Karlsruhe Gericht entscheidet: Querdenker-Teilnehmer müssen keine Maske tragen
Für morgen ist in Karlsruhe eine "Querdenken"-Demonstration geplant. Im Vorfeld dieser genehmigten Demonstration hatte die Stadt Karlsruhe das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zur Pflicht gemacht. Diese Entscheidung wurde nun von der dritten Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe gekippt. Die Teilnehmer müssen also nicht grundsätzlich eine Maske tragen.
In einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe heißt es zur Urteilsbegründung: "Die fragliche Auflage greife unverhältnismäßig in die Versammlungsfreiheit ein. Zwar sei eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Versammlungsteilnehmer grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Erreichung des legitimen Zwecks des Schutzes vor einer SARS-Cov-2-Infektion. Sie sei aber nicht erforderlich.

Weiter heißt es, dass eine konsequente Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ein anderes ebenso geeignetes Mittel sei um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren.
Die Kammer gehe davon aus, dass "aufgrund des stationären Charakters der Versammlung und einer angegebenen Teilnehmerzahl von 500 Personen die vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten werden könnten."
Im Übrigen bleibe es der Stadt Karlsruhe, kurzfristig, in Abhängigkeit vom konkreten Versammlungsgeschehen weitergehende Auflagen zu erlassen, sollte die Abstandspflicht in erheblichem Umfange tatsächlich nicht eingehalten werden.
Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes im Wortlaut
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01.11.2020 23:49 Uhr
https://www.unimedizin-mainz.de/medizinische-mikrobiologie-und-hygiene/startseite/uebersicht.html
31.10.2020 12:50 Uhr
Nun werden von der Politik Alleingänge gestartet, wie Beherbergungsverbote oder jetzt die Schließung von Restaurants. Und dies obwohl sogar das RKI dies als nicht hilfreich erachtete. Der Impact zum Infektionsgeschehen ist gering.
Übrigens wollte auch Frau Merkel den Weg von Herr Lauterbach gehen, und die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung, die im GG verankert ist, auszuhöhlen.
Alleine dies zeigt, was für eine große Verantwortung den Gerichten zufällt, denen sie dankenswerterweise nachkommen.
31.10.2020 12:46 Uhr
01.11.2020 23:12 Uhr
31.10.2020 10:23 Uhr
31.10.2020 09:27 Uhr
Nee, wo kämen wir denn da hin. Mündige Bürger oder unabhängige Gerichte unerwünscht?
31.10.2020 12:12 Uhr
31.10.2020 07:57 Uhr
31.10.2020 08:58 Uhr
Anders sind die Reaktionen auf das Gerichtsurteil nicht zu erklären. Eine Maskenpflicht kann nur dort wirken, wo sich Menschen zu nahe kommen. Halten sie dagegen die Mindestabstände ein, sind Masken nicht notwendig, schon gar nicht im Freien. Daher kann man sie in diesen Fällen auch nicht anordnen. Nichts anderes sagt das Gericht. Für mich zu 100% logisch.
Eine andere Frage ist dann, ob die Querdenker sich tatsächlich an die Abstandsregeln halten. Aber das muss vor Ort geprüft werden und kann nicht schon vorsorglich unterstellt werden.
So langsam wächst meine Angst. Nicht die Angst, an einem Virus zu erkranken. Sondern die Angst um unseren Rechtsstaat. So wie sich hier einige äußern, haben sie vom Grundgesetz nichts verstanden.
31.10.2020 10:08 Uhr