(dpa)

Hintergrund ist das geplante Zentralklinikum Mittelbaden, in dem die drei Krankenhäuser in Baden-Baden und im Landkreis Rastatt zusammengeführt werden sollen. Der nach einem Prüfungsverfahren für am besten geeignet befundene Standort liegt in Rastatt, was dann in den Geburtsurkunden dort zur Welt gebrachter Babys eingetragen würde - und nicht mehr Baden-Baden.

Das hat in der Kurstadt eine teils kontroverse Debatte über die Relevanz des Geburtsorts entfacht. Späth schlug daher er einen Flächentausch mit dem benachbarten Rastatt vor - damit ein Teil des neuen Klinikums auf Baden-Badener Grund stehe.

Kein ähnlicher Fall bekannt

Nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums können Gemeinde- und Kreisgrenzen nur aus Gründen des öffentlichen Wohls geändert werden. Diese könnten beispielsweise dann vorliegen, wenn die Leistungsfähigkeit von Kommunen gesteigert werde. Auch müsse das Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde zustimmen. Ein ähnlicher Fall von Flächentausch ist dem Ministerium nicht bekannt.

Und derzeit deutet auch nichts darauf hin, dass Rastatt da mitspielt: Ein Gemarkungstausch, nur um einen bestimmten Eintrag in einer Geburtsurkunde zu ermöglichen, sei nicht vorstellbar, heißt es dort.