Karlsruhe Gehweg-Parken in Karlsruhe: Wann kommt das Verbot?
Gehweg-Parken - Was für die einen bei all der Platznot ein notwendiges Übel ist, sorgt bei Fußgängern mit Rollatoren oder Kinderwägen immer wieder für Frust. Die Stadt hatte bereits zu Beginn des Jahres schärfere Kontrollen angekündigt. Und wie ist inzwischen der Stand der Dinge? ka-news hat nachgefragt!
Die Suche nach einem Parkplatz kann in der Fächerstadt gerne mal zur Geduldsprobe werden. Viele Autofahrer lösen das Problem, indem sie ihr Fahrzeug seitlich auf den Bürgersteigen abstellen. In Karlsruhe war das zwar nie erlaubt, solange noch 1,20 Meter für die Passanten bleiben, drückte man in vielen Stadtteilen gerne ein Auge zu.
"Stadtteile müssen erst ins Gespräch kommen"
Damit soll bald Schluss sein: Vielen Karlsruhern ist das Gehweg-Parken ein Dorn im Auge - durch zunehmende Bürgerbeschwerden landete das Thema auf der Agenda des gemeinderätlichen Planungsausschusses. Das Urteil: Gehweg-Parken soll nicht mehr toleriert werden. Angegangen werden, sollte das Thema im Herbst.
Die Kritiker müssen sich allerdings noch etwas gedulden: "Eine Gemeinderatssitzung mit dem Tagespunkt Gehweg-Parker ist derzeit noch nicht in Sicht", meint eine Sprecherin der Stadt. Der Grund: "Zunächst müssen die Stadtteile selbst ins Gespräch kommen und sich organisieren". Bislang ist hier "noch nichts abzusehen".
Derzeit würden drei "Musterstadtteile" - darunter beispielsweise die Südstadt - genauer analysiert. "Zwei Stadtteile wurden schon intensiv untersucht, der dritte Stadtteil wird im Herbst 'abgearbeitet'", versichert die Sprecherin. Ende des Jahres werde dann das weitere Vorgehen im Planungsausschuss besprochen. "Eine Frage wird unter anderem sein, in welcher Form soll der öffentliche Dialog gesucht werden soll", so die Sprecherin.
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01.09.2014 15:59 Uhr
01.09.2014 14:07 Uhr
01.09.2014 14:21 Uhr
01.09.2014 20:27 Uhr
Mannmannmann, sind das Vergleiche! Wenn die Argumente ausgehen wird über Sch... ähm... Kacke geredet!
01.09.2014 13:33 Uhr
01.09.2014 13:01 Uhr
Parkplätze werden extra ausgewiesen.
Das heißt: Autos, Motorräder und Fahrräder haben auf den Gehwegen nichts verloren!
01.09.2014 13:12 Uhr
01.09.2014 14:00 Uhr
01.09.2014 15:43 Uhr
Fahrzeugführer haben nach § 12 ihr Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand bzw., wenn vorhanden, auf dem rechten Seitenstreifen zu parken.
Auch Fahrradfahrer sind Fahrzeugführer und damit berechtigt, dort zu parken.
Da sie Fahrräder auch schieben dürfen, kommen sie aber auch legal auf den Gehweg und können von daher auch dort parken. Da hat sich die Bahn auf Bahnhofsplätzen schon mal die Zähne dran ausgebissen ...
Wahlfreiheit also, tagsüber jedenfalls, nachts nicht, da müssen Fahr- und Motorräder runter von der Fahrbahn (aber nicht von Parkstreifen nach § 17)
01.09.2014 22:10 Uhr
Da freue ich mich schon auf die Diskussionen mit den Autofahrern. Naja, vielleicht sollte ich noch ein paar Kumpels mit kräftigen Argumenten mitnehmen. Nur für alle Fälle. Wenns nämlich ums heilige Blechle geht hört bei vielen der Spaß sehr schnell auf.