16.03.2012 - Karlsruhe
Wer Schusswaffen und Munition zu Hause bei sich aufbewahrt, muss dies so tun, dass kein Unbefugter an die Waffen kommen kann. So schreibt es das Gesetz vor. Deshalb hat der Landkreis Karlsruhe Waffenbesitzer in der Region aufgefordert, einen schriftlichen Nachweis über die korrekte Aufbewahrung der Waffen vorzulegen. Wer das bis heute nicht gemacht hat, muss nun mit einem Besuch der Waffenkontrolleure rechnen.
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