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Offensive gegen Leiharbeit: IG Metall fordert Eingreifen von Karlsruher Abgeordneten [1]

Karlsruhe (ps/mme) - Leiharbeit ist auf dem Vormarsch. Für die Unternehmen sind gemietete Arbeitskräfte eine bequeme Möglichkeit, Auftragsspitzen zu bewältigen, ohne Personal langfristig an sich zu binden. Gegen die Schattenseiten für die Arbeitnehmer läuft nun die IG Metall Sturm. In einem Offenen Brief fordert sie die Karlsruher Bundestagsabgeordneten zum Handeln gegen diese "prekären Beschäftigungsverhältnisse" auf dem Arbeitsmarkt auf.

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Die IG Metall macht mobil gegen die Zeitarbeit in ihrer Branche
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Leiharbeitnehmer sind auch in der Region Karlsruhe die ersten großen Verlierer der Finanz- und Wirtschaftskrise. Nach Informationen der IG Metall Karlsruhe bauen etliche Betriebe der Metall- und Elektroindustrie bereits Leiharbeitsstellen ab oder planen das Ende von befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Betroffen seien Leiharbeitnehmer unter anderem bei Meiller Fahrzeugbau in Karlsruhe, bei BOA BKT–RT Onside in Stutensee sowie beim Präzisionsdruckgussunternehmen TCG Hermann in Bretten. Der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Karlsruhe, Angel Stürmlinger, sieht seine Befürchtungen bestätigt: „Wir haben ja schon länger vor den Missständen bei der Zeitarbeit gewarnt. Zum einen erhalten die Betroffenen in der Regel weniger Geld als ihre regulär beschäftigten Kollegen und zum anderen ist Leiharbeit nur für eine Minderheit ein Sprungbrett in ein Dauerarbeitsverhältnis. Nun in der Krise stehen sie auch noch ohne Sicherungsnetz da.“

Stürmlinger: Leiharbeit belastet die Allgemeinheit


Stürmlinger forderte ein Eingreifen der Politik. Seit der Deregulierung der Leiharbeit im Zuge der so genannten „Hartz-Reformen“ wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zunehmend aufgeweicht. Heute könnten Leiharbeitskräfte unbegrenzt eingesetzt werden, und der Verleiher besitze die Möglichkeit, die Beschäftigten nach Beendigung eines Auftrags zu entlassen und diese bei einem neuen Auftrag wieder einzustellen. „Damit ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet“, betonte Stürmlinger. Er appellierte an die Bundestagsabgeordneten aus der Stadt und dem Landkreis Karlsruhe - Johannes Jung, Axel Fischer, Jörg Tauss und Ingo Wellenreuther -, sich für eine Reform der Leiharbeit einzusetzen. „Es muss gelten: Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit. Außerdem muss eine Befristung der Leiharbeit her.“ Die Zeitarbeit ist in der Region wie in der Bundesrepublik insgesamt seit Jahren auf dem Vormarsch. „In vielen Betrieben wird sie zum Ersetzen von Stammbelegschaften missbraucht“, kritisierte Stürmlinger. „Die Folgen müssen nun bei steigender Arbeitslosigkeit wieder wir alle über die wieder stärker belasteten Sozialsysteme ausbaden.“

Im Brief an die vier Karlsruher Bundestagsabgeordneten heißt es: "Die Bedingungen in einigen Betrieben unter denen insbesondere Leiharbeitnehmer arbeiten müssen sind teilweise menschenunwürdig. So arbeiten viele dieser Menschen für ein Einkommen, das weit unter dem der Stammbelegschaften liegt. Immer häufiger sind diese Beschäftigten auf ergänzende Leistungen aus ALG II angewiesen, obwohl sie eine Vollzeittätigkeit ausüben."

Mehr Mitbestimmung und gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit gefordert


Die jüngste Krise zeige deutlich, wer die schwächsten Glieder im Betrieb seien. Als erstes würden Leiharbeitnehmer abgebaut und verlören ihren Arbeitsplatz. Des Weiteren würden befristete Verträge von Beschäftigten nicht weiter verlängert, so dass auch diese ihren Arbeitsplatz verlieren. Einzig für die Stammbelegschaften werde über Beschäftigungssicherungsmaßnahmen wie zum Beispiel Kurzarbeit beziehungsweise Arbeitszeitreduzierungen nachgedacht.

Die Metall Karlsruhe fordert die Bundestagsabgeordneten auf, sich für eine Gesetzesänderung einzusetzen. Folgende Punkte sollten geändert werden: Die Wiedereinführung einer arbeitsplatzbezogenen Höchsteinsatzfrist für den Einsatz von Leiharbeitnehmern unter Ausschluss der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen im Entleiherbetrieb. Das Prinzip "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" ("Equal-Pay-Gebot") solle im Gesetz zwingend verankert werden. Dem Entleiherbetriebsrat müsse bei Verstößen des Verleihers gegen Bestimmungen des Gesetzes und beim Einsatz auf Stammarbeitsplätzen, ein Zustimmungsverweigerungsrecht eingeräumt werden. Schließlich sollten Betriebsräten im Betriebsverfassungsgesetz mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten eingeräumt werden, um auf Befristungen Einfluss zu nehmen.

Mehr zu: Leiharbeit Zeitarbeit IG Metall

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