Wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am Dienstag in Mannheim mitteilte soll die bislang geltende 2G-Regel für den Einzelhandel im Land gekippt werden. Der Grund: Das "Einfrieren" der Alarmstufe II Regelungen soll rechtswidrig gewesen sein. Somit werden im Einzelhandel - neben geimpften und genesenen Personen - ab sofort auch wieder getestete Personen zugelassen.
