http://www.derwesten.de/thema/blitzmarathon/im-zweifel-zahlt-der-halter-bussgeld-10-blitzer-irrtueme...
2) Im Zweifel muss der Halter zahlen.
Nein, das stimmt nicht. Eine sogenannte "Halterhaftung" gibt es in Deutschland nicht, anders als in vielen anderen Ländern. Die Polizei muss dem Halter des Fahrzeugs also nachweisen, dass er zur Tatzeit selbst am Steuer gesessen hat.
Rechtsirrtümer Allerdings kann ein Richter dem Halter auferlegen, künftig ein Fahrtenbuch zu führen, wenn sich der Fahrer nicht ermitteln lässt. So geschehen bei einem Vater von Zwillingen, der sich nicht in der Lage sah, auf dem Sünder-Foto einen seiner Söhne eindeutig zu identifizieren (Verwaltungsgericht Minden, AZ: 2 K 1957/12).
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