Für Deutschland war 2016 das Jahr mit der niedrigsten Feinstaubbelastung seit 2000. Und dennoch: Die von der WHO (World Health Organisation) empfohlenen Werte für Ozon und Feinstaub wurden deutlich überschritten. Aktuelle Auswertungen des Umweltministeriums zeigen: In fast allen deutschen Großstädten lagen die Messungen für Stickoxide, die ebenfalls zur Feinstaubbelastung beitragen, zum Teil stark über dem zugelassenen Grenzwert.
Zwar liegt die Hauptursache der schlechten Luftqualität im Straßenverkehr, doch auch Hausbesitzer können zur Reduzierung der Belastungen beitragen, etwa durch „grünes Bauen“. Begrünte Dächer und bewachsene Fassaden liegen derzeit im Trend – und leisten gleichzeitig etwas für die Umwelt.
So kann ein Bewuchs aus Moos und Flechten einen großen Teil des Feinstaubs verstoffwechseln. Laut einer Forsa-Umfrage würde die Mehrheit der Deutschen energieeffizient und nachhaltig bauen – also ressourcenschonend, kosteneffizient und gesundheitsfördernd. Dabei haben sie in erster Linie die Kosten im Blick: 94 Prozent der Befragten versprechen sich davon langfristig niedrige Kosten für Energie und Instandhaltung. Die geringeren Betriebskosten sind allerdings nur ein Vorteil eines nachhaltig gebauten Heims. Eigentümer steigern damit auch den Wert ihrer Immobilie und werden mit besseren Standards den steigenden klimapolitischen Anforderungen gerecht.
Bestehende Objekte können mit Modernisierungsmaßnahmen dem aktuellen Standard angepasst werden, etwa durch Wärmedämmungen
oder ein modernes Heizungssystem. „Wer sich über den energetischen Zustand und Verbrauch seiner Immobilie informieren möchte, dem hilft ein Blick in den Energieausweis“, rät Sabine Schmitt von der LBS. „In einem bedarfsorientierten Ausweis finden Hausbesitzer zudem eine kurzgefasste Empfehlung zur energiesparenden Modernisierung beziehungsweise Sanierung ihrer Immobilie.“
nicht denen für einen Neubau gleichkommen dürfen. Diese Arbeiten dürfen also keine statische Neuberechnung erfordern.
Zwar liegt die Hauptursache der schlechten Luftqualität im Straßenverkehr, doch auch Hausbesitzer können zur Reduzierung der Belastungen beitragen, etwa durch „grünes Bauen“. Begrünte Dächer und bewachsene Fassaden liegen derzeit im Trend – und leisten gleichzeitig etwas für die Umwelt.
Bestehende Objekte können mit Modernisierungsmaßnahmen dem aktuellen Standard angepasst werden, etwa durch Wärmedämmungen
Altbausanierung - Das sollten Sie beachten
Eigentümer, die ein altes Gebäude sanieren, sollten darauf achten, dass sie ihren Anspruch auf Bestandsschutz nicht verlieren. Der Bestandsschutz ist ein rechtlicher Schutz für Gebäude gegenüber nachträglichen staatlichen Anforderungen. Auch dann, wenn ein Gebäude nicht mehr den derzeitigen Bauvorschriften entspricht.Formen des Bestandsschutzes
Der passive Bestandsschutz garantiert das Recht, ein Gebäude im damals genehmigten Zustand zu unterhalten und zu nutzen – auch dann, wenn es nach den heute geltenden gesetzlichen Vorschriften so nicht mehr erbaut werden dürfte. Der sogenannte aktive oder überwirkende Bestandsschutz ermöglichte zudem Modernisierungen und Erweiterungen eines Gebäudes. Der aktive Bestandsschutz wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr anerkannt. Gebäude sind heute nur noch über den passiven Bestandsschutz geschützt.Passiver Bestandsschutz
Eigentümer, die sich auf den passiven Bestandsschutz berufen, sollten einige Punkte beachten: Der Bestandsschutz umfasst zwar Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten, jedoch keine Bestands- oder Funktionsänderungen sowie baulichen Erweiterungen oder einen Ersatzbau. Als Instandhaltung gilt das Wiederherrichten zerstörter oder schadhafter Bauteile und das Beseitigen von Mängeln und Schäden. Diese Maßnahmen müssen den bisherigen Gebäudezustand im Wesentlichen unverändert lassen oder diesen wiederherstellen und erhalten. Wichtig ist, dass dabei die Identität des Bauwerks gewahrt bleibt. Das bedeutet, dass das Volumen nicht erweitert werden darf und die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmennicht denen für einen Neubau gleichkommen dürfen. Diese Arbeiten dürfen also keine statische Neuberechnung erfordern.
Ende des Bestandsschutzes
Der Bestandsschutz bleibt nicht dauerhaft bestehen, sondern kann auch verfallen. Zum Beispiel, wenn das geschützte Gebäude nicht mehr vorhanden ist. Außerdem ist ein Gebäude nicht mehr bestandsgeschützt, wenn es bereits so verfallen ist, dass die Instandsetzungsarbeiten denen für einen Neubau nahezu gleichkommen würden. Werden moderne Materialien zur Wiederherstellung verwendet, die die Bausubstanz verändern, verfällt der Bestandsschutz ebenfalls. Ein weiterer Grund für das Ende des Bestandsschutzes liegt in der Nutzung. Etwa, weil die Anlage nicht mehr für den ursprünglich genehmigten Zweck genutzt wird.
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