2013. Die Zuwächse bei den Geldrente-Produkten fallen wesentlich geringer aus.
„Ein Grund für die Beliebtheit von Wohn-Riester sind die gesetzlichen Neuerungen, die zu Jahresbeginn 2014 in Kraft getreten sind. Sie machen die Förderung noch flexibler und attraktiver“, sagt Joachim Klein von der LBS. So können Riester-Darlehen und Riester-Bauspardarlehen seit diesem Jahr auch für die Umschuldung bereits bestehender Immobilienfinanzierungen eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der ursprüngliche Kredit zum Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt wurde. Dies gilt unabhängig vom Erwerbszeitpunkt. Bisher galt hier als Stichtag der 1. Januar 2008. Davor erworbene Eigenheime waren von der Förderung ausgeschlossen.
Darüber hinaus können Sparer ihr Riester-Guthaben nun auch zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen für mehr Barrierefreiheit einsetzen. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Besteuerung des geförderten Kapitals: Bislang konnten Riester-Sparer nur zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen einer rabattierten Einmalbesteuerung von 70 Prozent des geförderten Kapitals und der Besteuerung in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr wählen. Seit diesem Jahr besteht die Möglichkeit zur Einmalbesteuerung jederzeit während der gesamten Auszahlungsphase.
weitere Infos: www.lbs-bw.de
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