Ein-Euro-Jobs
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Karlsruhe ps/phf/ros -
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Der Mann arbeitete Schulter an Schulter mit Normal-Arbeitsbeschäftigten in genau der gleichen Tätigkeit. Die Essens-Ausfahrten waren weder zusätzlich noch gemeinnützig, da dieser Zweig kommerziell und in Konkurrenz zu anderen kommerziellen Einrichtungen betrieben wird. Der Kläger möchte erreichen, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung das Vorliegen eines regulären Arbeitsverhältnisses feststellt.
AWO soll über Problematik informiert gewesen sein
In diesem Prozess geht es über den für den Betroffenen wichtigen Einzelfall hinaus auch um Grundsätzliches bei der Einrichtung von sogenannten "Zusatzjobs". Zu diesen Zusammenhängen ist bislang noch kein Fall vom Bundesarbeitsgericht entschieden worden. Die vorherigen Instanzen, das Arbeitsgericht Karlsruhe und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, haben nicht bestätigt, dass durch die Arbeitsumstände und die Art der Arbeitsaufnahme ein sozialversicherungsrechtliches Arbeitsverhältnis zwischen dem Betroffenen und der AWO zustande gekommen ist. Sie haben dabei aber verkannt, argumentiert Verdi, dass zumindest dann von einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis auszugehen ist, wenn der Arbeitgeber genau weiß oder wissen musste, dass die Voraussetzungen für eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) nicht vorliegen und er somit bösgläubig ist.
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Arbeitsgerichtsbarkeit soll Zeichen setzen
Die Kraftfahrerstelle ist laut Verdi eine reguläre Stelle und wird zudem von den Kunden der Großküche refinanziert. Aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, wie er der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht, hätte die AWO den betroffenen Kollegen auch wie die anderen dort beschäftigten Kraftfahrer bezahlen müssen. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebiete dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen seiner Arbeitnehmer, die sich in vergleichbarer Lage befinden, gleich zu behandeln. Ansonsten könne jeder Arbeitgeber sanktionslos rechtswidrig zugewiesene Empfänger von Arbeitslosengeld II als Ein-Euro-Jobber auf regulären Stellen beschäftigen.
Eine arbeitsgerichtliche Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist nach Meinung von Verdi auch aus spezial- und generalpräventiven Gründen dringend geboten, da jüngste Untersuchungen ergeben hätten, dass der Großteil der angebotenen Arbeitsgelegenheiten mit MAE den gesetzlichen Kriterien nicht genügen. Die "Wehrlosigkeit" und die Drohung einer Leistungskürzung hindere die überwältigende Zahl der in solch reguläre Stellen vermittelten Ein-Euro-Jobber daran, dagegen vorzugehen. Hier habe die Arbeitsgerichtsbarkeit Zeichen zu setzen und dem Missbrauch Grenzen zu ziehen, um die rechtswidrige Verpflichtung von Hartz IV Betroffenen zur Annahme von Ein-Euro-Jobs auf regulären Arbeitsstellen endlich zu beenden.
AWO sieht sich im Recht
"Wir sehen dem Urteil gelassen entgegen", sagt Gustav Holzwarth, Geschäftsführer der AWO Karlsruhe-Stadt, auf Anfrage von ka-news. "Wir haben nicht den Eindruck, etwas falsch gemacht zu haben." Das Arbeitsgericht Karlsruhe und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hätten der AWO in dieser Angelegenheit ja auch bereits Recht gegeben, so Holzwarth.





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