Die Koalition hat sich am 29. März 2022 auf eine weitere Corona-Strategie nach dem 2. April 2022 verständigt. Dabei sollen "alle Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes genutzt werden". Das heißt: Die Masken- und Testpflicht bleibt in einigen wenigen Bereichen in Baden-Württemberg weiterhin bestehen. Nicht ins Repertoire dieser Strategie gehört allerdings die sogenannte "Hotspot-Regel". Laut dem Land ist diese für Baden-Württemberg nicht umsetzbar. Welche aktuellen Corona-Regeln nach dem Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes in Baden-Württemberg noch gelten werden? ka-news.de fasst die wichtigsten Punkte nochmal zusammen.
