Karlsruhe Ende des illegalen Gehwegparkens in Karlsruhe naht: "Es hat einfach überhandgenommen!"
Lange Zeit war es in Karlsruhe geduldet, obwohl es laut Straßenverkehrsordnung verboten ist: das Gehwegparken. Damit ist zum Jahreswechsel endgültig Schluss. Ab dann darf nämlich nur dort auf dem Gehweg geparkten werden, wo es entsprechende Markierungen erlauben. Wo dies nicht der Fall ist, müssen die Autofahrer jetzt mit Strafzetteln rechnen. Kurz vor der Abschluss des Projekts werfen die Verantwortlichen einen Blick nach vorne, aber auch zurück.
Jahrelang war es in Karlsruhe gang und gäbe, bei engeren Straßen das eigene Auto mit zwei oder mehr Rädern auf dem Gehweg abzustellen. Das hatte vor allem für Eltern mit Kinderwagen oder Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen unangenehme Folgen: War dann der Durchgang auf dem Gehweg zu schmal, blieb nur das Ausweichen auf die Straße übrig.




Diese Begebenheit und der Fakt, dass sich Karlsruhe mit dem tolerierten Gehwegparken ohnehin in einer Grauzone bewegt, veranlasste die Verantwortlichen der Stadt zum Handeln: Im Sommer 2016 wurde das Projekt "Faires Parken in Karlsruhe" gestartet.
Freie Fahrt für Kinder- und Rettungswagen
Das Ziel dabei ist es, wie der Name schon sagt, eine faire Parksituation für alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Parkende Fahrzeuge sollen keine Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen behindern. Gleichzeitig, insbesondere bei beidseitigem Parken, eine so breite Gasse freibleiben, damit auch Rettungsfahrzeuge problemlos passieren können. Doch auch die Autofahrer selbst sollen von einem klar definierten Parkraum profitieren.

Seit 2016 wurde nun nach und nach alle Stadtteile unter die Lupe genommen, die Bürger informiert und schlussendlich auch an vielen Stellen die weißen Markierungen aufgebracht - wenn auch nicht immer zum Verständnis der Autofahrer.
Teilweise Kritik der Anwohner
Ein Beispiel aus Knielingen: Dort wurde in der Neufeldstraße das Parken nur noch auf eine Straßenseite begrenzt. "Das Chaos ist natürlich perfekt", kritisiert Anfang 2017 eine Anwohnerin gegenüber ka-news, "ich habe jetzt das Problem, dass ich gar nicht mehr vor dem Haus, in dem ich wohne, parken darf."
Diese Vorwürfe lässt Günter Cranz, Leiter der Abteilung Straßenverkehr beim Ordnungs- und Bürgeramt, nicht gelten. Man habe die Knielinger über die geplanten Maßnahmen informiert. Das halbseitige Parkverbot sei notwendig. "Die ohnehin schmale Straße wurde zu eng und dicht beparkt", erklärt er damals. Sein Appell: Einfahrten und Garagen müssten künftig wieder zum Parken genutzt werden.
Nur Durlach fehlt noch
Jetzt, rund zwei Jahre nach Start des Projekts, ziehen die Verantwortlichen ein Zwischenfazit. Die Zahl der Beschwerden sei nicht so hoch, wie man es vielleicht anfangs erwartet habe, so Oberbürgermeister Mentrup bei einem Pressetermin in der Weststadt.

Mittlerweile sei die Maßnahme in 26 von 27 Stadtteilen abgeschlossen, so Oberbürgermeister Mentrup weiter. Nur Durlach fehlt noch. Heißt: Dort, wo auf dem Gehweg künftig das Parken erlaubt ist, sind Markierungen und Beschilderungen angebracht. Dort wo es keine solchen Markierungen gibt, ist das Parken auf dem Gehweg nicht mehr erlaubt.
Drei Mann waren rein rechnerisch zwölf Monate mit Markieren beschäftigt
Für die Markierungsarbeiten waren in den vergangenen Jahren immer mal wieder zwei Trupps des Tiefbauamts unterwegs. "Wenn man es zusammenrechnet, waren drei Männer 12 Monate am Stück damit beschäftigt, die weißen Striche auf den Fahrbahnen anzubringen und teilweise die Straßen 'anzukeilen'", so Dietmar Schaber vom Karlsruher Tiefbauamt. Mit "Ankeilen" ist das Anbringen von Asphalt vor Bordsteinkanten gemeint, damit die Autos, dort wo es erlaubt ist, leichter die Kante überqueren können. Eine Summe an Gesamtkosten kann Schaber nicht nennen.

Ab Mitte Januar wird es dann ernst, so Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramtes. Ab dann wird die Einhaltung der Markierungen kontrolliert. Während das Ordnungsamt bislang nur Hinweiszettel an die Falschparker verteilt hat, wird dann ein Knöllchen über 20 Euro hinter dem Scheibenwischer klemmen. Ist das Auto gar so auf dem Gehweg abgestellt, dass es eine Behinderung für Fußgänger oder andere Fahrzeuge ist, werden 30 Euro fällig, erklärt Weiße.
Land hat Änderung eingefordert
Die Neuordnung ist aus Sicht von Weiße überfällig, "Es hat einfach überhandgenommen", so der Chef des Karlsruher Ordnungsamtes. Die Zahl der Fahrzeuge sei in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Beschwerden von Fußgängern hätten sich gemehrt und es habe sich nicht abgezeichnet, dass sich die Parksituation ohne das Eingreifen wieder bessert. Zudem sei das Eingreifen deswegen nötig gewesen, weil Karlsruhe eine entsprechende Anweisung von der Landesregierung erhalten habe.

Doch das Handeln bringe für Fußgänger ein "deutliches Mehr an Lebensqualität mit sich", so Oberbürgermeister Frank Mentrup weiter. Für die Autofahrer selbst bedeute es zwar einen Eingriff in den Parkraum, aber es seien nicht mehr Parkplätze verringert wurden, als für die Maßnahme selbst nötig wurde. "Teilweise konnten wir auch Parkplätze gewinnen", so Ulrich Wagner vom Stadtplanungsamt.
Karlsruhe dient als Vorbild
Dort nämlich, wo durch die Neuordnung Fläche frei wurden, wie in der Weinbrennerstraße beispielsweise. Dort wurde ein Radweg aufgelöst, dafür wurden Parkflächen eingezeichnet. "Der Radweg war in der 30er-Zone gar nicht mehr nötig", so Wagner. Grundsätzlich habe man beim Stadtplanungsamt "nicht mit der Keule zuschlagen" wollen, was die neue Ordnung angeht.

Mit seinem Vorgehen könnte Karlsruhe nun Nachahmer finden: Eine Delegation aus Mannheim hat sich angekündigt, die sich das "Karlsruher Modell beim Gehwegparken", was die Umsetzung und die begleitende Bürgerbeteiligung angeht, anschauen möchte. In der Quadratstadt steht das Verbot des Gehwegparkens nämlich jetzt auch bevor.
Alle Änderungen im Überblick:
- Gehwegparken ist künftig nur noch in Zonen erlaubt, die klar gekennzeichnet sind.
- In nicht angespannten Parkbereichen ohne Markierung wird das Gehwegparken künftig tabu sein.
- Das gilt auch für Straßen, in denen kein beidseitiges Parken möglich ist.
- Als absolutes Minimum für die zulässige Gehwegbreite gelten künftig 1,60 Meter.
- Bei Neubauten müssen die Gehwege künftig an die neuen Regeln angepasst werden.
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23.12.2018 17:44 Uhr
Wie man sich darüber aufregen kann, verstehe ich nicht.
Wenn es keinen Platz zum Parken gibt, dann ist das eben so und man muss woanders suchen.
23.12.2018 12:03 Uhr
Der Fußweg in meinen Wohngebiet ist ähnlich, mit der alten Regelung dürfte man vllt eine reifenbreite Fußweg nutzen, das reicht für schmale Fahrzeuge zum parken aus. Nun stehen aber nicht nur schmale Fahrzeuge sondern teilweise sogar LKWs drauf, die dann lieber auch etwas weiter auf dem Fußweg fahren. Vor drei Tagen stand ein t1, so auf dem Fußweg vor einer Kreuzung das 10cm Platz zur Hecke war.
23.12.2018 12:11 Uhr
Des weiteren sollte man auf dem Fußweg auch nebeneinander gehen können und sich unterhalten können.
20.12.2018 13:33 Uhr
Gibt ja eh immer weniger Kinder, wozu also für die Leute Platz vorhalten? Und RollstuhlFAHRER sind ja auf einem GEHweg auch etwas deplaziert.
20.12.2018 14:53 Uhr
20.12.2018 10:26 Uhr
20.12.2018 11:29 Uhr
19.12.2018 19:36 Uhr
Greift zu Waffen und verteidigt die letzte Bastion. Hollario
19.12.2018 18:21 Uhr
Muss sie nicht!
20.12.2018 00:54 Uhr
Dass Quartiersgaragen eine gute Idee sind will ich gar nicht bestreiten. Aber wo keine existieren kann der Einzelne die Gemeinde nicht dazu zwingen sie zu schaffen. Aber genausowenig den öffentlichen Raum für seinen Blechhaufen kapern.
Womöglich kommen solche Hyperegoisten noch auf die Idee, Platz in einer Quartiersgarage müsse subventioniert oder gar kostenlos zur Verfügung stehen. Ha!