Karlsruhe Die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern: Das gilt für "Risikostädte"
Einen zweiten Lockdown verhindern: Das ist das Ziel, was in ganz Deutschland zu verhindern gilt. Aus diesem Grund haben sich am Mittwoch, den 14. Oktober, alle 16 Länderchefs persönlich mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einer Kabinettssitzung zusammengefunden, um die Verordnung auf die neuen Verhältnisse anzupassen. ka-news.de hat das Wichtigste kurz für euch zusammengefasst.
Die Zahlen der Infizierten steigen - und das immer schneller. Viele größere Städte bewegen sich inzwischen an der kritischen Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
Warum kritisch? Weil bis zu diesem Wert vom Bund und vom Robert-Koch-Institut (RKI) die Nachverfolgung der Kontakte noch gewährleistet werden kann - So würden weitere Anstiege zum Beispiel zu Engpässen bei den Testkapazitäten führen.

Die Maßnahmen sollen nun dazu beitragen, "die Infektionsdynamik in Deutschland unter Kontrolle zu behalten", indem die "Inzidenz in allen Regionen Deutschlands unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gesenkt wird". Das geht aus dem Beschluss der Länderchefs und der Kanzlerin hervor.
"Hotspot-Strategie" ab Inzidenz von 35
Neben der konsequenten Abstandhaltung von 1,5 Metern , der Einhaltung der AHA+AL Regeln (Abstand, Hygieneregeln, Alltagsmasken, Warn-App und lüften), betreffen die neuen Regelungen von Bund und Länder insbesondere die sogenannte "Hotspot Strategie". Diese treten ab sofort für Städte ein, die einen Inzidenzwert von 35 Personen pro 100.000 Einwohner aufweisen.

Es gilt: Ab einer Inzidenz von 35 Personen dürfen nur noch 25 Teilnehmer im öffentlichen- und 15 Teilnehmer in privaten Räumen zusammenkommen. Außerdem soll die ergänzende Maskenpflicht in Kraft treten. Das heißt: Die Maske soll auch in der Öffentlichkeit getragen werden sobald der Mindestabstand nicht mehr gewahrt werden kann.


Darüber hinaus empfehlen Bund und Länder eine Sperrstunde ab 23 Uhr im Gastronomiebetrieb sowie neue Auflagen und Kontrollen einzuführen.
Durch die neuen Verordnungen der Hotspot-Strategie soll das Steigen des Inzidenzwertes abgeschwächt werden - ist das in zehn Tagen nicht der Fall sind "weitere Beschränkungsschritte unvermeidlich".

Damit sind gezielte Kontaktbeschränkungen gemeint, die den Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch mit fünf Personen oder den Angehörigen von zwei Hausständen gestattet.
Karlsruhe weit weg von kritischen Werten
Die Fächerstadt weist mit aktuell 139 Neuinfektionen eine 7-Tages-Inzidenz von 21,1 pro 100.000 Einwohner auf. Karlsruhe zählt somit nicht zum kritischen Bereich.

Des Weiteren wurde beschlossen, dass Corona-Schnelltests nun vermehrt bei Pflege- und Seniorenheimen, Behinderteneinrichtungen sowie Krankenhäusern zum Einsatz kommen sollen. Die Kosten sollen vom Bund übernommen werden. Eine Entscheidung zum umstrittenen Beherbergungsverbot wurde auf den 8. November aufgeschoben.
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16.10.2020 13:25 Uhr
200 , 250 in Nachbarländern . Das Virus weht auch rüber. Ist wahrscheinlich schon überall , fragt sich nur in welcher Konzentration . So viel anders werden sich die Menschen nicht verhalten wie vor vier Wochen.
Der Anstieg liegt vielleicht an bereits anderen Faktoren ? Wetter ? Licht ?
16.10.2020 12:18 Uhr
16.10.2020 13:27 Uhr
16.10.2020 16:31 Uhr
16.10.2020 12:06 Uhr
Hat was mit dem GG zu tun und der Unverletzlichkeit einer Wohnung, wonach man eben nicht solche Vorschriften erlassen kann.
Und eine Maskenpflicht im Freien, wer legt das fest und vor allem wo genau sollen diese Zonen dann sein?
Das gibt dann einen Flickenteppich und keiner weiss dann, wo gerade was gilt.
Mal abgesehen davon, dass im Freien Masken m.M nach nicht nötig sind. Wenn man sich nicht gerade direkt von Angesicht zu Angesicht anschnauft, kann nichts passieren.
16.10.2020 16:34 Uhr
16.10.2020 17:23 Uhr
Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich erbrechen möchte.
Haben sie es schon mal mit Lachen und Fröhlichkeit probiert?
16.10.2020 19:37 Uhr