Karlsruhe Niederlage gegen Lagardère: KSC muss Schadenersatz an Vermarkter zahlen
Der Karlsruher SC hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Mittwoch eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Nach einem langwierigen Rechtsstreit mit dem Vermarkter Lagardère Sports steht nun fest: Der Verein bleibt weiterhin an die Agentur gebunden - und muss nun Schadenersatz zahlen.
Es ist das - voraussichtlich endgültige - Ende eines monatelangen Rechtsstreits: Am Mittwochmorgen hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass der KSC den Vertrag mit seinem Vermarkter Lagardère Sports - der inzwischen als Sportsfive Germany GmbH firmiert - nicht kündigen kann.
Um was wurde gestritten?
Der Verein hatte den Vertrag, der ursprünglich bis 2027 datiert war, im Dezember 2018 aufgrund eines "beschädigten Vertrauensverhältnisses" zum 31. März 2019 gekündigt. Nach Streitigkeiten der Parteien folgte am 7. März 2019 eine erneute Kündigung durch den KSC. Die Vermarktungs-Agentur hatte diesen widersprochen und Klage gegen den KSC beim Landgericht Karlsruhe eingereicht.

Nachdem der Verein dort im November 2019 gescheitert war, hatte er Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt - und ist nun auch in zweiter Instanz gescheitert. Die Begründung des Gerichts: Beide Kündigungen sind nicht rechtskräftig.
Was hat das OLG entschieden?
Der Grund: Wie die Vorsitzende Richterin Hannelore Hemmerich-Dornick am Mittwoch während der Urteilsverkündung erklärt, "hatten beide Parteien einen wirksamen Kündigungsausschluss vereinbart", weshalb die erste, im Dezember 2018 ausgesprochene, Kündigung nicht gültig ist.

"Zwar lässt sich das gesetzlich vorgesehene Recht zur Kündigung nur durch eine individuelle, im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung der Parteien und nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen. Dieser rechtliche Gesichtspunkt steht jedoch der Wirksamkeit der einschlägigen Vertragsklausel nicht entgegen, da Lagardère diese nicht einseitig gestellt hatte. Außerdem waren die Vertragsbedingungen im Einzelnen zwischen den Parteien ausgehandelt worden", heißt es in einer Pressemeldung des OLG.

Auch die zweite Kündigung sei demnach rechtlich nicht wirksam. Wie schon das Landgericht festgestellt hatte, habe es hier keinen Grund für eine außerordentliche Vertragskündigung gegeben. Lagardère hatte in einer E-Mail an Sponsoren und Partner des KSC unrichtig behauptet, der KSC habe zuvor Gesprächsangebote zur Kündigung ausgeschlagen.
"Dieser Verstoß führte jedoch nicht zur Unzumutbarkeit, den Vertrag fortzusetzen, zumal die vorangegangene E-Mail des KSC ebenfalls eine unzutreffende Tatsachenbehauptung enthalten, nämlich eine einvernehmliche Auflösung des Vertrags suggeriert hatte", erklärt das OLG weiter.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Urteil des OLG ist nun voraussichtlich das endgültige im Rechtsstreit des KSC mit Sportsfive. Der Senat hat die Revision des Urteils beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen, heißt es in der Meldung weiter. Der Karlsruher SC hat kann aber innerhalb eines Monats nach der Zustellung des schriftlichen Urteils Beschwerde gegen diese Nichtzulassung erheben. Darüber müsste dann der Bundesgerichtshof unterscheiden.

Sollte der KSC das Urteil hingegen annehmen, bleibt er also weiter an seinen Vermarkter gebunden. Zudem kommen Schadenersatzzahlungen auf ihn zu. In welcher Höhe sich diese bewegen, wurde am Mittwoch nicht entschieden. "Über die Höhe des Schadensersatzes können sich die Parteien verständigen, andernfalls müsste ein neuer Rechtsstreit geführt werden", erklärt Klaus Stohrer, Sprecher des OLG Karlsruhe, am Mittwoch.
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17.10.2020 18:48 Uhr
17.10.2020 18:40 Uhr
Haben sie das Dilemma auch mit zu verantworten?
Wer von der Mannschaft kommt denn jetzt in die Verkaufsvitrine um die Fehler (Schadenersatz) dieser Herren auszubügeln, die vorzeitige Kapitalbeschaffung mit PH ging ja in die Hose. Die Vorahnung war ja da bei Herr Becker, aber die Kostendeckung auf Kosten anderer im Verein ging voll daneben, Gott sei Dank!
Immer schön vor der eigenen Türe kehren, gell.
15.10.2020 12:42 Uhr
15.10.2020 02:54 Uhr
Meine sehr geehrten Herren der KSC Führung:
Meine Liebe zum Verein besteht seit Jahrzehnten. Ich bin mit dem KSC gefühlt zig mal auf- und abgestiegen, habe noch mehr Trainerwechsel und unsinnige Transfers erlitten.
Bei der Ausgabe der Fananleihe haben Sie meine Unterstützung unmittelbar erhalten, wohl wissend dass ich diesen Betrag wahrscheinlich nicht wiedersehen würde. Ihre erste Zinszahlung habe ich stolz zur Kenntnis genommen, Ihren Sachzins unmittelbar re-investiert.
Mein Name wir in Fontgrösse 10 oder 12 stolz den Mannschaftsbus zieren. Das Symbol zählt, weniger was Sie daraus machen.
Meine Liebe zum Verein geht so weit, dass ich auch Aktien gezeichnet hätte und eine weitere Schmuckurkunde der Sammlung hinzuzufügen.
15.10.2020 03:06 Uhr
Wer bindet sich vertragsmässig an einen Dienstleister mit unverantwortlicher Vertragsdauer, schliesst die Kündigung vertragsmässig aus und prozessiert dann unter Aufwand nicht vorhandener finanzieller Mittel gegen genau diesen Vertrag?
Genau hier zeigt sich die Unfähigkeit der handelnden Akteure. Der geschiedene Präsident hat sicherlich die Hauptverantwortung, aber er war ganz sicher nicht alleine handelnd.
Die betriebswirtschaftliche Unsinnigkeit ist weiter am Werkeln und genau damit verspielen Sie jedes noch vorhandene Restvertrauen und Zuversicht.
15.10.2020 07:38 Uhr
15.10.2020 12:50 Uhr
14.10.2020 18:51 Uhr
Jedenfalls ist die Aufbruchstimmung entgültig im Keller. Falls es ja zu der Zahlung von 9 Millionen Euro kommen sollte, war es das mit dem KSC. Und selbst wenn es eine gütliche Einigung geben sollte, die wird nicht billig. Von den Gerichts - und Anwaltskosten bei so einem Streitwert wollen wir erst gar nicht reden.
Die Ablösung von IW kam zu spät.
15.10.2020 13:56 Uhr
Wellenreuter und Pilarsky haben die Kündigung unterschrieben.
Die unrechte Kündigung wird den KSC insgesamt mit ca. mit 1,5 Millionen - 2 Millionen € Mehrausgaben teuer zu stehen kommen.
Das vergangene Präsidium wurde gestern von den Mitgliedern entlastet, was eine persönliche Rechenschaft für die handelnden Personen unmöglich macht.
Ingo Wellenreuther hätte es zwar verdient hier persönlich Rechenschaft über diese fatale Fehleinschätzung zu leisten.
Allerdings wäre dann mindesten Pilarsky auch im Boot gesessen und das geht einfach nicht.
Man kann den Mann der so viel für den KSC in der Vergangenheit gegeben hat nicht angreifen, man beißt nicht die Hand die einen Füttert.
Wellenreuthers Glück, ansonsten hätte ich Persönlich für eine nicht Entlastung des Präsidiums gestimmt!
14.10.2020 17:00 Uhr