Planungen des Stadtbahntunnels erfüllen die bundesweit gültigen Verordnungen und Richtlinien für den Bau und den Betrieb von Straßenbahnen. Mit dieser erneuten Klarstellung reagiert die KASIG auf in der Öffentlichkeit kursierende Behauptungen zum Thema Sicherheit im Stadtbahntunnel sowie zum Nutzen-Kosten-Indikator.
"In den für den Stadtbahntunnel geltenden Regelwerken ist festgeschrieben", so die KASIG in ihrer Stellungnahme, "dass ein Sicherheitsraum von mindestens 70 Zentimeter Breite und zwei Meter Höhe erforderlich ist. Allerdings darf die Breite bei runden Querschnitten bis auf eine Höhe von 30 Zentimetern über der Gehebene auf 60 Zentimeter eingeschränkt werden." Diese Vorgaben seien beim Stadtbahntunnel eingehalten und von der zuständigen technischen Aufsicht genehmigt, so die KASIG.
Stichwort Wirtschaftlichkeit: Nur unwesentlich werde der Nutzen-Kosten-Indikator, der ein Maß für die Wirtschaftlichkeit darstellt, durch die Kostenaktualisierung beeinflusst und liege nicht, wie veröffentlicht, nahe bei 1,0, erläutert die KASIG. Die Systematik der so genannten Standardisierten Bewertung sieht für die Ermittlung von Nutzen und Kosten ein Bezugsjahr vor. Damit sollen konjunkturelle und inflationsbedingte Einflüsse ausgeblendet werden. Ohne diese Systematik hätte sich beispielsweise im vergangenen Jahr durch die hohen Benzinpreise ein erheblich höherer Nutzen errechnet. Die KASIG widerspricht damit Kritik, die unter anderem der BUND geäußert hatte (siehe auch: "Kombilösung führt zum finanziellen Desaster").
Land rückt nicht von Finanzierung ab
Die KASIG weist abschließend darauf hin, dass das Innenministerium von Baden-Württemberg inzwischen auf eine Landtagsanfrage hin erklärt hat, dass das Land aufgrund der bisher bekannten Daten keine Veranlassung sieht, von seiner Förderzusage aus der abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung abzurücken.
Der Kommentarbereich wird 7 Tage nach Publikationsdatum geschlossen.
Bitte beachten Sie die Kommentarregeln und unsere Netiquette!
02.03.2009 22:18 Uhr
28.02.2009 00:29 Uhr
Einerseits ist bei den Sicherheitsstandards von Tunneln seit einigen großen Unfällen viel in Fluss gekommen. Andererseits ist auch bei der Barrierefreiheit immer noch viel im Fluss durch Gleichstellungsgesetz oder durch die nagelneue UN-Konvention. Und bei der Kombination beider Themen fängt es gerade erst an, in den Köpfen anzukommen, dass da noch viel im Argen liegt.
27.02.2009 21:31 Uhr
27.02.2009 18:42 Uhr
27.02.2009 18:13 Uhr
In wenigen Jahren stellt man fest, dass die Sicherheitsbestimmungen eigentlich viel höher sein müssten. Dann wird wieder umgebaut.
So war´s auch beim Wattkopftunnel, beim Grötzinger Tunell u.s.w.
27.02.2009 17:51 Uhr
> dass solche Maßnahmen nur dann gefördert werden,
> wenn die Maßnahme alle geltenden
> Sicherheitsvorschriften beachtet.
http://bundesrecht.juris.de/gvfg/__3.html
> § 3 Voraussetzungen der Förderung
> Voraussetzung für die Förderung nach § 2 ist, daß
> 1. d) Belange behinderter ... berücksichtigt und den
> Anforderungen der Barrierefreiheit
> möglichst weitreichend entspricht.
Eine Gleichstellung bei der Selbstrettung aus dem Tunnel ggü. Nichtbeh. ist weitreichend und auch möglich, wenn nur ausreichend breit gebaut wird. Das ist keine technische Unmöglichkeit, sondern allenfalls eine Kostenfrage.
27.02.2009 17:36 Uhr
> Wem die U-Strab nicht gefällt, dem bleibt nur:
> zieht weg aud KA und macht für andere Platz.
Nicht ohne zuvor alles mögliche getan zu haben, die liebgewonnene neue Heimat lebenswert zu erhalten.
Karlsruhe ist (noch) ein schönes Städtchen, in dem es sich sehr gut leben lässt. Das gibt man nicht so einfach auf, vor allem, wo womöglich nun der Kelch der Nordtangente an uns vorüber geht.
Davon abgesehen möchte ich eines Tages sagen können, dass ICH alles getan habe, was in meiner Macht steht, ein vorhersehbares Sicherheitsrisiko aufgedeckt zu haben und dass ich versucht habe, dieses Risiko abzustellen.
Das schlechte Gewissen im Falle eines Unglücks sollen dann diejenigen verfolgen, die diese offensichtlichen Bedenken ignoriert haben.
27.02.2009 17:27 Uhr
27.02.2009 17:27 Uhr
Es ist aber schon fraglich, ob dieser historisch aus anderen Gründen entstandene Sicherheitsraum (für Arbeiter am Gleis etc.) überhaupt auf Fluchtwege übertragbar ist.
Davon abgesehen sind Verordnungen immer Gesetzen untergeordnet, sprich: Verordnungen müssen gesetzliche Vorgaben erfüllen. Ob die in diesem Punkt schon arg angestaubte BOStrab diese Hürde noch schaffen würde, ist m.E. fraglich. Andere aktuellere Verordnungen (zu Fernbahntunneln und Autotunneln) haben längst andere (rollstuhlkompatiblere) Maße. Ob die BOStrab und mit ihr die Kombilösung also einen genaueren Abgleich mit diversen Gesetzen schadlos überstehen, darf mit Spannung abgewartet werden.
27.02.2009 16:39 Uhr
Es geht hier nur noch darum, ein Prestige-Obiekt auf Teufel komm raus durchzusetzen.
Die Folgekosten werden verheerend sein, der Fahrpreis wird teurer, von der Instandhaltung ganz abgesehen, viele Geschäfte werden Pleite gehen.
Aber wen jucks denn, ein paar Fuzzis hier im Board meinen wegziehen, ja ja, wer sich wehrt, der soll verschwinden, oder besser noch, daß Maul halten.
Es werden sich noch so manche wundern, wie die Kaiserstraße aussehen wird, wenn der Spuk vorbei ist, aber dann wills ja wieder keiner gewesen sein, wie immer.