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19.02.2009 17:30
 
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Bürgerbegehren zum Edeka-Fleischwerk: VGH Mannheim muss entscheiden [1]

Karlsruhe (ps) - Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, für das die Interessengemeinschaft Rheinstetten (IGR) mehr als 2.000 Unterschriften gesammelt hatte, wird nun der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entscheiden. Der Mitbegründer und Unterzeichner des Begehrens, dessen Eilanträge das Verwaltungsgericht Karlsruhe abgelehnt hatte, hat mit der Kanzlei Brillinger Rechtsanwälte in Karlsruhe hiergegen Beschwerde eingelegt.

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Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, will der Bürger erreichen, dass - bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens - der Bebauungsplan von der Stadt Rheinstetten nicht beschlossen wird. Die gerichtliche Entscheidung wird Signalwirkung für das Bürgerbegehren insgesamt haben. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte den Antrag vor allem mit der Begründung abgelehnt, das Bürgerbegehren sei auf die Zustimmung zum Fleischwerk gerichtet. Entsprechend sei die Fragestellung formuliert. Da es dem Bürgerbegehren daher am besten gerecht werde, die Fleischfabrik zu bauen, könne wegen des Bürgerbegehrens keine Einstellung des Bebauungsplans verlangt werden.

Begründung stößt auf Unverständnis

Stein des Anstoßes ist die Formulierung, auf die hin die Unterschriften gesammelt wurden. Der komplette Wortlaut ist: „Die Unterzeichner/innen fordern einen Bürgerbescheid über die geplante Ansiedlung des Edeka-Fleischwerks. Dabei soll über folgende Frage entschieden werden: Stimmen Sie der geplanten Ansiedlung des Edeka Fleischwerks auf dem Gelände östlich des Gewerbegebietes Neue Messe zu?“. So stand diese Frage fettgedruckt über den unterzeichneten Unterschriftenlisten. Die Begründung des Gerichts ist bei der IGR auf großes Unverständnis gestoßen. Das Verwaltungsgericht wirft dem Antragsteller vor, den Inhalt des Bürgerbegehrens umzukehren, wenn er die Einstellung des Verfahrens verlangt.

„Diese Argumentation des Verwaltungsgerichts ist schon deshalb falsch, weil das Bürgerbegehren keinesfalls auf Zustimmung zum Fleischwerk zielt. Das Verwaltungsgericht hat nicht beachtet, dass Ziel des Begehrens jedenfalls die Abstimmung über das Fleischwerk ist. Bis zu dieser Abstimmung darf die Stadt Rheinstetten keine vollendete Tatsachen schaffen" betont Rechtsanwalt Dr. Marc Löbbecke, der den klagenden Bürger vertritt. „Unserem Mandanten und der IGR liegt nichts ferner, als die Bedeutung der Unterschriften zu verändern oder gar zu verkehren, wie das Verwaltungsgericht meint.“ Die IGR habe sich stets für eine Beachtung des Bürgerwillens eingesetzt.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wird in den nächsten Wochen über die Beschwerde entscheiden. Es ist abzuwarten, ob der Verwaltungsgerichtshof sich zu den Rechtsfragen äußert, mit denen die Stadt Rheinstetten die Ablehnung des Bürgerbegehrens begründet hatte. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte hierzu keine Stellung genommen.

Mehr zu: Fleischwerk Bürgerbegehren

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Kommentare [1]
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  • (10 Beiträge) | 23.02.2009 09:16
    wo ein Wille...
    ...da auch ein Weg! was hat ein solches Gehabe noch mit Demokratie zu tun?
    Das ganze Verfahren zeigt doch eindeutig, dass die Meinung der Bürger nicht gefragt ist. Im Gegenteil - man versucht sie zu unterdrücken!
    Wenn die OB, Verwaltung und Gemeinderat gewollt hätten, wäre es ein leichtes gewesen, sich ihre Abstimmungsergebnisse durch eine entsprechende Umfrage bestätigen zu lassen - oder eben auch nicht. Man muss das ganze ja nicht unbedingt als Bürgerbegehren bezeichnen...
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