Bei der Demonstration im Mai vergangenen Jahres in Karlsruhe war es zu Auseinandersetzungen mit Polizisten gekommen. Für die Übergriffe auf die Beamten wird jetzt aber nur der Veranstalter zur Rechenschaft gezogen, der nicht oder nicht ausreichend eingegriffen haben soll. Es gehe nicht darum das Recht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken, erklärte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer, das Recht werde aber immer wieder vom "Schwarzen Block", also der linksautonomen Karlsruher Szene, missbraucht. Diese machte er für den Vorfall mitverantwortlich.
 | Unterstützung für den Angeklagten: Am ersten Prozesstag vor rund zwei Wochen fand eine Demonstration vor dem Amtsgericht statt (Foto: ka-news) |
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Der Verteidiger sah die Angelegenheit anders. Er zeigte sich über die Höhe des von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaßes entsetzt und unterstrich, dass die Demonstration weitgehend friedlich verlaufen sei. Der Angeklagte habe getan, was er konnte, um die Übergriffe zu verhindern. Der Verteidiger fragte sich außerdem, warum der Veranstalter und nicht die eigentlichen Übeltäter zur Verantwortung gezogen werden. Er forderte Freispruch für seinen Mandanten. Zuvor waren die Videoaufzeichnungen der Polizei präsentiert worden. Der Verteidiger hatte gegen die Verwertung solch umfassender Aufnahmen Protest eingelegt, jedoch vergeblich.
Als Zeugin war eine Mitarbeiterin der Dienststelle Bürgerservice und Sicherheit (BuS) geladen. Sie hatte im Vorfeld der Demonstration die Stadtmarketing Karlsruhe GmbH routinemäßig über die Veranstaltung und die Wegstrecke informiert. Das Stadtmarketing bastelte daraus flugs eine "Warnung", die die ansässigen Geschäftsleute vor der Teilnahme gewaltbereiter Autonomer aus Hamburg warnte. Dabei hatte der Veranstalter bei BuS glaubhaft versichert, dass dies nicht der Fall sein würde, so die Zeugin. Der Newsletter war mit ihrer Unterschrift veröffentlicht worden, obwohl die Informationen gar nicht von ihr stammten. Von wem die Informationen stammten, blieb ungeklärt. Erster Bürgermeister Siegfried König griff damals ein, veranlasste eine Korrektur und eine Entschuldigung des Stadtmarketing bei der Dienststelle.
Als der Richter schließlich das Urteil fällte gab es keinen Freispruch aber auch die Forderung der Staatsanwaltschaft erfüllte sich nicht. Das Strafmaß wurde deutlich gesenkt auf 60 Tagessätze zu 15 Euro. Ob der Veranstalter das Urteil anfechten will ist noch unklar.
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