Karlsruhe Karlsruher Haushalt in "eklatanter Schieflage"
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Doppelhaushalt der Stadt Karlsruhe für die Jahre 2009 und 2010 nur eingeschränkt genehmigt. Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, sei zwar die Gesetzmäßigkeit des Planwerkes mit einem jährlichen Gesamtvolumen von rund einer Milliarde Euro bestätigt worden.
Regierungspräsident Rudolf Kühner sagte aber mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung: "Der Haushalt der Stadt Karlsruhe befindet sich erkennbar in einer eklatanten strukturellen Schieflage."
(Lesen Sie dazu auch: "Gemeinderat: Haushalt durch, kein Wort zum Stadion")
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09.07.2009 11:59 Uhr
09.07.2009 11:07 Uhr
Und was ist bitteschön *schonmalindeckunggeh* taugt ein Drittligaverein in spe als "Bekanntheitsträger" *duck&renn*
Ja, das Leben nach der Bundestagswahl wird noch ein nettes Hauen und Stechen, sobald bei allen Wahlversprechen (wir senken die Steuern um 10%) das Vorzeichen umgedreht wird (wir "senken" die Steuern um -10%)
09.07.2009 09:19 Uhr
Bevor -wieder einmal viel zu vorschnell- auf diese (teilweise notwendigen) Dinge verzichtet wird, sollten im städt. Haushalt erst einmal jene Kostenfaktoren kritisch überprüft und nachgefragt werden, welche uns erst in dieses finanzielle "Dilemma" gebracht haben...
09.07.2009 08:51 Uhr
09.07.2009 08:18 Uhr
09.07.2009 08:18 Uhr
Notwendige hin zu untersuchen ist. In diesem Zusammenhang ist der personelle und sächliche Aufwand kritisch zu durchleuchten 3. in einem weiteren Schritt ist zu prüfen, wie weit die Stadt bei den Entgelten für städtische Leistungen an die rechtlich zulässigen Obergrenzen bei den Entgelthöhen herangehen kann, bevor 4. weitere steuerliche Korrekturen in Betracht kommen."
09.07.2009 08:17 Uhr
1. die nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhenden Subventionen und andere freiwillige Leistungen abzubauen und....
09.07.2009 08:17 Uhr
1. die nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhenden Subventionen und andere freiwillige Leistungen abzubauen und 2. der Standard bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben auf das unbedingt
Notwendige hin zu untersuchen ist. In diesem Zusammenhang ist der personelle und sächliche Aufwand kritisch zu durchleuchten 3. in einem weiteren Schritt ist zu prüfen, wie weit die Stadt bei den Entgelten für städtische Leistungen an die rechtlich zulässigen Obergrenzen bei den Entgelthöhen herangehen kann, bevor 4. weitere steuer
09.07.2009 05:40 Uhr
09.07.2009 04:33 Uhr