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10.06.2009 08:00
 
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Edeka-Fleischwerk tritt heute in Kraft [0]

Rheinstetten (ps) - In seiner Sitzung am 12. Mai befasste sich der Gemeinderat Rheinstetten nochmals mit dem Vorhaben Edeka-Fleischwerk und beschloss den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung. Mit der Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe von "Rheinstetten aktuell“ tritt der Bebauungsplan in Kraft.

/region/rheinstetten/Vorhabenbezogener-Bebauungsplan-fuer-das-Edeka-Fleischwerk-tritt-heute-in-Kraft;art6013,215627,B?bn=63810
Frische Schweinehälfte vor der Zerlegung
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Frische Schweinehälfte vor der Zerlegung
Foto: Stefan Schneider / PIXELIO
Frische Schweinehälfte vor der Zerlegung

Voraussetzung war die vom Regierungspräsidium erteilte Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Nachbarschaftsverband ("Fleischwerk: Weitere Hürde genommen"). Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte dem Fleischwerk mit der Ablehnung eines Antrags der Freien Wähler weiter den Weg geebnet ("Antrag der Freien Wähler gescheitert: Rheinstetten darf über Edeka-Fleischwerk beschließen").

Im Rahmen einer frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung und zweier Offenlagen gingen zahlreiche Anregungen ein. Bei jeder Stellungnahme wurde geprüft, ob die vorgetragenen Bedenken und Anregungen sachlich gerechtfertigt und in der Planung angemessen berücksichtigt waren. Alle Stellungnahmen wurden im Einzelnen sowohl von der Verwaltung als auch von den Planern und den Fachbehörden durchgearbeitet und, soweit betroffen, von den zuständigen Fachbehörden bei der Fortschreibung der Entwurfsunterlagen berücksichtigt, so die Stadt Rheinstetten in einer Pressemeldung.

Aufgrund der Größe und Eigenart des Vorhabens Fleischwerk werde die Einhaltung der Vorschriften, aber auch die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan in Form eines Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz, das durch das Regierungspräsidium Karlsruhe durchgeführt wird, geprüft und schließlich die Baugenehmigung erteilt, so die Stadt Rheinstetten.

Unter bestimmten Umständen kann das Regierungspräsidium auf Antrag zulassen, dass mit der Baumaßnahme vorzeitig begonnen wird. Die weitere Baufreigabe erfolge dann, gegebenenfalls in Teilabschnitten, durch die Baubehörde der Stadt Rheinstetten. Durch ein mit den Naturschutzbehörden abgestimmtes Monitoring-Programm werde die Einhaltung und Wirksamkeit der umwelt- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen überwacht.

Alles zum Thema Edeka-Fleischwerk in Rheinstetten lesen Sie im ka-news-Dossier.

Mehr zu: Fleischwerk Bebauungsplan

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