Um Kinder so sicher wie möglich im Auto zu befördern, müssen besondere Schutzvorkehrungen getroffen werden. Kleine Passagiere dürfen daher nicht ohne geeigneten Kindersitz in Kraftfahrzeugen mitreisen. Der richtige Sitz sorgt dafür, dass die Sprösslinge genau wie Erwachsene optimal vom Sicherheitsgurt gehalten werden. Aber welches Modell ist für welches Alter am besten geeignet? Und bis wann gilt die Kindersitzpflicht eigentlich? Hier erhalten Sie einen Überblick.
Warum brauchen Kinder im Auto einen speziellen Kindersitz?
Ohne geeigneten Kindersitz sind die kleinen Passagiere allein durch das Anlegen des Dreipunktgurts laut ADAC nicht ausreichend gesichert. Denn der Sicherungsgurt liegt aufgrund ihrer geringeren Körpergröße nicht an den richtigen Stellen an, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.
Wie die AOK auf ihrer Website erläutert, besteht bei einem Verkehrsunfall beispielsweise die Gefahr, dass sich Kinder schwere Verletzungen im Bauchbereich zuziehen, weil der Beckengurt bei ihnen nicht optimal sitzt und durch Verrutschen die Organe im Bauchraum quetschen kann. Mit einem geeigneten Kindersitz können die Kleinen jedoch die richtige Sitzposition und -höhe einnehmen.
Ab wann braucht man keinen Kindersitz mehr im Auto?
Wann laut Gesetz auf den Kindersitz verzichtet werden kann, hängt vom Alter beziehungsweise der Größe des Kindes ab. Die Kindersitzpflicht in Fahrzeugen ist in der Straßenverkehrsordnung festgehalten. Laut Paragraf 21 müssen Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, auf sogenannten Rückhalteeinrichtungen befördert werden. Diese Pflicht gilt ab der Geburt des Kindes. Ab dem zwölften Geburtstag oder einer Körpergröße von mindestens 1,50 Meter dürfen Kinder ohne speziellen Sitz im Auto mitfahren, je nachdem, welche Situation zuerst eintrifft. Ab dann gilt für sie, wie auch für erwachsene Passagiere, nur die allgemeine Anschnallpflicht.
Nur falls der Körperumfang des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen Sitz passt, kann es nach Angaben des ADAC von der Kindersitzpflicht befreit werden. Hier kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder des Landratsamts eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Gesetzlich ist die Nutzung des Kindersitzes also klar geregelt. Doch um die Sicherheit mitfahrender Kinder zu gewährleisten, sollte laut ADAC nicht nur nach den Gesetzesvorgaben entschieden werden, ob ein Kindersitz nötig ist. Wichtig ist vor allem die Frage, ob der Sicherheitsgurt optimal verläuft. Gerade bei Kindern, die bereits zwölf Jahre alt, aber noch unter 150 Zentimeter groß sind, empfiehlt es sich also, den Kindersitz weiterhin zu nutzen.
Welche Strafen drohen bei Verstoß gegen die Kindersitzpflicht?
Nach Angaben von Bußgeldkatalog.org ist die Person am Steuer dafür verantwortlich, dass mitfahrende Kinder korrekt gesichert sind. Werden sie ohne Kindersitz befördert, obwohl die gesetzliche Pflicht dazu besteht, droht dem Fahrer oder der Fahrerin ein Verwarngeld von 30 Euro. Bei mehr als einem Kind werden 35 Euro fällig.
Wer Kinder ohne jegliche Sicherung, also auch ohne angelegten Sicherheitsgurt mitfahren lässt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sind mehrere Kinder im Auto betroffen, erhöht sich die Strafe auf 70 Euro.
Auch interessant: Nicht nur Autofahrer, die zu schnell unterwegs sind, müssen mit teils erheblichen Strafen rechnen. Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen. Und auch das Tragen von Kopfhörern im Auto kann unter Umständen ein Verwarngeld kosten. Außerdem sollte man sich rechtzeitig um die verpflichtende technische Überprüfung des eigenen Fahrzeugs kümmern, denn für ein Überziehen des TÜVs werden ebenfalls Strafzahlungen fällig.
Welche Art Kindersitz sollte man im Auto verwenden?
Generell dürfen laut der Deutschen Verkehrswacht im Fahrzeug nur Kindersitze verwendet werden, die nach der Kindersitznorm der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zugelassen sind. Gültig sind hierbei die UN ECE-Regelung 44/03 oder 44/04 sowie die UN ECE-Regelung 129 (i-Size). Diese Zulassung ist mit einem orangefarbenen Prüfsiegel auf dem Kindersitz gekennzeichnet.
Wie der ADAC auf seiner Internetseite erklärt, eignen sich je nach Alter und Größe des Kindes verschiedene Arten von Kindersitzen fürs Auto: Für Neugeborene und Säuglinge gibt es sogenannte Babyschalen oder -wannen. Kindersitze mit integriertem Hosenträgergurt oder Fangkörpern sind in der Regel für Kleinkinder ab etwa einem Jahr geeignet. Wenn das Kind aus diesem Kindersitz herausgewachsen ist, aber noch unter 1,50 m groß ist, empfehlen der ADAC und die Deutsche Verkehrswacht eine Sitzerhöhung mit Rückenteil. Dadurch werden bei einem Aufprall sowohl der Kopf als auch der Oberkörper des Kindes bestmöglich geschützt. Hier sollte auf möglichst breite und stabile Modelle zurückgegriffen werden.
Die Hersteller von Kindersitzen geben laut AOK auf Grundlage der gültigen UN ECE-Regelung jeweils an, für welche Körpergröße ihre Modelle geeignet sind. Wer sich unsicher ist, welche Art Sitzerhöhung am besten zum eigenen Nachwuchs passt, sollte sich an diesen Herstellerangaben orientieren. Grundsätzlich rät die Krankenkasse aus Sicherheitsgründen dazu, nicht zu früh vom Kindersitz auf die Sitzerhöhung umzusteigen, sondern erst, wenn der Kopf des Kindes deutlich über die Oberkante des Kindersitzes hinausragt.
Aber Achtung: Selbst mit dem passenden Kindersitz sollte man Kleinkinder darin nicht in einer dicken Winterjacke anschnallen. Denn dieser Fehler kann bei einem Unfall zur lebensbedrohlichen Gefahr werden.
Was ist der sicherste Platz im Auto für Kinder?
Ob der Nachwuchs noch einen Kindersitz braucht oder nicht, grundsätzlich empfiehlt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, Kinder nicht auf dem Beifahrersitz, sondern auf der Rückbank zu transportieren. Hinter dem Beifahrersitz fahren sie am sichersten mit, denn dort ist das Verletzungsrisiko bei einem Unfall am geringsten.
Übrigens: Nicht nur für Kinder ist eine korrekte Sitzposition entscheidend für die Sicherheit. Auch Erwachsene sollten ihren Autositz richtig einstellen, um bei Unfällen Verletzungen zu vermeiden. Für den Ernstfall sollte man bestimmte Gegenstände immer im Auto mit sich führen, die bei einer Panne oder einem Zusammenstoß hilfreich sein können. In den Sommermonaten stellen zudem die hohen Temperaturen in Fahrzeugen ein Sicherheitsrisiko dar. Einige Dinge sollte man deshalb bei Hitze besser nicht im Auto liegen lassen, sonst kann es schnell gefährlich werden.
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