Baden-Württemberg lockert seine Corona-Regeln für Großveranstaltungen. Im Fußballstadion sind in der normalen Alarmstufe wieder bis zu 6.000 Zuschauer zugelassen, wenn der Veranstalter die 2G-plus-Regel anwendet, erklärte Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch im Landtag in Stuttgart.
Clubs bleiben zu
Das heißt, die Besucher müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Wenn die Veranstalter mit der 2G-Regel arbeiten wollen, gilt eine Obergrenze von 3.000 Zuschauern. Clubs und Discotheken müssen aber auch in der normalen Alarmstufe geschlossen bleiben.

"Wir gehen an dieser Stelle auf Nummer sicher", sagte Kretschmann. Eigentlich hätte bei einer Rückkehr in die Alarmstufe die 2G-Regel gegolten. Das heißt, Geimpfte und Genesene hätten dann in Clubs und Discos gehen können. Mit der neuen Corona-Verordnung, die Ende der Woche in Kraft treten soll, bleiben auch Messe-Veranstaltungen untersagt.
Bei Kulturveranstaltungen wie Konzerten sind in geschlossenen Räumen 3.000 Besucher zugelassen – unter der Bedingung, dass 2G plus am Eingang angewendet wird. Bei 2G ist die Obergrenze 1.500. Für alle Veranstaltungen gelte, dass höchstens die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft werden dürfe. Das gilt auch für Fastnachtsfeste.
Keine Faschingsumzüge
"Umzüge im Freien müssen wir leider untersagen", sagte Kretschmann. Hintergrund ist, dass die Regierung aus Grünen und CDU das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt hatte sie wegen Omikron die Alarmstufe II eingefroren. Der Verwaltungsgerichtshof hält dieses Vorgehen aber für rechtswidrig.
Im Einzelhandel soll künftig 3G statt 2G gelten, damit haben auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Test wieder Zugang zu Geschäften. In der Gastronomie wird etwas gelockert. In der Alarmstufe gilt in Innenräumen wieder 2G. Bisher mussten Geimpfte und Genesene noch einen Test vorweisen (2G plus). Wie der SWR berichtet soll zusätzlich auch die nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte entfallen.
Neue Regeln der Alarmstufe I im Überblick
Mit der neuen Corona-Verordnung wird nicht nur das Stufensystem reaktiviert - es werden auch Änderungen an den jeweiligen Stufen vorgenommen. Dies betrifft vor allem die Alarmstufe I, für die künftig folgende neue Regeln gelten werden:
- Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
- Messen sind untersagt.
- Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1.500 Teilnehmern und die 2G-Regel.
- Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2G+ Regel entscheiden – dann erhöht sich die Obergrenze auf 3.000 Personen.
- Bei Veranstaltungen draußen gilt eine Beschränkung auf 3.000 Personen bei 2G und 6.000 Personen bei 2G+.
- Generell gilt bei allen Veranstaltungen, dass maximal 50 Prozent der Kapazität ausgeschöpft werden dürfen.
- Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (stufenunabhängig).
Die Alarmstufe II soll künftig nur in Kraft treten, wenn sowohl der Schwellenwert für die Auslastung der Intensivbetten von 450 und der Schwellenwert für die Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 überschritten werden.
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