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Straßenbahnunfall: Ermittlungen gegen Fahrer [25]

Karlsruhe (ram) - Knapp eine Woche nach dem tragischen Straßenbahnunfall eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer der S4e.

/strassenbahnunfaelle./Strassenbahnunfall-Ermittlungen-gegen-Fahrer;art6066,336957,B?bn=425683
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Foto: ErS
Rainer Bogs, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, betont allerdings, dass dies keinesfalls eine "verbindliche Schuldzuweisung" sei, sondern "ergebnisoffen in alle Richtungen ermittelt" werde, um zu klären, wie es zu dem Unfall gekommen ist.

Dazu gehöre auch, dass ein Fehler des Straßenbahnfahrers nicht auszuschließen sei.

Bei dem Unfall wurden am vergangenen Donnerstag über 30 Menschen verletzt, sechs davon schwer. Beide Straßenbahnfahrer schwebten zeitweise in Lebensgefahr.

Bereits einen Tag nach dem Zusammenstoß gaben die Verkehrsbetriebe bekannt: "Die technischen Anlagen sowohl am Fahrzeug als auch an der Strecke haben einwandfrei funktioniert". Somit erhärtete sich der Verdacht, dass es sich bei der Unfallursache um menschliches Versagen handelt.

Mehr zu: Straßenbahnunfall KVV

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Kommentare [25]
Hinweis: Kommentare geben nicht unbedingt die Meinung von ka-news wieder.
  • (11 Beiträge) | 20.01.2010 12:28
    Versagen der Planer
    Es kann nicht nur Versagen des Fahrers sein.
    Wieso steht die Weiche auf links und eine Gegenzug hat freie Fahrt?
    Ich sehe darin auch Planungsfehler.
  • (717 Beiträge) | 20.01.2010 12:59
    Ich nehme mal an...
    ...dass die Leute, die sowas geplant haben, nicht doof sind sondern es einen vernünftigen Grund für diese Auslegung gibt. Die Stellung der Weiche wird vom letzten Fahrzeug bestimmt, der, der als nächstes drüberfährt hat dafür zu sorgen, dass sie so steht, wie er sie braucht. Kann man sich ganz einfach merken. Man kann sich nach einem Unfall immer mal ad hoc eine Sicherungsvorrichtung überlegen, die genau diesen Unfall verhindert hätte. Aber diese würde vielleicht das System so verkomplizieren, dass dadurch das Unfallrisiko insgesamt steigt oder das System praktisch unbrauchbar wird.
  • (689 Beiträge) | 20.01.2010 12:57
    ich würde gerne wissen ob die aussage:
    "Somit erhärtete sich der Verdacht, dass es sich bei der Unfallursache um menschliches Versagen handelt. " von den kvv kommt oder von ka-news.
  • (1206 Beiträge) | 20.01.2010 13:42
    Ganz einfach
    Da der fragliche Satz nicht wie der davor als "Zitat" gekennzeichnet ist, lässt sich davon ausgehen, dass er von ka-news stammt.
  • (6849 Beiträge) | 20.01.2010 14:04
    Menschliches Versagen
    http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Strassenbahnunfall-KVV-gibt-neue-Details-bekannt;art6066,334002

    //Beachten Sie hierzu auch das SWR-Video zum Thema.
    KVV-Chef Casazza schließt menschliches Versagen nicht aus
    (Stand: Donnerstag, 14. Januar)
    //
  • (536 Beiträge) | 20.01.2010 14:59
    Fehler passieren...
    aber man sollte daraus lernen (ähnlicher Unfall am Albtalbf.) und verfügbare Sicherheitssysteme einsetzen um genau solche Eventualitäten nach Möglichkeit auszuschließen.

    Naturlich ist so eine Gleiskreuzung inmitten einer großen Straßenkreuzung komplex, doch die Möglichkeiten die entreten können sind endlich und sollten durchgespielt worden sein um das Risiko wenigstens zu minimieren.

    Im Zusammenspiel von Technik und Mensch ist letzterer i. d. R. das schwächere Glied und das gilt es zu vermeiden.
  • unbekannt
    (666 Beiträge) | 20.01.2010 15:10
    ???
    Zu den Abläufen von Ermittlungsverfahren hätte ich eine Frage: Gegen wen gingen denn die Ermittlungen zuvor?
    Die Polizei macht Befragungen und Verhöre nur im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Wenn gestern von Vernehmungen berichtet wurde muss es also schon ein Ermittlungverfahren gegeben haben. Gegen Unbekannt? Haben die dann jetzt zwei Akten mit verschiedenen Aktenzeichen?
  • (656 Beiträge) | 20.01.2010 15:30
    Eher nicht
    Bei einem Verkehrsunfall werden auch Zeugen und Beteiligte befragt, und zwar ohne dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird. Es geht einfach nur darum, den Unfallhergang zu beleuchten...Dafür braucht es nicht den Auftrag eines Staatsanwalts.
  • (2845 Beiträge) | 20.01.2010 15:21
    Auch
    wenn eine vorangefahrene Bahn dort links abgebogen ist,hätte die Weiche dort wieder zurückspringen müssen,als sich der nächste Zug näherte.
    Auch wenn der Fahrer evtl.ein Signal nicht beachtet hat,ein Technikfehler liegt m.M nach trotzdem vor.
  • (717 Beiträge) | 20.01.2010 15:47
    Fehlertoleranz
    Das System arrbeitet aber anscheinend so, dass ein Technikfehler von vorneherein berücksichtigt ist, was bei technischen Systemen immer sinnvoll ist. Wenn das Signal nicht weiss, wie die Weiche steht, bleibt es dunkel (ein Warnlicht wäre z.B. nicht fehlersicher, da ja die Lampe kaputt sein könnte). Da dieser Fall (Endkontakte verschmutzt o.ä.?) anscheinend häufiger vorkommen kann, muss die Weichenstellung dann eben geprüft werden, was der normale Ablauf und anscheinend keine aussergewöhnliche Situation ist.
  • (205 Beiträge) | 20.01.2010 15:48
    Logisch
    das jezt dem kleinen Strassenbahnfahrer versucht wird die Schuld für diese Tragödie unterzu jubeln. Die Technik der Verkehrsbetriebe ist ja schliesslich unfehlbar. Wie ist der eigentlich der aktuelle Gesundheitszustand der Strassenbahnfahrer, einem musste ja glaube ich ein Fuss am Unfallort amputiert werden. Darüber wird auch nicht mehr berichtet.
  • (874 Beiträge) | 20.01.2010 16:31
    Der arme Kerl!
    Wenn wirklich rauskommen sollte, daß das Weichensignal nicht einwandrei funktionierte, dann war es kein menschliches Versagen sondern ein technisches. Aber die AVG und KVV suchen jetzt einen Schuldigen, damit sie fein raus sind. Eine Sauerei sondersgleichen kann ich da nur sagen.
    Straßenbahn ignorieren und zu Fuß oder mit dem Auto in die Stadt zwinkern
  • (717 Beiträge) | 20.01.2010 17:00
    Klar...
    Wenn es nicht einwandfrei funktionierte. Aber der Punkt im Design der Anlage scheint eben zu sein, dass die Anlage korrekt funktioniert, wenn das Signal dunkel bleibt, weil ihm die Weichenstellung nicht zweifelsfrei bekannt ist.
  • (11 Beiträge) | 21.01.2010 01:12
    Doch Fehler der Technik,
    denn die S4 sollte doch gerade aus fahren. Und warum hat dann die Weichensteuerung nicht die Weiche gerade gestellt?
  • (835 Beiträge) | 21.01.2010 08:32
    Genau für solche Fälle...
    gibt es als Überwachungs- und letzte Rückfallebene die Weichensignale, die der Fahrer zu beobachten und zu beachten hat. Wenn die zur Deko herumstehen würden, könnte man auch drauf verzichten.
    Unabhängig davon steht auch noch der Verdacht im Raum (der anhand des "Fahrtenschreibers" inzwischen überprüft sein sollte), daß der Fahrer die erste technische Rückfallebene (mit Zwangsbremsung bei Fehlleitung) regelwerkswidrig deaktiviert hat, d. h. ohne sich von einer korrekten Weichenstellung zu überzeugen.
  • (32 Beiträge) | 20.01.2010 22:40
    ...
    Das hat in meinen Augen nichts mit "man sucht einen Schuldigen, damit man selbst fein raus ist" zu tun. Vor allem da die Staatsanwaltschaft ermittelt und nicht die AVG oder der KVV.

    Wenn es so war, dass das Weichensignal bei der Überfahrt dunkel war, dann mag die Weiche sich nicht in eine korrekte Endlage gelegt haben, hat aber genau dies durch das dunkle Signalbild angezeigt (und damit funktioniert!).

    Das dunkle Weichensignal bedeutet nunmal, Fahrer, mit der Weiche passt was nicht, schau nach was los ist bevor du drüber fährst. Und wenn er das nicht gemacht hat, dann ist klar, dass gegen ihn ermittelt wird.

    Wenn eine Ampel ausgeschaltet ist und orange blinkt ist das doch ähnlich. Dann bedeutet das auch, Achtung, ich bin aus, vergewissere dich, dass niemand kommt der Vorfahrt hat. Auch hier würde gegen dich ermittelt werden, wenn du einen Unfall mit jemandem auf der bevorrechtigten Straße hast. Das ist dann auch menschliches Versagen und kein Technisches...
  • (22 Beiträge) | 21.01.2010 19:10
    Straßenbahnen fahren "auf Sicht"!
    Ich bin Straßenbahn- und S-Bahn-Fahrer in Kassel. Ich kann demnach nichts über Karlsruher Besonderheiten schreiben. Aber Straßenbahnen und S-Bahnen in beiden Städten fahren in der Innenstadt immer "auf Sicht". Soll heißen: Der Fahrer ist u.a. verantwortlich für den Fahrweg. Er muss kontrollieren, ob die Weichen richtig liegen. Im Normalfall legen sich die Weichen automatisch. Aber darauf darf sich ein Fahrer nicht verlassen. Wenn die Weiche in ihrer Richtung "verschlossen" ist, leuchtet ein sogenanntes "Lagelicht", das dem Fahrer zeigt, die Weiche liegt in Richtung X in "Endlage". Wenn dieses "Lagelicht" dunkel ist, ist die Weiche demnach nicht in "Endlage" verriegelt und muss vom Fahrer, evtl. durch mehrfaches Umlegen per Hand, kontrolliert werden. Ungewöhnlich ist das aber für keinen Straßenbahnfahrer. In Kassel muss deshalb eine entgegenkommende Straßenbahn anhalten um den Gegenwagen erst über "die Flanke" zu lassen, sie dürfen sich also nicht direkt auf der Kreuzung begegnen.
  • (4 Beiträge) | 24.01.2010 12:29
    fahren auf sicht
    fahre selbst straßenbahn und der kollege aus kassel hat völlig recht.
    wir fahren auf sicht und letzt endlich ist immer der fahrer für seinen fahrweg verantwortlich.
    egal was auch passiert, und wenn auch die ganze technik versagt.
    das ist das schlimmste an unserem job, immer 1000% konzentration, die ganze schicht über.
    was in kassel üblich ist, dass ein begegnungsverbot zweier bahnen an solchen stellen besteht, scheint mir die beste und einfachste lösung um solche unfälle zu vermeiden.
    ich zumindest paktiziere es so seit ich straba fahre, auch wenn es nicht vorschrift ist.
    meinen verletzten kollegen und auch allen anderen betroffenen wünsch ich alles gute und beste genesung.

    Grüße an alle
  • (835 Beiträge) | 25.01.2010 11:13
    Ein offizielles Strab-Begegnungsverbot auf der...
    scheint von der hiesigen "unteren Straßenverkehrsbehörde" nicht gewünscht zu sein - auch wenn es nicht offziell geäußert wird.
    Insbesondere gewinnt man den Eindruck, daß es absolut unerwünscht ist, wenn sich dadurch die Rotphasen für den Straßenverkehr verlängern könnten oder würden, weil zwei Bahnen nicht mehr gleichzeitig sondern nacheinander über die Kreuzung fahren.
  • (4 Beiträge) | 25.01.2010 17:14
    begegnungsverbot
    ich auf jeden fall warte immer, falls mir ein gegenzug auf der weiche begegnen sollte. ist ja auch nicht so dass man an jeder kreuzung jemanden trifft. und wenn doch warte ich einige sekunden und fahr weiter. an den ampelfasen des iv braucht man nichts zu ändern...

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