Streit um Ein-Euro-Jobs
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Karlsruhe ps/ian -
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Ein Hartz IV-Empfänger, der von der AWO im Frühjahr 2005 in ihrem Beschäftigungsprojekt als sogenannter Ein-Euro-Jobber aufgenommen wurde, hatte gegen die AWO geklagt, es sei ein Arbeitsverhältnis mit ihr entstanden. Er gab an, man habe ihm nicht nur den Zusatzjob versprochen, sondern einen Arbeitsvertrag nach Tarif.
Der Mann soll als Kraftfahrer zum Ausfahren von Essen auf Rädern eingesetzt worden sein. Er selbst behauptete, er sei dabei mit Tätigkeiten betraut worden, die nicht entsprechend den Vorgaben für Ein-Euro-Jobber "zusätzlich" und "im öffentlichen Interesse" seien. Deshalb hätte in seinem Fall das sozialrechtliche Verhältnis in ein privatrechtliches Rechtsverhältnis umgewandelt werden müssen.
Das Gericht sah dies heute abermals anders. Schließlich habe er auch nach wie vor ALG II bezogen und dem Arbeitsamt nicht mitgeteilt, dass er in einem Arbeitsverhältnis stehe. Die Richter haben in ihren Urteilen weiterhin nicht festgestellt, dass die AWO die sozialrechtlichen Vorgaben nicht beachtet habe. Im Urteil des LAG, das heute bestätigt wurde, heißt es: "Anhaltspunkte für einen bewussten und gewollten missbräuchlichen Einsatz des Klägers als 'billigen' Arbeitnehmer durch den Beklagten sind nicht andeutungsweise ersichtlich."
Gegenüber ka-news zeigte sich der Hartz IV-Empfänger enttäuscht über die erneute Bestätigung des Urteils und wirft der AWO vor, sie habe im Prozess ihre Buchhaltung nicht offengelegt und keine Einsicht in den Vertrag und seinen konkreten Wortlaut ermöglicht.




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