Karlsruhe Ecke links
Karlsruhe Ecke rechts
13°/ 6°
 
Schrift: 

Umfrage: Alkohol auf dem Rad - Promillegrenze für Radfahrer runter? [25]

Karlsruhe (dpa/mda) - Die Forderung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs nach einer Promillegrenze von 1,1 für Radfahrer ist bei Verkehrsexperten von SPD und Grünen auf Zustimmung gestoßen. Das Radfahren mit Blutalkoholwerten von 1,1 Promille bis unter 1,6 Promille soll nach dem Willen des Clubs zum Bußgeldtatbestand werden. Wir wollen heute in unsere ka-news-Umfrage von Ihnen wissen: Promillegrenze für Radfahrer runter?
/sport/handball/news/fahrradfahren-karlsruhe./Umfrage-Alkohol-auf-dem-Rad-Promillegrenze-fuer-Radfahrer-runter;art6066,894127,B?bn=884625
Fahrradfahrer
zum Bilddetail
Nach ein paar Bierchen schnell nach Hause radeln - davon raten Experten ab. Im Zweifelsfall sind Bus und Bahn sicherer. Foto: dpa-infocom
Foto:

Wer derzeit in Deutschland mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad erwischt wird, muss sich für eine Straftat verantworten. Allerdings können sich Radler auch schon mit einem deutlich geringeren Pegel eine Strafanzeige einhandeln, wenn sie etwa Schlangenlinien fahren, Verkehrsregeln missachten oder wenn ein Unfall passiert. "In diesen Fällen ist bereits ab 0,3 Promille eine Strafverfolgung denkbar", sagt Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).

Grenzwert derzeit bei 1,6 Promille

Sobald die Polizei bei einer Kontrolle oder am Unfallort den Verdacht habe, dass ein Radler alkoholbedingt Fehler gemacht hat, drohe ein Ermittlungsverfahren. Der ADFC setzt sich nun für eine niedrigere Promillegrenze bei Radfahrern ein. "Bei einem vergleichsweise geringen Promillewert lässt sich alkoholbedingtes Fehlverhalten in der Regel nur sehr schwer nachweisen", räumt der ADFC-Experte ein.

"Aber je näher ein Radfahrer an den Grenzwert von 1,6 Promille herankommt, desto wahrscheinlicher wird es, dass der Staatsanwaltschaft das gelingt", warnt er. Wird einem Radler strafrechtlich relevanter Alkoholmissbrauch nachgewiesen, hat das gravierende Folgen: Das Fehlverhalten wird laut Huhn mit sieben Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei und einer Geldstrafe von meist einem Nettomonatsgehalt geahndet. Die Straßenverkehrsbehörde könne eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen und je nach Ergebnis den Führerschein für Kraftfahrzeuge einkassieren.

"Außerdem kann ein Radfahrverbot erteilt werden - das war im vergangenen Jahr bundesweit 3.300 Mal der Fall", berichtet der ADFC-Rechtsreferent. Der ADFC fordert jetzte einen Grenzwert von 1,1 Promille für Radfahrer. Was halten Sie davon?

Lade Umfrage
 
Die Umfrage wird geladen, bitte warten...
 

Mehr zu: Umfragestart Umfrage Verkehr Promillegrenze Fahrrad Ticker



Kommentare [25]
Hinweis: Kommentare geben nicht unbedingt die Meinung von ka-news wieder.
  • (298 Beiträge) | 11.06.2012 07:59
    lustiges Erlebnis
    ich hatte mal das Problem, daß ich mit dem Fahrrad zu ner Party gefahren war, dort extrem zu viel getrunken hatte und auf dem Nach-Hause-Weg dann das Problem hatte, daß ich nicht stehend ohne mich irgendwo festzuhalten vom Fleck gekommen bin. Hab nicht weit weg gewohnt, also dachte ich, ich schaff das schon irgendwie, das Stück zu laufen.

    Hauswand anlehnen ging nicht, da da zwischendrin ein paar Kreuzungen ohne Hauswand drauf kamen, und an den geparkten Autos entlangschrabbern wollte ich auch nicht. Dah hab ich mir gedacht, nimm das Fahrrad halt doch wieder mit als Geh-Hilfe.

    Jo, ging aber auch nicht gut. Das Fahrrad wollte immer in eine andere Richtung als ich. Also hab ich mir gedacht, versuch einfach mal vorsichtig aufzustigen und zu fahren. Und siehe da: fahren ging einwandfrei (langsam versteht sich). Keine Schlangenlinien. Der Fahrtwind hat da gut geholfen, mich nüchtern genug zu halten.

    Ergo: ich war da auf dem Rat sicherer für dem Straßenverkehr als ohne zwinkern
  • (1128 Beiträge) | 11.06.2012 08:50
    Ich las mir das auch auf nem Feldweg irgendwo in der Pampa gefallen
    vom Fest des Musikvereins nach Hause etc.
    Und wenn die da dann ne Alkoholkontrolle machen, frag ich mich schon ob die noch alle Latten am Zaun haben (allerdings Sie machen es!)

    Auch nichts gegen Dein persönliches Erlebnis!
    Wenn ich mir aber vorstelle ein anderer in dem Zustand radelt durch den nächtlichen Verkehr in KA-City, was wohl in Münster (was der Polizei und dem ADFC zu Grunde liegt) so geschehen ist, na denn viel Glück!
  • (218 Beiträge) | 11.06.2012 08:10
    spaßfrei
    Die Welt wird langsam aber sicher spaßfrei und wir helfen dabei mit solchen Forderungen auch noch tatkräftig mit.

    Aber die mit dem gesunden Menschenverstand sind bis dahin längst ausgestorben..wer - bitte schön - rettet die Welt vor diesen fordernden Gutmenschen und bewahrt uns vor deren Forderungen ?
  • (1128 Beiträge) | 11.06.2012 09:10
    Ich hab da auch so mein Problem damit
    wer im Laufe eines Abends 2 Bier oder 2 Viertele oder 2 große Schorle trinkt, kann ja wohl nur noch mit Chauffeur/-in bzw. Taxi nach Hause kommen, sofern er/sie/es seinen Führerschein/Fahrrad behalten möchte und nicht gleich noch ein paar hundert bis tausend Euro dazu verpulvern möchte. Selbst als Fußgänger ist da ja dann aus, wenn ne Kontrolle durchgeführt wird.
    Ich bin Alkohol überhaupt nicht gewohnt und mir würde die Alkoholmenge auch reichen, allerdings gibt es genügend Menschen die werden bei der Menge erst warm, wenn die dann noch ein Gläschen drauf setzen, ist Feierabend mit Mobilität für die nächsten paar Monate!

    Bin gespannt, wann ich wieder mal höre:
    "Man kann ja auch ohne Alkohol Spaß haben!"

    Klar doch! Aber bitte dann nicht laut sein beim Spaß haben! Gell?
  • (3610 Beiträge) | 11.06.2012 15:37
    Wo ist da das Problem?
    Wer im Laufe des Abends zwei oder sogar drei Bier trinkt, schätzen wir mal über einen Zeitraum von vier oder fünf Stunden, hat auf dem Heimweg fast 0,0 Promille. Wer sich über 1,1 Promille ansäuft muss schon etwas geeichter sein. Bei 1,6 Promille und der ja erforderlichen sicheren Fahrweise beim Radeln würde ich mich ja schon fast wundern über so eine trinkfestigkeit.
  • (1128 Beiträge) | 11.06.2012 16:58
    Ich bin ziemlich sicher
    daß bei 3-4 Bier am Abend und nem unverschuldeten Unfall, vor Gericht die Teilschuld vom Richtertisch häßlich lacht und der Lappen weg ist. (s.ev. Kirchenfürstin) Wer mit 1,6 Promille sich fort bewegt, handelt auch auf dem Fahrrad schon mehr wie fahrlässig, weil ist einfach stinkbesoffen ob Quartalsäufer oder keiner.
    Sollte lieber schieben s. 1 Post!

    Im übrigen bin ich durch die Bekanntschaft mit echten Alkoholikern der unbewiesenen Meinung, daß der BAK bei Alkis und Anti-Alkis fast gleich ist, wobei die Auswrkungen bei Nicht-Alkis erheblich leichter zu erkennen sind, manche brauchen schon morgens nen BAK von 0,8 sonst sind se nicht mal alltagsfähig.
  • (1546 Beiträge) | 11.06.2012 09:16
    Absolut
    Die Forderung, Stockbesoffene kurz vorm Koma nicht mehr auf öffentlichen Straßen Fahrrad fahren zu lassen, ist natürlich völlig lächerlich. Sollen die doch im Suff durch die Stadt wackeln. Die singen manchmal auch so hübsch, und wenn sie vom Rad fallen hat man was zu lachen. Dass dadurch u.U. dadurch Unfälle verursacht werden und Leute dabei zu Schaden kommen, sollte man nicht so eng sehen. Wo gehobelt wird, fallen Späne, und der Spaß sollte kleinere Opfer schon wert sein.

    Soll sich jeder nach eigenem Gusto amüsieren, aber im Suff ist man zum verantwortlichen Führen egal welcher Verkehrsmittel außerstande und sollte bitteschön die Finger auch vom Rad lassen. Wer das als spaßverderbendes Gutmenschentum ansieht, hat irgendwie den Schuss nicht gehört und sollte selbst vielleicht mal zur MPU...
  • (1128 Beiträge) | 11.06.2012 12:36
    Andere schnappen auch gleich über
    wenn Ihnen ein Mohnbrötchen zu nah am Bio-Vollkornweckle liegt oder werden alkoholkrank wenn se an nem Weinregal vorbei laufen, die sollten dann auch mal zur MPU.
    Es geht ja schlieslich nicht ums KomaSaufen auf dem Fahrrad sondern wo ist der Grenzwert anzusetzen, vorgeschlagen wird der Alkoholwert ab dem es bei Unfällen tote Radfahrer gab und zwar in einer Stadt.
    An die Grenzen dieses BAK kommt man aber Recht schnell und nicht wie weiter unten angenommen kurz vorm Koma. Die ev. Kirchenfürstin ist ja auch nicht mit Ihrer Bonzenkarre rumgeiert, weil se am Messwein gschlotzt hat und dazu alleinerziehend noch ein paar Kids hat. Die hen se rausgezoppelt und das wars dann! Wobei sich Fahrradfahrer meistens immer noch zuerst das eigene Gesicht auf dem Asphalt abschmirgeln! Bei den Adreanlinjunkies von Extremsportlern schreien ja auch die aller-meisten Hurra zum Medienspektakel von Hinrverlust!
  • (1601 Beiträge) | 11.06.2012 08:22
    Das würde...
    ...diese ganzen angegrauten E-Biker, die ständig in Schlangenlinien auf den Radwegen herumeiern, aber hart treffen!
  • (1128 Beiträge) | 11.06.2012 08:42
    Habe noch ein paar Daten beim ADFC geholt
    Die bisherigen Grenzwerte beruhen auf Versuchen
    vor 30 Jahren seine Fahrversuche mit „jungen, gesunden, trinkgewohnten Probanden“.

    Man beachte die Tendenz
    Von 2009 bis 2011 wurden 20 Prozent weniger Radfahrer wegen Fahrens unter Alkohol oder Drogen verurteilt

    Ab 1,6 BAK sollen die meisten Ihr Fahrrad nicht mehr finden, bzw. fliegen gleich runter, aber
    Von den alkoholisierten Radfahrern verunglücken 84,6 % mit 1,1 Promille oder mehr

    Dennoch
    Zwei Drittel aller Blutentnahmen trafen dort Radfahrer zwischen 18 und 30 Jahren.

    Von den 5 getöteten Radfahrern in Münster
    Drei von ihnen wiesen Blutalkoholwerte weit über dem absoluten Grenzwert auf (2,1 - 2,2 - 2,4 Promille). Die beiden anderen hatten eine BAK von 1,3 und 1,59 Promille.

    adfc Radfahren und Alkohol
    War mir zu wenig Info in der KA-Meldung!
  • (100 Beiträge) | 11.06.2012 11:30
    junge, gesunde, trinkgewohnte (!) Probanden
    Die Betonung liegt dabei auf „trinkgewohnt“. Die Rechtsmedizin ging bereits vor 15 Jahren davon aus, dass man einen Promillewert von 1,6 in der Regel nicht erreichen kann, ohne regelmäßiger Trinker oder Alkoholiker zu sein.
    Ich durfte mal an solch einem rechtsmedizinischen Eigenversuch teilnehmen, habe es als unregelmäßiger Trinker nicht über 1 Promille geschafft und war definitiv nicht mehr verkehrstauglich.
    Es geht hier nicht „um 2 Bier oder 2 Viertele oder 2 große Schorle im Laufe eines Abends“ (s.o.). Damit kommt niemand auch nur ansatzweise zu dem vom ADFC vorgeschlagenen Wert von 1,1 Promille.
  • (1128 Beiträge) | 11.06.2012 11:51
    Also bei ca. 80kg Lebendgewicht ist der Pegel
    bei Unfall/Auffällig geworden auf jeden Fall mit den „2 Bier oder 2 Viertele oder 2 große Schorle im Laufe eines Abends“ über dem Erlaubten und der Lappen weg, kann zwar noch bei ner routinemäsigen Überprüfung reichen ... Ergo ist mit einem Glas mehr ganz gehörig die Grenzwertnähe des ADFC erreicht, ich würde mich bei so nem schwerwiegendem Lapsus nicht so sehr auf den "rechtsmedizinischen Eigenversuch" verlassen.
  • (4065 Beiträge) | 11.06.2012 15:22
    Diesen
    Pegel erreicht du aber nur,wenn du die 2 Halben auf Ex runterkippst.
    Ansonsten darfst du nicht vergessen,dass der getrunkene Alk auch gleich wieder abgebaut wird,so ca 0,15 Promille pro Stunde.
    Wenn du dir beim Trinken genügend Zeit lässt,kommst du nicht über die Grenzen.
  • (1128 Beiträge) | 11.06.2012 17:41
    4 Stunden mit 3 Bier in ner Kneipe sind ja ne reele Angelegenheit
    das macht bei 0,15/h 3x0,4-3x0,15 = 0,75 Promille
    das macht bei 0,1/h 3x0,4-3x0,1 = 0,90 Promille
    denn die 1. Stunde kann ja nicht mitzählen, weil wo kein BAG kann auch nix abgebaut werden.
    Ich will damit nicht in ne PKW ALK Kontrolle kommen!

    Hatte übrigens bei ner Kontrolle immer 0,00, was nicht heißen soll, daß es auch mal möglich gewesen wäre. zwinkern
  • (100 Beiträge) | 11.06.2012 18:22
    Bei 0,3 Promille kann schon der Führerschein weg sein
    Dazu, sich darauf zu verlassen, dass der Wert verdammt hoch ist, wollte ich definitiv nicht animieren. Ich wollte nur darauf hinweisen, wie absurd der derzeitige Wert von 1,6 Promille ist.

    Schon ab 0,3 Promille kann relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, was bei einem Unfall sowohl den Führerschein als auch den Versicherungsschutz kosten kann.
  • (1128 Beiträge) | 11.06.2012 20:45
    Habe ich auch nicht so aufgefasst und wollte ich auch nicht so unterstellen
    Mir sind einfach diese einzelnen Werte von einer Stadt zu wenig. Es weiß ja auch kein Mensch genau wieviel ALK er mit Mixgetränken zu sich nimmt, s. ALKO-Pops die ja runter laufen wie Wasser (ich mag das Zeug nicht weder mit Taurin noch mit süßem Sirup).
    Versicherungsschutz ist ein Thema, was ich übrigens komplett vergessen hatte! Danke!
  • (4065 Beiträge) | 11.06.2012 11:59
    Wieso
    soll man mit 1,1 bzw. 1,6 Promille noch radfahren können,Autofahren dagegen mit den Promillen gar nicht mehr?
    Wer mit soviel Alk nicht vom Fahrad fällt,der kann auch noch Autofahren. zwinkern
    Soll heissen,für mich ist es kein Unterschied,ob einer besoffen mit dem Auto fährt oder mit dem Rad.Also können auch für beide die gleichen Promillegrenzen gelten.
  • (1128 Beiträge) | 11.06.2012 12:38
    Mir persönlich kommt lieber ein angesoffenes Fahrrad entgegen
    als ein angesoffener 40 Tonner. grinsen
  • (20148 Beiträge) | 11.06.2012 14:09
    Kommt drauf an,
    den 40 Tonner siehst und hörst du und kannst eventuell ausweichen.
    Der Radfahrer kommt lautlos und natürlich ohne Licht an. Da ist die Gefahr eines Zusammenstosses grösser.
  • (1128 Beiträge) | 11.06.2012 15:04
    Stimmt und Herzinfarkt (auch als Autofahrer)
    ist auch wahrscheinlicher! Wobei der Radler/-in wirds auf jeden Fall spüren (was schon ne gewisse Genugtuung ist), der Brummi nicht unbedingt!

Seite : 1 2 (2 Seiten)

Titel:
Kommentar:

Kommentare
dürfen 1000 Zeichen lang sein.
Ihnen verbleiben Zeichen.
Für registrierte Nutzer
Für nicht registrierte Nutzer
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar abzuschicken
Benutzername  
Passwort  
     

Geben Sie bitte folgende Daten ein, um sich zu registrieren und Ihren Kommentar zu speichern.

Wir garantieren Ihnen, dass alle persönlichen Daten nur beim Medienhaus intern verwendet, und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden!

Hinweis: Die Registrierung ist ohne Angabe des wahren Vor- und Zunamens nicht zulässig. Pro Mitglied ist nur ein Account zulässig.

gewünschter Benutzername:
gewünschtes Passwort:
Wiederholung Passwort:
Email:
Ich bin damit einverstanden, künftig über Neuigkeiten informiert zu werden:
Anrede:
Frau Herr  
Titel:
Vorname:
Nachname:
Straße/Hausnr.:
PLZ/Ort:
Geburtstag:
 
 
Themenbereich HTML-
Newsletter
Nicht
abonnieren
ka-news.de-Newsletter: News aus Karlsruhe
KSC-Newsletter: Montagsausgabe
KSC-Newsletter: Freitagsausgabe
ka-news Newsletter: Baden-Baden und Rastatt
ka-news-Gewinnspiel-Newsletter
ka-news.de-Kultur-Newsletter
ka-news.de-Newsletter: Meistgelesene Nachrichten
ka-news-Tippspiel - Newsletter
 
 


Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:
Wieviel ist 24 - 4: 
Anzeige
aktuelle Fotogalerien
V-Kalender
Noch nichts vor am Wochenende? Jetzt schnell und einfach planen mit dem neuen ka-news.de Veranstaltungskalender. Alle wichtigen Termine übersichtlich und geordnet! [Mehr..]