Der Einsatz von professionellen Laubblasgeräten ist für Kommunen daher extrem hilfreich. Ihr Einsatzzweck ist sehr vielseitig, da einige Unterschiede zwischen den verschiedenen Laubsaugern und Laubbläsern existieren. Zudem ist auch das Einsatzgebiet in der Herbstzeit zum Teil sehr verschieden.
Kommunen greifen gerne auf die Geräte bzw. Technologien der HEN AG zurück, da diese an bestehende Fahrzeuge angebaut werden können. Die ergonomische Arbeitsweise aber auch Zeit- und Kostenersparnis für die Kommunen sind nur einige Vorteile von vielen.
Laubsauger oder Laubgebläse - Der Einsatzzweck
Die meisten Parkpfleger und Gärtner setzen Laubsauger und den Laubbläser selektiv ein. Dies ist wohl auch die effektivste Variante des Einsatzes beider Geräte. Durch den Einsatz beider Geräte sparen Sie gerade bei großen Gebieten extrem viel Zeit.
Einsatz eines professionellen Laubbläsers
Der Laubbläser kann beispielsweise an einen Unimog montiert werden und ist sowohl für den Heck- als auch für den Frontanbau geeignet. Präferiert eingesetzt wird er zur Laub-, Schmutz- und Grasbeseitigung in Stadtparks, Fußgängerzonen, Bürgersteigen, Wald-, Rad- und Wanderwege. Die Blätter werden beiseite "geblasen" und Sie müssen sie nicht einsammeln und entfernen. Es kann jedoch auch sein, dass sich im Herbst große Mengen an Laub auf dem Rasen und Wiesen eines Parks gesammelt haben. Dann wird der Laubbläser für die Laubabtragung verwendet. Auf diese Weise können Stapel oder separate Haufen gebildet werden.
Häufig ist die Arbeit besonders aufwendig, wenn weiterhin ein starker Wind herrscht. Dann können einzelne Blätter schnell wieder wegfliegen. Hier heißt es: Die Nerven behalten, nicht pingelig sein und zuerst die große Masse an Laubblättern entfernen. Mit dem Rechen können zurückgebliebene Blätter am Ende eingesammelt werden.
Sollten die Blätter nicht in Säcken abtransportiert, sondern in Mulchen gesammelt werden, lohnt sich auch der Einsatz eines Mulchmähers. Um Laub effektiv einzusammeln und zu entfernen, sind die notwendigen Geräte also von großer Bedeutung.
Einsatz eines professionellen Laubsaugers
Ebenso wie der Laubbläser kann der Laubsauger an einen Unimog montiert werden. Der Laubsauger nimmt nicht nur Laub auf, sondern auch Gras, Papier, sogar Glas und Dosen. Durch leistungsstarke Ventilatorenflügel werden die Abfälle sogleich zerkleinert. Kommunen können den Laubsauger effizient an Fußgänger- und Radwegen, Marktplätzen, Park- und Sportanlagen einsetzen.
Warum sollten Kommunen professionelle Laubsauger und Laubblasgeräte einsetzen?
Wie Eingangs bereits erwähnt bieten die professionelle Geräte viele Vorteile für Kommunen. Die Umstellung von herkömmlichen Geräten auf professionelle Geräte ist im ersten Moment mit Kosten verbunden und muss in den Kommunen sicherlich mit dem Haushalt abgestimmt sein, jedoch macht sich der finanzielle Nutzen sehr schnell bemerkbar.
Kommunen sind rechtlich dazu verpflichtet ihre öffentlichen Plätze und Straßen in Stand zu halten, dazu gehört die Vermeidung der Unfallgefahr aber auch die Reduzierung von Schäden. Daher müssen sie zu Beginn des
Herbstes schnell Handeln, um das Laub zu entfernen. Zeitmanagement ist hierbei ein wichtiger Punkt. Die Mitarbeiterplanung aber auch die Wetterbedingungen müssen berücksichtigt werden. Optimalerweise sollte das Laub vor Eintritt von Frost und Schnee entfernt sein.
Durch den Einsatz von Laubsauger bzw. Laubgebläsen, welche an Fahrzeuge montiert werden können, ist es der Kommune möglich in weniger Zeit große Flächen von Laub zu befreien, dies erspart erstmal Lohnkosten oder Kosten für extern beauftragte Firmen, aber auch Kosten für eventuell entstandene Schäden durch lange liegengebliebenes Laub. Eventuell gestellte Schadensersatzansprüche durch Unfälle werden reduziert.
Durch ergonomisches Arbeiten werden die Mitarbeiter geschont und ihre Gesundheit gefördert, der Krankenstand kann somit eingedämmt werden, die Zufriedenheit bei den Mitarbeitern erhöht sich.
Die Geräte verfügen über eine geringere Lautstärke. Dies begünstigt zum einen den Umweltschutz, denn Tiere werden in ihrem gewohnten Lebensraum nicht gestört aber auch die Lärmbelästigung für Anwohner ist nicht so hoch.
Rechtlich-gesetzliche Bedingungen für die Nutzung von Laubsaugern und Laubblasgeräten
Eine Kombination aus Laubbläser und Laubsauger ist ebenfalls eine Möglichkeit. Sie könnten zunächst Laubhaufen mit dem Laubbläser bilden und diese Haufen anschließend mit dem Laubsauger aufsaugen und entfernen. Wichtig zu erwähnen ist, dass aufgrund ihrer Lautstärke die Geräte nur zu bestimmten Betriebszeiten verwendet werden dürfen. Dies sieht die Bundesimmissionsschutzverordnung vor. An Werktagen dürfen Laubsauger und Laubbläser nur zwischen 9 und 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr genutzt werden. Aufgrund der Lärmschutzverordnung dürfen sie an Sonn- und Feiertagen gar nicht verwendet werden. Diese Vorschriften gelten für ganz Deutschland, auch für die Reinigung von Parks und Wäldern. Städte und einzelne Regionen haben in manchen Fällen zusätzlich noch eigene Vorschriften erlassen.