Neben offensichtlichen Buchstaben- und Zahlenkombinationen, deren Nutzung mittlerweile in allen deutschen Bundesländern untersagt ist, existieren leider auch Unzählige, die auf den ersten Blick nicht immer auf eine rechte Gesinnung schließen lassen. Demzufolge fällt das behördliche Entlarven dieser Kombinationen oftmals nicht leicht und es werden weiterhin Nazi-Kennzeichen auf Wunsch des*der jeweiligen Halter*in ohne böse Vorahnung hergestellt.

In einem demokratischen Land wie Deutschland, in dem es bedauerlicherweise heutzutage immer wichtiger wird, Rechtsextremisten die Stirn zu bieten, kann und darf es demnach nicht akzeptiert werden, dass KFZ-Kennzeichen, die eine antisemitische oder rassistische Gesinnung nach außen tragen, überhaupt noch einen Weg in den Straßenverkehr finden. Auch wenn die verbotenen Kennzeichen von Bundesland zu Bundesland variieren, erweitert sich die bisherige Sammlung stets, um Menschen mit einer politisch rechten Einstellung keine Bühne zu bieten.

Das Verbot verfassungswidriger Nummernschilder ist gesetzlich durch den 8. Paragraphen der "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" (FZV) geregelt, in der geschrieben steht:
"Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. [...] Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen."

Offensichtlich rechte Buchstabenkombinationen

Landesweit verboten sind Kennzeichen mit den Buchstabenkombinationen "KZ", "HJ", "SS" und "SA". Während "KZ" auf die Konzentrationslager, in denen während des zweiten Weltkriegs über 1.000.000 Menschen auf grausame Weise ihr Leben verloren anspielt, spielt "HJ" auf die Hitlerjugend an, in der junge Menschen durch Mitglieder der NSDAP manipuliert, instrumentalisiert und von Grund auf rechtsradikal gepolt wurden. Die Abkürzung "SS" steht für "Schutzstaffel", welche gemeinsam mit der Sturmabteilung ("SA") als eine der wichtigsten Organisationen des NS-Systems einen Apparat des Terrors darstellte. Auch die Kombination "NS" ist in allen Bundesländern - ausgenommen dem Saarland und Sachsen-Anhalt verboten, da sie eine Abkürzung für das Wort "Nationalsozialismus" ist.

Im Saalekreis, dessen Kürzel "SK" ist, dürfen Nummernschilder mit "SK-IN" nicht herausgegeben werden. "Skin" ist eine Anspielung auf die rechtsradikale Skinheadbewegung, die sich durch ihre extreme Gewaltbereitschaft auszeichnet. Nürnberg verbietet "N-PD", da mit dieser Kombination die rechte "Nationaldemokratische Partei Deutschland" gemeint sein kann und lässt auch "N-SU" nicht zu. Hier liegt ein Bezug zum "Nationalsozialistischen Untergrund" vor, einer neonazistischen Terrorbewegung und den damit verbundenen Morden mit rassistischen und antisemitischen Motiven.

Der Kreis Steinburg in Itzehoe verbietet das KFZ-Kennzeichen "IZ-AN", weil es rückwärts gelesen ganz offensichtlich "Nazi" bedeutet und somit mehr als eine Anspielung auf die rechte Szene ist. Auch die Kombination "HE-IL" wird im Kreis Dithmarschen in der Heide nicht zugelassen, um einen Bezug zu "Heil Hitler" zu verhindern. Des Weiteren toleriert ganz Hessen und Rheinland-Pfalz das KFZ-Kennzeichen
 "SD" für die SS-Gliederung "Reichssicherheitsdienst" nicht und Hamburg - das paradoxerweise "Hansestadt Hamburg" durch "HH" kennzeichnet - benennt zwar keine spezifischen Verbote, möchte aber generell "Kennzeichen bezüglich des Nationalsozialismus, rassistisches oder fremdenfeindliches Gedankengut" nicht zulassen.

Mehr als nur Zahlen - Verbotene Kombinationen

Neben Buchstabenkombinationen, die auf eine rechte Gesinnung schließen lassen, existiert auch eine Vielzahl von Zahlenabfolgen, bei denen es sich lohnt, mehr als nur einmal hinzuschauen. Auch diese können - alleinstehend oder verknüpft mit bestimmten Buchstaben - ein Hinweis auf eine rechtsradikale Symbolik sein. Verboten ist in Sachsen-Anhalt beispielsweise die Verwendung der Zahl "88" auf KFZ-Kennzeichen. Es handelt sich bei dem Buchstaben "H" um den 8. Im Alphabet und somit steht "88" für "HH", was wiederum eine Abkürzung für "Heil Hitler" ist.

Auch die Zahlen "18" und "14" sind mehr als kritisch zu betrachten. Während die "1" in der "18" auf "A", den ersten Buchstaben des Alphabets anspielt und in Kombination mit dem "8" ("H") die Initialen von Adolf Hitler ergibt, gibt die "14" keinen Hinweis auf bestimmte Buchstaben. Sie ist ein Zeichen für die "14 Words" des amerikanischen Rechtsterroristen David Eden Lane: "We must secure the existance of our people and a future for white children" - "Wir müssen die Existenz unseres Volkes und die Zukunft weißer Kinder retten". Die "28" steht für "BH" und somit für das hierzulande verbotene Netzwerk "Blood and Honour", von dem die Verbreitung rechtsradikaler Ideologien ausging und andernorts noch ausgeht.

Weniger bekannt ist die Symbolik der Zahl "311". Übersetzt bedeutet diese "3 Mal die 11", also "KKK" - "Ku Klux Klan", der rechtsextremer und gewaltbereiter Geheimbund. Diese Interpretation ist zwar bis heute umstritten und die Zahlenkombination wird beispielsweise auch in der Punk- und Ska-Szene verwendet, allerdings sollte besser nicht dazu gegriffen werden.

Genauso verboten ist selbstverständlich eine Kombination aus den bisher genannten Zahlen, wie zum Beispiel "1888", was mit "Adolf Hitler Heil Hitler" zu übersetzen ist. Auch die Verwendung der Anreihung "1933" zur Kennzeichnung des Beginns des zweiten Weltkriegs ist auf KFZ-Kennzeichen nicht erlaubt. Diverser Berichte zufolge wurde vor einigen Jahren ein Gebrauchtwagen
, der lückenlos mit einer Folie der "Afd" ("Alternative für Deutschland", eine politisch eindeutig rechts einzusortierende Partei) überzogen war, mit dem KFZ- Kennzeichen "GD-3345" zum Verkauf angeboten. Eine klare Antwort auf die Frage, ob es sich dabei um eine Abkürzung für "Großdeutschland 1933-1945" handle, blieb aus.

Der Verfassungsschutz muss wachsam bleiben

Die rechtsradikale Szene verhält sich jedoch nicht statisch, sondern bewegt sich - abhängig von Zeit, Weltgeschehen und anderen inneren und äußeren Umständen - stets in ihrer eigenen Dynamik.  Dementsprechend entwickeln sich immer wieder neue Symboliken und Abkürzungen durch beispielsweise die Gründung neuer Organisationen und Parteien, sodass wiederum weitere Fluchtwege aus systemischen Verboten und aus den vom Verfassungsschutz als "sittenwidrig" bezeichneten Handlungen entstehen. Zwar können heute in den meisten Bundesländern Deutschlands die gängigsten KFZ-Kennzeichen mit rechtsradikalem Hintergrund verboten werden, allerdings sollte hinsichtlich dieses Sachverhalts kontinuierlich ein kritisches Hinterfragen stattfinden, um neue, potenziell rechtsradikale, rassistische oder antisemitische Buchstaben- und Zahlenkombination herausfiltern zu können.

Es lohnt sich also, bei der Erstellung eines Wunschkennzeichens zweimal hinzuschauen, ob die gewünschte Zahlen- und Buchstabenkombination wirklich nur das Offensichtliche ausdrückt, denn oftmals liegt der Teufel hier im Detail.