Karlsruhe 100 Euro Bußgeld durch neuen Maskentarif - jetzt kosten Verstöße wirklich!
Ab 23. Oktober passt der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) seine Beförderungsbedingungen an und nimmt den sogenannten Maskentarif auf. Das bringt den Vorteil, dass die teilnehmenden Verkehrsunternehmen Verstöße gegen die Maskenpflicht selbst ahnden können. Bisher durfte dies nur das Ordnungsamt oder die Polizei, denn es fehlte die rechtliche Grundlage.

"In Zeiten steigender infektionszahlen möchten wir Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiter und Fahrgäste übernehmen. Wir möchten zeigen, dass es bei uns null Toleranz gegenüber Maskenmuffeln gibt." betont KVV-Geschäftsführer Alexander Pischon auf der Pressekonferenz am 6. Oktober in Karlsruhe.
Durch die neue Anpassung können die Verkehrsunternehmen Maskenverstöße selbst ahnden
"Mit der Einhaltung der Corona-Hygienemaßnahmen und dem richtige Tragen der Maske in Bus und Bahn können wir zeigen, dass der Öffentliche Nahverkehr auch in Corona-Krisenzeiten die bessere Alternative zum Auto ist. Es geht uns nicht darum 100 Euro zu verlangen, wir wollen wirklich die Maskenpflicht durchsetzen." so Pischon.

Mary Joyce, die Leiterin des Fahrausweisprüfdienstes erklärt: "Bisher konnten Maskenverweigerer nur des Fahrzeugs verwiesen werden. Ein Bußgeld durfte nur vom Ordnungsamt oder der Polizei verhängt werden. Durch die neue Anpassung können die teilnehmenden Verkehrsunternehmen Maskenverstöße selbst ahnden."
Manche Menschen werden mittlerweile nachlässig oder tragen die Maske falsch
Ihr Team hat in den vergangenen Wochen mehrere Schwerpunktkontrollen zur Maskenpflicht durchgeführt. Die allermeisten Mitfahrer hielten sich dabei an die Regeln. "Manche Menschen werden mittlerweile nachlässig oder tragen die Maske falsch, das zieht sich durch alle Altersklassen." so Joyce.

Zusätzlich sollen mit auffälligen Postkarten, die in Bahn und Bus die nächsten Wochen ausliegen, die Fahrgäste zum Nachdenken anregen. So soll auch an die Eigenverantwortung und die Maskenpflicht erinnert werden. Wer die Maske verweigert und kein ärztliches Attest vorweisen kann, muss ein Bußgeld über 100 Euro zahlen und wird des Fahrzeugs verwiesen.
"Es geht uns nicht darum 100 Euro zu verlangen"
Dazu stellen Pischon und Joyce klar, dass "es nicht darum geht unbedingt 100 Euro Strafe zu verhängen, es geht uns um die Gesundheit unserer Mitarbeiter und Fahrgäste. Die soll auf jeden Fall geschützt werden."

Um gegen Übergriffe von uneinsichtigen Personen geschützt zu sein sind, zur Sicherheit der Mitarbeiter die Fahrscheinprüfer in den Kontrollen immer mindestens zu zweit unterwegs. In Stoßzeiten möglicherweise sogar zu viert.
Um Kommunikationsschwierigkeiten zu vermeiden wurden zusätzlich die Bahndurchsagen zur Maskenpflicht auf Englisch eingesprochen. Die Fahrer konzentrieren sich nur auf den Verkehr und werden keine Verstöße gegen die Maskenpflicht ahnden.

Mit dabei sind alle Verkehrsunternehmen, die Innenstadtstrecken und Straßenbahnverbindungen abdecken. Die Deutsche Bahn hat sich der Änderung der Beförderungsbedingungen wegen der entstehenden Risiken für die Bahn-Mitarbeiter nicht angeschlossen. Die Prüfer würden dennoch auf die Maskenpflicht achten.





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