Stuttgart Schulbeginn Baden-Württemberg: Präsenzunterricht nur für Abschlussklassen möglich
"Schule hat begonnen" heißen Kampagnen regelmäßig zum Ende der Ferien. Das ist zwar ab jetzt auch in Baden-Württemberg wieder der Fall. Aber die Schulhöfe dürften wie ausgestorben bleiben. Denn das Jahr endete mit Fernunterricht - und es geht damit auch wieder los. Nur Abschlussklassen dürfen unter Umständen den Präsenzunterricht besuchen.
Zum Schulauftakt nach den Weihnachtsferien müssen die meisten Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg von Montag an wieder den Computer einschalten. Für fast alle Schulen im Land beginnt das Jahr mit verpflichtendem Fernunterricht, weil die Corona-Infektionszahlen weiterhin zu hoch sind.
Deshalb haben sich Bund und Länder in ihren jüngsten Beratungen darauf geeinigt, frühestens Ende Januar wieder in den flächendeckenden Präsenzunterricht für alle Schularten einzusteigen.
Präsenzunterricht wenn unbedingt nötig
Baden-Württemberg will in einem Fall aber einen Sonderweg gehen und seinen Spielraum nutzen: Falls die Infektionszahlen es zulassen, sollen Kita-Kinder, Grundschüler und die Abschlussklassen ab 18. Januar wieder vor Ort betreut beziehungsweise unterrichtet werden.

Eine Entscheidung will die Landesregierung am Donnerstag treffen. Die meisten anderen Bundesländer lassen Schulen wie vereinbart generell geschlossen.
Ausnahmen von der Regel wird es auch an diesem Montag geben. Denn statt Fernunterricht können Schulen in den Abschlussklassen auch Präsenzunterricht anbieten, wenn dies unbedingt notwendig ist, um eine Prüfung vorzubereiten.
Notbetreuung für Kinder der 1. bis 7. Klasse
Geöffnet werden auch die sogenannten Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung.
Kitas dagegen bleiben geschlossen. Dort und für Schüler der Klassen 1. bis 7. wird eine Notbetreuung angeboten - allerdings nur für Kinder, "deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind", wie das Kultusministerium festlegt.
Eltern müssen nachweisen, "dass beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben."
Der Kommentarbereich wird 7 Tage nach Publikationsdatum geschlossen.
Bitte beachten Sie die Kommentarregeln und unsere Netiquette!
11.01.2021 08:39 Uhr