Karlsruhe Neue Corona-Verordnung ab 1. Juli: Jetzt einfach und übersichtlich
Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu gefasst und soll damit übersichtlicher und leichter verständlich werden. Die neue Verfassung gilt ab 1. Juli.
"Damit haben wir eine klare und schlankere Verordnung geschaffen. Die Bürger können jetzt leichter und schneller sehen, welche Regelungen für den jeweiligen Lebensbereiche gelten. Dafür wurde die Verordnung auch neu gegliedert", so die Landesregierung in ihrer aktuellen Meldung.
Neue Gliederung
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Allgemeiner Teil: Paragrafen 1 bis 3Hier findet sich die Zielsetzung (§ 1) der Verordnung und für alle Bürger relevanten Regelungen. So regelt Paragraf 2 die allgemeinen Abstandsregeln und Paragraf 3 die Regelungen zur Maskenpflicht.
Die Paragrafen 4 bis 8 enthalten speziellere Regelungen, die aber für viele Bereiche gelten. Die Paragrafen geben zum Beispiel Empfehlungen, teilweise Verpflichtungen zum Einhalten von Abständen und dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie Musterregelungen zu Hygiene- und Arbeitsschutzanforderungen
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Ansammlungen, Veranstaltungen und Co.: Paragrafen 9 bis 14Hier finden sich speziellere Regelungen für bestimmte Lebenssituationen wie Ansammlungen, Veranstaltungen oder Versammlungen gemäß den Artikeln 4 (Religionsfreiheit) und 8 (Versammlungsfreiheit) zu finden. Betriebsverbote sind nur noch für wenige Bereiche vorgesehen. Die überarbeitete Verordnung bestimmt die Anwendbarkeit der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe. Dadurch kann eine Reihe der bisherigen Ressortverordnungen aufgehoben werden.
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Paragrafen 15 bis 18Hier ist geregelt, wie die Ressorts eigene Verordnungen zu bestimmten Bereichen erlassen können. Die Ordnungswidrigkeiten regelt Paragraf 19.
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Kommune und Landkreise: Paragraph 20Damit Kommunen und Landkreise zielgerichtet auf die konkreten Verhältnisse vor Ort reagieren können, werden nach Paragraf 20 aus wichtigen Gründen im Einzelfall durch Allgemeinverfügung oder Verwaltungsakt seitens der zuständigen Behörden vor Ort möglich sein.
Die wichtigsten Änderungen der neuen Verordnung im Überblick
- Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Siehe Paragraf 9.
- Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept wie in Paragraf 5 gefordert mehr nötig. Dies gilt etwa für Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.
- Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.
- Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt. Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
- Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.
- Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von Paragraph 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes bleiben ebenfalls untersagt.
- Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.
- Folgende Verordnungen sollen ab dem 1. Juli entfallen. Hier gelten dann die in der neuen Corona-Verordnung festgelegten Regelungen: Vergnügungsstätten, Kosmetik und medizinische Fußpflege, Beherbergungsbetriebe, Freizeitparks, Gaststätten, Bordgastronomie, Veranstaltungen, private Veranstaltungen, Indoor-Freizeitaktivitäten, Maskenpflicht in Praxen.
Die ausführliche Corona-Verordnung finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/ oder hier als PDF-Download:
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26.06.2020 10:00 Uhr
24.06.2020 09:31 Uhr
24.06.2020 09:46 Uhr
Das meine ich. BW geht bei seinen Beschränkungen häufig über die Bestimmungen anderer Länder hinaus. Weil die Grünen bremsen und bremsen. Kretschmann und Lucha sind die Oberbesorgten der Republik.
24.06.2020 12:16 Uhr
Habe mit Freunden in Bayern gesprochen, dort war der Lockdown viel (!) strenger als bei uns. Hat vermutlich diese linksgrünversiffte CSU den armen bayerischen Bürgern reingewürgt, um sie für IMMER einzusperren...
Vom nahem Elsaß ganz zu schweigen. Wir waren und sind eine "Insel der Glückseligen" (Ausnahmen bestätigen die Regel).
Und das alles nur dank Kretschmann, um mal Deiner "Logik" zu fogen, yippie
24.06.2020 19:48 Uhr
23.06.2020 17:39 Uhr
24.06.2020 07:57 Uhr
24.06.2020 02:16 Uhr
23.06.2020 17:42 Uhr